Thema Zuzahlungsrechner ﹣ Nutzerfragen
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Mehr über mich unter Stefan Banse.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Zuzahlungsrechner" verwendet:
- Online-Ratgeber Krankenversicherung - Zuzahlung (Bundesministerium für Gesundheit)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Zuzahlungsrechner" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 7 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Zuzahlungsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Zuzahlungsrechner"
- Anpassen des Kinderfreibetrags 2025 und der Bezugsgröße 2025 für den Zuzahlungsrechner 2025
- Anpassen des Kinderfreibetrags 2024 und der Bezugsgröße 2024 für den Zuzahlungsrechner 2024
- Erweitern des Zuzahlungsrechners um die Möglichkeit, die Zuzahlung auch für das vergangene Jahr zu berechnen.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Ist der Eigenanteil zu einer Zahnkrone auch eine Zuzahlung?
Unser Nutzer ca....de hatte am 09.12.2021 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer schweren chronischen Erkrankungen muss ich in Summe mehrere Hunderte Euro an Zuzahlungen leisten. Aufgrund unseres Familien Bruttoeinkommens lagen wir meist unterhalb der Belastungsgrenze. Dieses Jahr habe ich aber auch noch eine Zuzahlung/Eigenleistung hinsichtlich einer zahnärztlichen Behandlung (Krone) zu leisten und würde die Belastungsgrenze überschreiten.
Zählt der Eigenteil einer zahnärztlichen Behandlung (in meinem Fall ca. 500€ für eine Krone) als Zuzahlung für die Berechnung? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Axel F.
Antwort durch Stefan Banse vom 11.12.2021
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eigenanteile zu Zahnersatz - und damit auch Zahnkronen - zählen nicht zu den gesetzlichen Zuzahlungen. Daher führen Sie in Ihrem Fall leider auch nicht zur Überschreitung der Belastungsgrenze.
Den Eigenanteil, den Sie selber tragen müssen, können Sie immerhin als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Mit Hilfe unseres Rechners zum Thema „Krankheitskosten absetzen" unter https://www.smart-rechner.de/krankheitskosten/rechner.php können Sie Ihre entsprechende Steuerentlastung berechnen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wird der Eigenanteil der Fahrtkosten bei der Zuzahlungsgrenze berücksichtigt?
Unser Nutzer ca....de hatte am 18.10.2021 folgende Frage
Hallo,
für Fahrten mit dem eigenen PKW zu Behandlungen ist pro Fahrt ein Eigenanteil von € 5,00 zu zahlen. Können diese Zuzahlungen bei der Berechnung der Zuzahlungsgrenze geltend gemacht werden? Ihre diesbezügliche Antwort erwartend, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Paul E.
Antwort durch Stefan Banse vom 22.10.2021
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuzahlungen zu den Erstattungen von Fahrtkosten sind ebenso wie z.B. Ihre Zuzahlungen zu Medikamenten zu betrachten. Daher werden diese Zuzahlungen alle in Summe herangezogen, um das Erreichen der Belastungsgrenze zu ermitteln. Die Antwort auf Ihre Frage ist daher „Ja“.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wie weist man die Zuzahlungsbefreiung nach?
Unser Nutzer fa....de hatte am 12.10.2021 folgende Frage
Hallo!
Frage: Wie weiß z.B. die Apotheke, dass ich die Belastungsgrenze erreicht habe und demnach zuzahlungsbefreit bin?
Gruß, Joachim E.
Antwort durch Stefan Banse vom 14.10.2021
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn die Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei der Krankenkasse zusammen mit den entsprechenden Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr stellen. Nach Prüfung stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung aus, die Sie z.B. in der Apotheke vorlegen können.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Bruttoeinkommen oder steuerpflichtiges Einkommen Grundlage für Zuzahlung?
Unser Nutzer ju....de hatte am 14.08.2021 folgende Frage
Hallo, ist das Bruttoeinkommen dem steuerpflichtigen Einkommen gleich oder kann die KV den für Sozialversicherung gezahlten Betrag nicht berücksichtigen? In meinem Bescheid werden die Beiträge zur KV und PV nach der Summe der Einkünfte als beschränkt abziehbare Sonderausgaben ausgewiesen und abgezogen. Die KV hat aber nicht diesen, niedrigeren Betrag, sondern den ersten Betrag, die Summe der Einkünfte, als Berechnungsgrundlage für die Höhe der von mir zu leistenden Zuzahlung herangezogen. Ist das so rechtens und wenn nicht, in welchem Gesetz bzw. Paragrafen ist das geregelt und wie kann ich dagegen Einspruch einlegen. Vielen Dank im Voraus und freundlicher Gruß Jürgen M.
Antwort durch Stefan Banse vom 23.08.2021
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Vermutlich bezieht sich diese auf den Zuzahlungsrechner unter https://www.smart-rechner.de/zuzahlung/rechner.php . Aus dem Hilfetext zur Eingabe „Familien-Bruttoeinkommen“ geht hervor, dass die Grundlage zur Berechnung der Zuzahlung das Bruttoeinkommen bildet. Das Bruttoeinkommen entspricht i.d.R. nicht dem steuerpflichtigen Einkommen, bei dem z.B. bestimmte Freibeträge bereits abgezogen wurden. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 5 SGB 5 z.B. unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Zählt für die Zuzahlung das Einkommen des letzten Jahres oder das aktuelle?
Unser Nutzer ch...com hatte am 22.05.2021 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Benutzen des Zuzahlungsrechners für gesetzlich Versicherte scheitere ich daran, dass ich das Bruttoeinkommen für 2021 noch gar nicht genau weiß. Das Einkommen unterliegt doch gewissen Änderungen und kann erst am Ende des Jahres, wenn der Lohnsteuerbescheid vorliegt, genau angegeben werden. Muss man immer das Bruttoeinkommen des Vorjahres zugrunde legen? Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen, Christine G.
Antwort durch Stefan Banse vom 22.05.2021
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sollten die geschätzten Einkünfte des laufenden Kalenderjahres zur Feststellung der Belastungsgrenze zugrunde legen. Um allgemein Klarheit zu verschaffen, haben wir im Hilfetext zum Zuzahlungsrechner und auf der Seite zum Rechner unter https://www.smart-rechner.de/zuzahlung/rechner.php einen erläuternden Text unter „Familieneinkommen“ hinzugefügt. Darin wird darauf hingewiesen, dass gemäß offizieller Verfahrensgrundsätze die geschätzten kalenderjährlichen Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt anzugeben sind.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wie werden Aktiengewinne bei der Zuzahlungsbefreiung angerechnet?
Unser Nutzer ma...com hatte am 10.10.2020 folgende Frage
Hallo,
vielen Dank für die informative Seite. Mir ist noch nicht ganz klar ob auch Gewinne aus Aktienveräußerungen mit zum Bruttoeinkommen gerechnet werden oder nur wiederkehrende Einnahmen wie Zinsen und Dividenden. Aktiengewinne sind ja nicht kalkulierbar und könnten erst im Nachhinein abgegeben werden.
Gruß
Martin R.
Antwort durch Stefan Banse vom 10.10.2020
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr positives Feedback. Ich habe hinsichtlich Ihrer Frage recherchiert und bin dabei auf die "Verfahrensgrundsätze zur Vorschrift über die Erstattung bzw. Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen“ gestoßen (https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/zuzahlungen/_jcr_content/par/download/file.res/2018_03_20_21_verfahrensgrundsaetze.pdf)
Unter 3.2. (3) heißt es:
"Die Feststellung der Belastungsgrenze erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung bestehenden aktuellen Verhältnisse durch eine Schätzung der kalenderjährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt unter Einbeziehung der voraussichtlich im weiteren Verlauf des Kalenderjahres zu erwartenden Einnahmen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Einkommenssteigerungen. Bei stark schwankenden Einkünften kann eine vergleichende Berücksichtigung der Gesamtbruttoeinnahmen des Vorjahres erfolgen.“
Demnach müssten Sie aus meiner Sicht die Gewinne für das laufende Jahr schätzen oder die Einkünfte des Vorjahres angeben. Besprechen Sie die Vorgehensweise vorsichtshalber aber am Besten mit Ihrer Kasse.
Mit herzlichen Grüßen und noch ein schönes Wochenende
Stefan Banse
Wie kann ich die Erstattung der Zuzahlung vom letzten Jahr berechnen?
Unser Nutzer ko....de hatte am 30.03.2020 folgende Frage
Liebes Team von Smart-Rechner.de,
Ihre Seite und der Rechner sind im Prinzip gut, aber ich wollte
berechnen ob ich mir Zuzahlungen vom letztes Jahr erstatten lassen kann.
Warum kann ich nur für das laufende Jahr rechnen?
Freundliche Grüße
H. R.
Antwort durch Stefan Banse vom 30.03.2020
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihr positives Feedback. Ich habe mit dies direkt zu Herzen genommen und den Rechner kurzerhand um die Auswahl des entsprechenden Kalenderjahres erweitert. Mit einem „kräftigen“ Neuladen des Rechners sollte die neue Auswahlmöglichkeit auch bei Ihnen sichtbar werden.
Viel Spaß mit dem Rechner und herzliche Grüße
Unser Nutzer ko....de hatte am 30.03.2020 noch eine Nachfrage
Sehr geehrter Herr Stefan Banse,
klasse, eine so prompte Reaktion auf einen Vorschlag habe ich noch nie erlebt
Freundliche Grüße
H. R.