Thema Verletztengeld ﹣ Nutzerfragen
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Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
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Krankengeldrechner, Verletztengeld berechnen, Krankheitskosten absetzen, Renteneintrittsalter, Berechnung Lohnsteuer, Zuzahlungsbefreiung berechnen, Mutterschutz-Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Verletztengeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Verletztengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 3 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Verletztengeld-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Verletztengeld"
- Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungsbeiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Verletztengeldrechner.
- Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2024 im Verletztengeldrechner.
- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Verletztengeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Wird Verletzengeld 78 Wochen lang ab dem Unfall oder ab der 7. Woche nach dem Unfall gezahlt?
Unser Nutzer ko....de hatte am 14.01.2023 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte freundlich Anfragen, ob sie mir mitteilen können, ab wann genau die 78 Wochen gerechnet werden?
Mein Mann hatte am 21.06.21 einen sehr schweren Arbeitsunfall. Er ist noch nicht wieder richtig hergestellt. Nun wäre meine Frage, wann die 78 Wochen beendet sind? Ich habe hier zu unterschiedliche Angaben, den 19.12.22 und den 30.01.23. Wird es ab der 7. Woche gerechnet oder ab dem Unfalltag?
Mit freundlichen Grüßen
K.
Antwort durch Stefan Banse vom 14.01.2023
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Verletztengeld wird in der Regel ab dem 43. Tag, also ab der 7. Woche gezahlt. Von dann an wird es für maximal 78 Wochen gewährt. Demnach wäre in Ihrem Fall der 30.01.23, wie sie z.B. auch mit unserem Datumsrechner unter https://www.smart-rechner.de/datumsrechner/rechner.php berechnen können, das korrekte Datum. Fragen Sie zur Sicherheit aber noch einmal bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Werden Zahlungen zur BAV beim Verletztengeld angerechnet?
Unser Nutzer h....com hatte am 23.09.2021 folgende Frage
Guten Tag Herr Banse,
ich habe gesehen, dass Sie die Seite zum Verletztengeld-Rechner auf dem Laufenden halten. Vielleicht können Sie mir bei dieser Frage eine Antwort geben: Ein Mitarbeiter bekommt monatlich eine BAV von der Firma gezahlt. Wird diese auch in die Berechnung zum Verletztengeld inkludiert? Sie gehört zum regelmäßigen Einkommen, das zwar nicht versteuert wird, aber zur Berechnung des Steuersatzes hinzugezogen wird als regelmäßiges Einkommen. Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen, Heike K.
Antwort durch Stefan Banse vom 24.09.2021
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für das Verletztengeld sind im Grunde alle Einkommen anzugeben, die auch sozialversicherungspflichtig (SV-pflichtig) sind. Eine Ausnahme bilden die Einkünfte aus Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlägen, welche zwar SV-frei sind, aber trotzdem für das Verletztengeld berücksichtigt werden. Demnach gilt für die BAV, dass nur der Anteil für das Verletztengeld berücksichtigt wird, der davon SV-pflichtig ist. Im Jahr 2021 ist hierfür der den jährlichen BAV-Betrag von 3.408 Euro übersteigende Betrag SV-pflichtig, während hingegen der doppelte Betrag in Höhe von 6.816 Euro steuerfrei ist. Sollte also die BAV monatlich 284 Euro (3.408/12) überschreiten, so sollte der die 284 Euro überschreitende Betrag mit beim „Monatsbrutto“ angegeben werden. Fragen Sie aber bitte vorsichtshalber nochmals Ihren Steuerberater oder die betreffende Krankenversicherung, denn diese können Ihnen hierzu eine rechtskräftige Auskunft erteilen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wodurch unterscheidet sich das Verletztengeld vom Krankengeld?
Unser Nutzer je....de hatte am 02.07.2010 folgende Frage
Hallo,
auf ihrer und auf diversen anderen Seiten steht, dass bei der Berechnung des Verletztengeldes steuerfreie Bestandteile (Nacht- oder Sonntagszuschläge) berücksichtigt werden.
Die BG und die KK sagen allerdings, dass das nicht stimmt. Können sie mir bitte sagen, wo man das im SGB nachlesen kann, damit ich einen Widerspruch schreiben kann?
Wodurch unterscheidet sich das Verletztengeld vom Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgelts, während beim Verletztengeld 80 Prozent gezahlt werden. Im Unterschied zum Krankengeld werden beim Verletztengeld steuerfreie Bestandteile des Einkommens wie z.B. Nachtarbeitszuschläge ebenso mit berücksichtigt wie auch Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung.
Liebe Grüße,
Jeanette B
Antwort durch Stefan Banse vom 02.07.2010
Hallo Frau B.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit bin ich in Urlaub, weshalb ich Ihrem Anliegen leider erst nach meiner Rückkehr ab Ende Juli in Ruhe nachkommen kann. Ich muss hierzu nochmals die beiden Gesetzestexte exakt miteinander vergleichen, die zu dem Schluss geführt hatten, dass beim Verletztengeld ein anderes Einkommen als beim Krankengeld berücksichtigt wird.
Bis dahin herzliche Grüße
Stefan Banse
Erneute Antwort durch Stefan Banse vom 25.07.2010
Hallo Frau B.,
wie versprochen, melde ich mich wieder zurück aus dem Urlaub. Ich habe nun nochmals recherchiert und bin u.a. über die Seite https://www.finkenbusch.de/?p=2499 auf die gesetzliche Grundlage gestoßen: https://www.gesetze-im-internet.de/svev/__1.html . Hier heißt es in Absatz 2 (also ganz unten):
"In der gesetzlichen Unfallversicherung und in der Seefahrt sind auch lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dem Arbeitsentgelt zuzurechnen; dies gilt in der Unfallversicherung nicht für Erwerbseinkommen, das bei einer Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen ist."
Das Verletztengeld wird ja letztlich durch die Unfallversicherung (BG) gezahlt, weshalb diese aus unserer Sicht auch die steuerfreien Zuschläge berücksichtigen sollte. Aber vielleicht gibt es dort Satzungen, die obigen Paragraphen aushebeln.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich über das Ergebnis Ihres Widerspruchs auf dem Laufenden halten könnten. Man lernt ja nie aus...
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
Unser Nutzer je....de hatte am 26.07.2010 noch eine Nachfrage
Hallo Herr Banse,
vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Das Verletztengeld wird nicht von der BG gezahlt. Das machen die KK im Auftrag der BG.
Leider konnte ich keinen Widerspruch mehr schreiben, weil ich das alles zu spät entdeckt habe. Ich habe aber vor drei Wochen an die KK eine Mail mit einem Gesetzestext geschickt. Bis auf die Eingangsbestätigung erfolgte bis Dato keine Reaktion.
Am Telefon wurde mir gesagt, dass die Zuschläge nicht berücksichtigt werden und auf die Mail wird nicht reagiert. Man ist dieser Willkür völlig ausgeliefert.
Liebe Grüße,
Jeanette B
Erneute Antwort durch Stefan Banse vom 26.07.2010
Hallo Frau B.,
danke für Ihr Feedback und schade, dass Sie nichts erreichen konnten. Die sind ja sehr nett bei Ihrer Krankenkasse...
Liebe Grüße
Stefan Banse