Familie Müller (Name geändert) gehört zu den mehr als 20 Millionen Besuchern pro Jahr. Sie wollte wissen, wie hoch 2025 ihr Anspruch auf Pflegegeld ist, wenn sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst nutzt. Wir haben sie beraten und erklären das Pflegegeld hier an ihrem Beispiel.
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So haben wir das Pflegegeld für die Müllers ermittelt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Müller ist pflegebedürftig. Seine Frau übernimmt die tägliche Pflege, so gut es geht. Zusätzlich hilft ein ambulanter Pflegedienst.
- Herr Müller hat Pflegegrad 3.
- Die monatlichen Kosten für den Pflegedienst liegen bei 500 Euro.
1. Pflegegeld bei 100 Prozent Eigenleistung
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige | ||
---|---|---|
Pflegegrad | 2025 | |
Pflegegrad 1 | 0 € | |
Pflegegrad 2 | 347 € | |
Pflegegrad 3 | 599 € | |
Pflegegrad 4 | 800 € | |
Pflegegrad 5 | 990 € |
Die Müllers hätten bei voller Eigenleistung ein Pflegegeld von 599 Euro.
2. Nutzung häuslicher Pflegedienst
Kostenübernahme für ambulante Pflege (Pflegedienst) | |||
---|---|---|---|
Pflegegrad | 2025 | ||
Pflegegrad 1 | 131 € | ||
Pflegegrad 2 | 796 € | ||
Pflegegrad 3 | 1.497 € | ||
Pflegegrad 4 | 1.859 € | ||
Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Die Müllers nutzen Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Höhe von 500 Euro. Das entspricht 33,4 % der maximal möglichen 1.497 Euro (Stand 2025).
Die Müllers nutzen Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes zu 33,4 %.
3. Anspruch auf anteiliges Pflegegeld
Das Pflegegeld der Müllers wird um denselben Anteil gekürzt wie die Nutzung des Pflegedienstes, also 33,4 %. Sie haben daher Anspruch auf 66,6 % von 599 Euro (= 398,93 Euro).
Familie Müller erhält 66,6 % des Pflegegelds, das sind 398,93 Euro.
Außerdem: Anspruch auf teilstationäre Pflege
Falls Herr Müller Anspruch auf teilstationäre Pflege hat, bekäme er bis zu 1.357 Euro pro Monat von der Pflegekasse.
Seit einigen Jahren wird die Nutzung teilstationärer Pflege nicht mehr vom Pflegegeld abgezogen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Pflegegeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 25.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Pflegegeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Pflegegeld"
- 2025: weitere PUEG - Anpassung des Pflegegeldrechners und der Texte der Themenwelt zum Rechner an das ab 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöhte Pflegegeld sowie die ebenfalls um 4,5 Prozent erhöhten Leistungen für den ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen).
- 2024: PUEG - Ab 2024 um 5 Prozent erhöhtes Pflegegeld sowie ebenfalls um 5 Prozent erhöhte Leistungen für den ambulanten Pflegedienst hinterlegt.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite