Frau Roth (Name geändert) nutzt schon seit vielen Jahren unsere über 200 Smart-Rechner. Sie wollte ihren Mietvertrag kündigen und fragte uns, welche Frist sie dabei beachten muss. Wir konnten ihr helfen und zeigen an ihrem Beispiel, wie man die Frist für eine Mietkündigung bestimmt.
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So haben wir die Frist für Frau Roth bestimmt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Das folgende Beispiel stammt aus dem Jahr 2022. Es gilt in gleicher Weise auch für die Fristbestimmung bei Mietkündigungen 2025. Die rechtliche Logik zur Bestimmung der Fristen hat sich im Jahr 2025 nicht geändert.
Frau Roth kündigt mit den notwendigen Gründen den unbefristeten Mietvertrag mit den Mietern ihrer Eigentumswohnung in Köln.
- Das Mietverhältnis bestand bei der Kündigung bereits sechs Jahre.
- Die Kündigung ging den Mietern am Montag, den 5. September 2022 zu.
1. Dauer der Kündigungsfrist
Wenn im Mietvertrag keine anderen Fristen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Regelungen. Vermieterinnen wie Frau Roth haben eine ordentliche Kündigungsfrist von drei, sechs oder neun Monaten. Die Länge richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Nach fünf und acht Jahren verlängert sich die Frist jeweils um drei Monate.
Bei einer Dauer von sechs Jahren gilt für Frau Roth eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.
2. Karenzzeit bzw. Karenzfrist für den "rechtzeitigen" Zugang der Kündigung
Geht die Kündigung in den ersten drei Werktagen eines Monats zu, beginnt die Frist noch in diesem Monat. In § 573c BGB steht: "Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Im September 2022 fällt der dritte Werktag auf den 3. September, da der 1. und 2. September keine Sonntage oder Feiertage sind.
Unterschiedliche Auffassungen zur Samstags-Regelung
Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, entscheiden manche Gerichte, dass die Frist auf den folgenden Montag verschoben wird. Das wäre hier der 5. September 2022.
Um sicherzugehen, sollte man die Kündigung früh abgeben. Unser Mietkündigungsrechner geht davon aus, dass der 3. September 2022 der letzte Tag der Karenzzeit ist.
3. Beginn der Kündigungsfrist
Da die Kündigung im September nach der Karenzzeit einging, beginnt die Frist erst im folgenden Monat.
Die Kündigungsfrist von Frau Roth startet am Samstag, den 1. Oktober 2022 um 00:00 Uhr.
4. Ende der Kündigungsfrist
Das Ende der Frist ergibt sich aus ihrer Dauer und ihrem Beginn.
Frau Roths Kündigungsfrist endet am Freitag, den 31. März 2023 um 24:00 Uhr.
5. Wirksamkeit der Kündigung
Die Kündigung wird am Tag nach dem Ende der Frist wirksam.
Frau Roths Kündigung tritt am Samstag, den 1. April 2023 in Kraft.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mietkündigung" verwendet:
- § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung bei unbefristeten Mietverträgen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Deutscher Mieterbund
- Kündigung von Mietverträgen bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mietkündigung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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