Anspruch, Berechnung, Höhe und Dauer des Verletztengeld

Beispiel zur Höhe des Verletztengeldes

Thema Verletztengeld-Rechner ﹣ Beispiel

Wie hoch wird mein Verletztengeld sein? Wir erhalten dazu sehr viele Anfragen unserer Besucher und zeigen Ihnen hier unser Beispiel von Herrn Müller (Name geändert). Schritt für Schritt zeigen wir hier die Ermittlung des Verletztengeldes an seinem Beispiel.

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Verletztengeld-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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So haben wir Herr Müllers Verletztengeld ermittelt

Grundlagen für das Beispiel

Herr Müller ist nach einem Arbeitsunfall nun schon fast sechs Wochen arbeitsunfähig. Er möchte wissen, wie hoch sein Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch seinen Arbeitgeber sein wird.

  • Herr Müller ist verheiratet und hat drei Kinder,
  • Er hat 2025 ein monatliches Bruttogehalt von 5.000 Euro.
  • Sein Netto-Arbeitsentgelt beträgt 3.500 Euro.
  • Außerdem hat er in den vergangenen 12 Monaten Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in Höhe von zusammen 6.000 Euroerhalten.

1. Kumuliertes Brutto

Herrn Müllers kumuliertes Bruttogehalt setzt sich zusammen aus seinem laufenden Brutto-Monatsgehalt sowie anteilig aus den Einmalzahlungen, nämlich seinem Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Dieses kumulierte Brutto ist in § 47 SGB VII "Höhe des Verletztengeldes" als Regelentgelt definiert.

Herrn Müllers kumuliertes Bruttogehalt beträgt 5.500 Euro.

2. Kumuliertes Netto

Das kumulierte Nettoentgelt wird genauso ermittelt, wie das kumulierte Bruttoentgelt. Es setzt sich zusammen aus den monatlichen 3.500 Euro zuzüglich der "auf netto herunter kalkulierten" Einmalzahlungen. Hierzu wird das Verhältnis zwischen monatlichem Brutto- und Nettogehalt auch auf die Einmalzahlungen angewandt. Anteilig betragen die Einmalzahlungen also hier 350 Euro je Monat netto.

Herrn Müllers kumuliertes Netttogehalt beträgt 3.850 Euro.

3. Verletztengeld (brutto)

Die Ermittlung des monatlichen Verletztengeldes von Herrn Müller unterliegt folgenden Regeln gemäß § 47 SGB VII:

  • Die Grundlage für das Verletztengeld bilden 80 Prozent, also 4.400 Euro seines kumulierten Bruttos. Das kumulierte Brutto wird aber zuvor ggf. durch das Zweifache der monatlichen Bezugsgröße in Höhe von 3.745 Euro, also 7.490 Euro (Stand 2025) gedeckelt.
  • Das Verletztengeld darf zudem sein Monatsgehalt netto (also ohne Einmalzahlungen) in Höhe von 3.500 Euro nicht überschreiten.
  • Das Verletztengeld ist der kleinere der beiden obigen Beträge, also 3.500 Euro.

Herrn Müllers Brutto-Verletztengeld ist der kleinere der beiden obigen Beträge, also 3.500 Euro.

4. Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern

Sozialversicherung

Von Herrn Müllers Tagessatz an Brutto-Krankengeld werden noch die hälftigen Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosen­versicherung einbehalten. Die andere Hälfte zahlt der Unfall­versicherungs­träger. Diese hälftigen Anteile betragen derzeit (Stand 2025) 9,3 Prozent für die Rentenversicherung und 1,3 Prozent für die Arbeitslosen­versicherung. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden vom Versicherungsträger voll übernommen.

Da Herr Müller Kinder hat, entfällt für ihn der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,60 Prozent (Stand: 2025) zur Pflegeversicherung.

Es werden 10,6 Prozent des Brutto-Verletztengeldes von Herrn Müller, also 371 Euro einbehalten.

Steuern

Verletzengeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Bestimmung des Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wodurch letztlich doch eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Verletzengeldes entsteht. Diese steuerlichen Auswirkungen können mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt werden.

5. Verletztengeld (netto)

Schließlich erhält Herr Müller ein monatliches Verletztengeld in Höhe von 3.129 Euro bzw. täglich 104,30 Euro.

6. Netto-Lücke bzw. Versorgungslücke

Herr Müller erhält monatlich 721,00 Euro weniger als er vorher kumuliert zur Verfügung hatte.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Verletztengeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Verletztengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 06.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 3 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Verletztengeld-Rechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Verletztengeld"

  • Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Verletztengeldrechner.
  • Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2024 im Verletztengeldrechner.
  • Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Verletztengeldrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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