Familie Christen (Name geändert) wurde von ihrer Krankenkasse 2025 leider ein erheblicher Betrag nicht erstattet. Frau Christen hatte sich mit der Frage an uns gewendet, ob man diesen Betrag von der Steuer absetzen kann. Wir haben geholfen und zeigen anhand des Beispiels der Christens, wie viel Steuer sich einsparen lässt.
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So konnten wir die Steuerersparnis der Christens herleiten.
Grundlagen für das Beispiel
Familie Christen hat im Laufe von 2025 Krankheitskosten in Höhe von 3.500 Euro, die von der Kasse nicht übernommen wurden. Herr Christen erhielt umfangreiche Zahnsanierungsmaßnahmen sowie Zahnimplantate, während sich seine Frau einer aufwendigen Laserbehandlung der Augen unterzog.
- 2025 beträgt das Bruttoeinkommen der Familie 60.000 Euro.
- Der Kirchensteuersatz liegt bei 9 Prozent.
- Die Christens sind steuerlich gemeinsam veranlagt
- Sie haben drei Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen bzw. einen Kinderfreibetrag haben.
- Die Summe der von der Kasse nicht erstatteten Kosten beträgt 3.500 Euro.
1. Zumutbare Belastung bestimmen
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein bestimmter Teil der außergewöhnlichen Belastungen, also in diesem Fall der Krankheitskosten zumutbar sind. Die zumutbaren Belastungen sind nicht steuerlich absetzbar.
Wem wie viel zugemutet wird, hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab, wie folgender Tabelle aus dem Einkommensteuergesetz zu entnehmen ist.
Familienstand | Jahreseinkünfte in Euro | ||
---|---|---|---|
bis 15.340 | bis 51.130 | über 51.130 | |
Ledige ohne Kind | 5 % | 6 % | 7 % |
Verheiratete ohne Kind | 4 % | 5 % | 6 % |
mit 1 oder 2 Kindern | 2 % | 3 % | 4 % |
mit mehr als 2 Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
Stand 2025
Bei den Christens, also einem Ehepaar mit drei Kindern, setzt sich die zumutbare Entlastung daher folgendermaßen zusammen:
- 1 % von 15.340 € = 153,40 Euro
- 1 % von 51.130 − 15.340 € = 357,90 Euro
- 2 % vom Einkommen, also 60.000 − 51.130 € = 177,40 Euro
Famile Christens zumutbare Belastung beträgt 688,70 Euro.
2. Absetzbare Belastungen bestimmen
Von den Krankheitskosten in Höhe von 3.500 Euro kann Familie Christen die zumutbare Belastung über 688,70 Euro nicht steuerlich geltend machen. Die Differenz können sie jedoch als von der Steuer absetzen.
Familie Christen kann 2.811,30 Euro von der Steuer absetzen.
3. Steuervorteil 2025 durch absetzbare Krankheitskosten
Familie Christens Einkommensteuer 2025 wird anstelle von 60.000 Euro nur noch von 60.000 − 2.811,30 Euro = 57.188,70 Euro bestimmt. Das führt zu einer geringeren Steuerlast.
Familie Christen hat für 2025 eine Steuerersparnis von 863,28 Euro.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankheitskosten" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- §33 EStG - Zumutbare Belastung (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Krankheitskosten" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Krankheitskosten"
- Anpassung des Rechners zum Absetzen von Krankheitskosten an den Einkommensteuertarif 2025
- Erweitern des Rechners zum Absetzen von Krankheitskosten um den Einkommensteuertarif 2024
- Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Krankheitskosten absetzen - Rechner
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite