Auch in Sachsen-Anhalt müssen Sie Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks bezahlen. Nutzen Sie unseren aktuellen Rechner (Stand 2025), um die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt schnell zu berechnen.
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Grunderwerbsteuer liegt 2025 bei 5,0 % in Sachsen-Anhalt
Die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt beträgt aktuell 5,0 %. Diese Steuer fällt immer dann an, wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen. Der Steuersatz ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. In Sachsen-Anhalt gilt ein landesweit einheitlicher Satz – egal ob Sie in Halle, Magdeburg oder im Harz kaufen.
Bundesländervergleich
Bundesland | Steuersatz |
---|---|
Baden-Württemberg | 5,0% |
Bayern | 3,5% |
Brandenburg | 6,5% |
Nordrhein-Westfalen | 6,5% |
Sachsen-Anhalt | 5,0% |
Schleswig-Holstein | 6,5% |
Hier geht es zur Tabelle zur Grunderwerbsteuer 2025 mit allen Bundesländern.
Grunderwerbsteuer in den Städten von Sachsen-Anhalt
Im Gegensatz zur Gewerbesteuer ist die Grunderwerbsteuer innerhalb eines Bundeslandes einheitlich geregelt. Das heißt: In ganz Sachsen-Anhalt gilt der gleiche Steuersatz. Zur besseren Übersicht listen wir hier viele relevante Städte:
Stadt | Grunderwerbsteuer |
---|---|
Halle (Saale) | 5,0% |
Magdeburg | 5,0% |
Dessau-Roßlau | 5,0% |
Lutherstadt Wittenberg | 5,0% |
Weißenfels | 5,0% |
Halberstadt | 5,0% |
Stendal | 5,0% |
Bitterfeld-Wolfen | 5,0% |
Merseburg | 5,0% |
Wernigerode | 5,0% |
Bernburg (Saale) | 5,0% |
Naumburg (Saale) | 5,0% |
Schönebeck (Elbe) | 5,0% |
Zeitz (Burgenlandkreis) | 5,0% |
Aschersleben | 5,0% |
Sangerhausen | 5,0% |
Köthen (Anhalt) | 5,0% |
Staßfurt | 5,0% |
Quedlinburg | 5,0% |
Salzwedel | 5,0% |
Lutherstadt Eisleben | 5,0% |
Burg | 5,0% |
Gardelegen | 5,0% |
Zerbst/Anhalt | 5,0% |
Beispielrechnung
Ein Immobilienkauf in Magdeburg mit einem Kaufpreis von 320.000 € führt zu folgender Steuer:
320.000 € × 5,0 % = 16.000 € Grunderwerbsteuer
Spartipps: So lässt sich Grunderwerbsteuer reduzieren
- Inventar ausweisen: Möbel, Einbauküchen oder Gartengeräte separat im Kaufvertrag aufführen – darauf entfällt keine Grunderwerbsteuer.
- Kaufpreisverhandlung: Jeder Euro weniger senkt auch die Steuerlast.
- Keine Kombination aus Bau- und Kaufvertrag: Bei Neubauten besser getrennt (Grundstück von einer Partei, Haus von einer anderen) und zeitlich mindestens 6 Monate versetzt kaufen, um Besteuerung auf Gesamtwert zu vermeiden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grunderwerbsteuer" verwendet:
- Grunderwerbsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Grunderwerbsteuer
- hausjournal.net (Das Online-Magazin rund um's Heimwerken und Wohnen)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Grunderwerbsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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