Anspruch, Berechnung, Höhe und Dauer des Krankengeldes

Krankengeldrechner für alle BKKs

Thema Krankengeldrechner ﹣ Krankengeldrechner BKK

In Deutschland gibt es seit ca. 300 Jahren Betriebskrankenkassen (BKK). Mehrere Millionen Deutsche sind bei einer BKK versichert. Jede BKK ermöglicht die Vereinbarung eines Krankengeldes. Doch wie hoch ist dieses Krankengeld in der Praxis? Nutzen Sie gerne unseren Krankengeldrechner, um die Absicherung bei Ihrer BKK zu berechnen:

Partner, die unsere Rechner nutzen

Logo Deutsche Diabetes-Hilfe e.V. Logo Techniker Krankenkasse Logo Barmer Logo BKK Logo Sozialverband VdK Deutschland e. V. Logo AXA Deutschland Logo IKK Classic Logo Audi BKK

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Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Krankengeldrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Krankengeldrechner - Die Höhe des Krankengeldes bei der BKK

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich geregelt. Gemäß Sozialgesetzbuch beträgt das Krankengeld 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens vor der Krankheit. Die genauen Bestimmungen und die Definition Ihres Anspruches finden Sie bei Wikipedia. Die genauen Bedingungen zum Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit und alle detaillierten Konditionen stimmen Sie bitte direkt mit Ihrer zuständigen BKK ab. Unser Krankengeldrechner hilft Ihnen bei der initialen Berechnung des zu erwartenden Krankengeldes. Alle BKK Krankenkassen sind unter dem BKK Dachverband organisiert.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankengeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Krankengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Krankengeldrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Krankengeld"

  • Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Krankengeldrechner.
  • Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2024 im Krankengeldrechner.
  • Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Krankengeldrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
vgwort 43937152151a4e2ca750845e0a0a4658