Familie Schmitz (Name geändert) gehört zu den vielen Menschen, die unsere digitalen Tools regelmäßig nutzen. Sie wollte wissen, wie hoch ihre persönliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen bei der Krankenkasse ist. Wir konnten helfen – und zeigen hier Schritt für Schritt, wie auch Sie Ihre Belastungsgrenze ermitteln und sich von Zuzahlungen befreien lassen können.
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So haben wir die Belastungsgrenze ermittelt
Inhalt
Grundlagen zum Beispiel
Herr und Frau Schmitz möchten wissen, bis zu welcher Grenze sie Zuzahlungen leisten müssen.
- Sie haben zwei Kinder.
- Ihr gemeinsames jährliches Arbeitseinkommen beträgt brutto 48.000 Euro.
- Zusätzlich erhalten sie aus ihrem Ersparten jedes Jahr 2.000 Euro Zinsen.
1. Familieneinkommen
Das Familieneinkommen von Familie Schmitz setzt sich aus dem gemeinsamen Arbeitseinkommen und den Zinsen zusammen.
Das Familieneinkommen von Familie Schmitz beträgt 50.000 Euro.
2. Zu berücksichtigendes Familieneinkommen
Für die Bestimmung der maximal zumutbaren Zuzahlungen – also der Belastungsgrenze – kann das Familieneinkommen durch Freibeträge verringert werden:
- für den Ehepartner um 15 % des jährlichen Bezugswerts 2026, das sind 7.119 Euro, und
- für jedes Kind um 9.756 Euro (2026).
Das zu berücksichtigende Familieneinkommen beträgt 50.000 € − 26.631 € = 23.369 Euro.
3. Belastungsgrenze
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des zu berücksichtigenden Familieneinkommens, also bei 467,38 Euro.
Die Belastungsgrenze von Familie Schmitz beträgt 467,38 Euro.
4. Ergebnis und Fazit
Familie Schmitz lässt sich in der Apotheke und beim Arzt jede Zuzahlung quittieren und sammelt alle Belege. Sobald die errechnete Zuzahlungsgrenze von 467,38 Euro überschritten ist, stellt ihre Krankenkasse einen Befreiungsbescheid aus. Für den Rest des Jahres müssen die Familienmitglieder dann keine weiteren Zuzahlungen leisten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Zuzahlungsrechner" verwendet:
- Online-Ratgeber Krankenversicherung - Zuzahlung (Bundesministerium für Gesundheit)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Zuzahlungsrechner" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 26.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 7 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Zuzahlungsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Zuzahlungsrechner"
- Anpassen des Kinderfreibetrags 2026 und der Bezugsgröße 2026 für den Zuzahlungsrechner 2026
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