Sie sind bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert und möchten wissen, wie hoch Ihr Krankengeld im Fall einer längeren Erkrankung ausfällt? Mit unserem Krankengeldrechner für BKK-Versicherte erhalten Sie schnell und zuverlässig eine erste Einschätzung – ganz ohne komplizierte Formeln.
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Was zahlt die BKK im Krankheitsfall?
Wenn Sie länger krank sind und Ihre Lohnfortzahlung endet, springt Ihre Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Gesetzlich geregelt ist ein Anspruch auf 70 % Ihres Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 % Ihres Nettogehalts. Dieser Betrag wird vom letzten regelmäßigen Einkommen berechnet – Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden anteilig berücksichtigt.
So funktioniert unser Krankengeldrechner für BKK-Versicherte
- Geben Sie Ihr durchschnittliches Brutto- und Nettogehalt ein
- Berücksichtigen Sie Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld
- Optional: Angabe, ob Sie kinderlos sind
- Erhalten Sie sofort eine Übersicht über Ihr voraussichtliches Krankengeld
Wichtige Hinweise für Versicherte der BKK
Die genaue Höhe Ihres Krankengeldanspruchs hängt auch von weiteren Faktoren ab, etwa Ihrer Beschäftigungsart oder Beitragszahlungen. Wenden Sie sich für verbindliche Informationen bitte direkt an Ihre BKK. Eine Übersicht aller Betriebskrankenkassen finden Sie beim BKK Dachverband.
Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage des Krankengeldes finden Sie auf Wikipedia.
Persönlicher Tipp aus der Praxis
Ich selbst war während einer längeren Krankheit auf Krankengeld angewiesen – und war überrascht, wie groß die Lücke zum Nettoeinkommen sein kann. Ein Rechner wie dieser hätte mir damals viel Unsicherheit genommen. Nutzen Sie ihn, um vorbereitet zu sein!
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankengeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Krankengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 7 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Krankengeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Krankengeld"
- Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungsbeiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Krankengeldrechner.
- Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2024 im Krankengeldrechner.
- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Krankengeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite