
Der Grunderwerb in Berlin, also der Kauf einer Immobilie oder eines entsprechenden Grundstückes wird auch in der Bundeshauptstadt über die Grunderwerbsteuer geregelt.
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Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,0 Prozent in Berlin
Die Höhe Grunderwerbsteuer in Deutschland liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Somit hat Berlin auch einen individuellen Steuersatz für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien. Diese Satz wird jährlich überprüft. Für das gesamte Stadtgebiet bzw. des Gebietes des Bundeslandes Berlin gilt der einheitliche Steuersatz von 6,0 Prozent.
Der derzeitige Prozentsatz in Berlin ist 6,0 Prozent. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einige andere Bundesländer im Vergleich. Den niedrigsten Satz in Deutschland hat Bayern mit 3,5 Prozent. Den Höchstsatz mit 6,5 Prozent haben neben NRW auch Schleswig-Holstein und das Saarland. Auch die anderen Stadt-Bundesländer Bremen und Hamburg finden Sie im Vergleich:
Grunderwerbsteuer im Überblick
Bundesland | Grunderwerbsteuer |
---|---|
Berlin | 6,0% |
Bayern | 3,5% |
NRW | 6,5% |
Hamburg | 5,5% |
Bremen | 5,0% |
Hier geht es zur Tabelle mit allen Bundesländern
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grunderwerbsteuer" verwendet:
- Grunderwerbsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Grunderwerbsteuer
- hausjournal.net (Das Online-Magazin rund um's Heimwerken und Wohnen)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Grunderwerbsteuer" wurde zuletzt am 07.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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