Grunderwerbsteuer beim Immobilenkauf

Grunderwerbsteuer Sachsen

Thema Grunderwerbsteuer-Rechner ﹣ Grunderwerbsteuer Sachsen

Auch in Sachsen müssen Sie beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks Grunderwerbsteuer abführen. Diese Kosten werden häufig unterschätzt. Mit unserem Grunderwerbsteuerrechner (Stand 2025) berechnen Sie schnell die zu erwartende Steuerlast.

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Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Grunderwerbsteuer-Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Grunderwerbsteuer 2025 in Sachsen: 5,5 %

Die Grunderwerbsteuer in Sachsen liegt im Jahr 2025 bei 5,5 %. Der Steuersatz gilt einheitlich im gesamten Bundesland und bezieht sich immer auf den notariell beurkundeten Kaufpreis. Sachsen liegt damit im Mittelfeld im bundesweiten Vergleich.

Bundesländer im Vergleich

Bundesland Steuersatz
Baden-Württemberg5,0%
Bayern3,5%
Nordrhein-Westfalen6,5%
Thüringen5,0%
Sachsen5,5%

Zur vollständigen Übersicht aller Bundesländer

Gleichbleibender Steuersatz in ganz Sachsen

Im Gegensatz zur Gewerbesteuer, die kommunal variiert, ist der Grunderwerbsteuersatz in ganz Sachsen einheitlich. Das bedeutet: Ob Sie in Leipzig oder Pirna kaufen – Sie zahlen immer 5,5 %.

Beispiele: Städte in Sachsen

Stadt Grunderwerbsteuer
Leipzig5,5%
Dresden5,5%
Chemnitz5,5%
Zwickau5,5%
Plauen5,5%
Görlitz5,5%
Freital5,5%
Bautzen5,5%
Pirnau5,5%

Beispielrechnung: Immobilienkauf in Sachsen

Beim Kauf eines Hauses in Leipzig zum Preis von 350.000 € fällt folgende Steuer an:

350.000 € × 5,5 % = 19.250 € Grunderwerbsteuer

Tipps zum Sparen bei der Grunderwerbsteuer

  • Inventar separat aufführen: Möbel, Einbauküche oder andere bewegliche Gegenstände sollten im Vertrag gesondert ausgewiesen werden – diese mindern die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.
  • Kaufpreis geschickt verhandeln: Ein geringfügig niedriger Kaufpreis kann schon mehrere Hundert Euro Steuervorteil bringen.
  • Bauträgermodell vermeiden: Wer erst das Grundstück kauft und später separat den Bau beauftragt, zahlt nur auf den Grundstückswert Grunderwerbsteuer.

Regionaler Bezug

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grunderwerbsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Grunderwerbsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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