Frau Roth (Name geändert) nutzt bereits seit Jahren unsere über 200 Smart-Rechner.
Sie wollte Ihren Mietvertrag kündigen und fragte uns, welche Kündigungsfrist sie dazu einhalten muss.
Wir konnte ihr helfen und zeigen anhand Ihres Beispiels, wie die Frist bei einer Mietkündigung bestimmt wird.
Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Kündigungsfrist Wohnung.
Mehr über mich: Stefan Banse
Folgendes Beispiel ist aus 2022. Es veranschaulicht aber analog auch die Fristbestimmung für Mietkündigungen 2025.
D.h. an der Logik für die Bestimmung der Fristen hat sich 2025 nichts gegenüber den Vorjahren geändert.
Frau Roth kündigt unter Angabe der erforderlichen Gründe ordentlich den unbefristeten Mietvertrag mit den Mietern ihrer Eigentumswohnung in Köln.
Das Mietverhältnis dauerte bis zur Kündigung sechs Jahre an
Die Kündigung geht den Mietern am Montag, den 5. September 2022 zu.
1. Dauer der Kündigungsfrist
Wenn keine anderen Kündigungsfristen im Mietvertrag vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Fristen.
Frau Roth als Vermieterin hat demnach eine ordentliche Kündigungsfrist von drei, sechs oder neun Monaten. Dies ist abhängig davon, wie lange das Mietverhältnis besteht.
Denn die dreimonatige Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Frau Roth kann bei einer Dauer des Mietverhältnisses von sechs Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen.
2. Karenzzeit bzw. Karenzfrist für den "rechtzeitigen" Zugang der Kündigung
Erfolgt die Kündigung des Mietvertrags noch während der ersten drei Werktage des laufenden Monats, so beginnt die Kündigungsfrist auch noch mit dem ersten Tag dieses Monats.
Denn in § 573c BGB heißt es: "Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Während dieser sogenannten Karenzzeit kann also noch "rechtzeitig" gekündigt werden. Ansonsten beginnt und endet die Kündigungsfrist entsprechend einen Monat später.
Bestimmung der Karenzzeit für Frau Roths Kündigung
Im September 2022 fällt der dritte Werktag, und damit das Ende der Karenzzeit für die "rechtzeitige" Kündigung des Mietvertrages, auf den 3. des Monats, da weder der 1. noch
der 2. Juli ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist.
Unterschiedliche Auffassungen für Samstags-Regelung
Der dritte Werktag und damit das eigentliche Ende der Karenzzeit ist im vorliegenden Fall Samstag, der 03.09.2022.
Fällt das Ende der Karenzzeit, auf einen Samstag, wird von vielen Gerichten entschieden, dass die Karenzzeit für die Kündigung des
Mietvertages auf den nächsten Werktag verlängert wird. Demnach wäre der auf diesen Samstag folgende nächste Werktag Montag, der
5. September.
Vorsichtshalber sollte man jedoch zur Vermeidung einer verspäteten Kündigung des Mietvertrages "auf Nummer Sicher" gehen. Man sollte
frühzeitig kündigen und nicht davon ausgehen, dass der dritte Tag der Karenzzeit sich vom Samstag auf den nächsten Werktag verschiebt.
So macht es auch unser Mietkündigungrechner. Denn es kann leider keine Prognose
darüber gestellt werden, welcher dieser Auffassungen sich ein örtlich zuständiges Gericht bezüglich der Frage der Samstag-Regelung in einem
konkreten Einzelfall anschließen würde.
Der Bundesgerichtshof hatte zwar bereits 2005 entschieden, dass ein Samstag als Werktag anzusehen ist, wenn der 1. oder 2. Tag der
dreitägigen Karenzfrist des § 573 c BGB ein Samstag ist. Nicht höchstrichterlich geklärt wurde hingegen die Frage, ob dies auch
gilt, wenn der 3. Tag der Karenzfrist auf einen Samstag fällt. Daher hat sich hier eine vom jeweiligen Gericht abhängige, unterschiedliche
Beurteilung der Karenzfrist ergeben.
Einige Gerichte würden auch entscheiden, dass erst am Montag, den 5. September 2022 die Karenzzeit für Frau Roths Kündigung endet und
sie damit noch "rechtzeitig" gekündigt hat.
Vorsichtshalber geht unser Fristenrechner für die Mietkündigung davon aus, dass der
5. September zu spät dafür ist und es beim 3. September 2022 als Ende der Karenzzeit
bleibt.
3. Beginn der Kündigungsfrist
Für den Monat September ist die Kündigung erst nach der Karenzzeit erfolgt. Die Kündigungsfrist beginnt daher erst ab dem darauf folgenden Monat.
Frau Roths Kündigungsfrist beginnt am Samstag, den 01.10.2022 um 00:00 Uhr.
4. Ende der Kündigungsfrist
Das Ende der Kündigungsfrist für den Mietvertrag ergibt sich anhand der Dauer und des Beginns der Kündigungsfrist.
Freitag, den 31.03.2023 um 24:00 Uhr.
5. Wirksamkeit der Kündigung
Mit dem auf das Ende der Kündigungsfrist folgenden Tag wird die Kündigung wirksam.
Frau Roths Kündigung wird am Samstag, den 01.04.2023 wirksam.
Diese Seite der Themenwelt "Mietkündigung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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