Wie hoch der Anteil der Kirchensteuer ist

Nutzerfragen zum Thema Kirchensteuer - Michael Mühl antwortet

Thema Kirchensteuer ﹣ Nutzerfragen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften. Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder. Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne ([email protected]). Mehr über mich unter Michael Mühl.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl

  • Wie wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet?

    Unser Nutzer to...com hatte am 03.02.2024 folgende Frage

    Liebes Team von Smart-Rechner.de,

    beim Versuch, meine Kirchensteuer zu berechnen, bin ich gescheitert. Offenbar ist der Fall, dass man kein Arbeitseinkommen bezieht, sondern lediglich über Kapitaleinkünfte verfügt, nicht berücksichtigt. Ich vermute, dass dann die Kappungsgrenze auch nicht greift, da man ja linear 9 Prozent von 25 Prozent, also 2,25 Prozent vom Einkommen zu zahlen hätte.

    Mit freundlichen Grüßen

    K.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 04.02.2024

    Sehr geehrter Herr K.,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Unser Kirchensteuer-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/kirchensteuer/rechner.php ist, wie Sie schon feststellen konnten, nur für Arbeitnehmer konzipiert.

    Für Kapitalerträge, die der 25-prozentigen Abgeltungsteuer unterliegen, können Sie aber unseren Abgeltungsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/abgeltungssteuer/rechner.php nutzen. Möglicherweise beziehen Sie Ihre Kapitalerträge aus einem Fond, bei dem vor Abzug von Abgeltungs- und Kirchensteuer zunächst noch steuermildernde Teilfreistellungen berücksichtigt werden können, was der Rechner für Sie erledigt.

    Bei Kapitalerträgen greift die Kappungsgrenze übrigens nicht.

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl

  • Gilt der Kirchensteuersatz für das Bundesland der Arbeitsstätte oder des Wohnorts?

    Unser Nutzer a.....de hatte am 28.03.2021 folgende Frage

    Sehr geehrter Herr Mühl,

    zunächst einmal ein ganz dickes Lob für die Seite Smart-Rechner.de. Bisher musste ich mir die einzelnen Rechner im Internet zusammensuchen. Ich bin leider erst kürzlich auf Ihre sehr umfangreiche Zusammenstellung gestoßen.

    Trotzdem bin ich gerade etwas irritiert, dass Sie in Ihrem Kirchensteuerrechner auf Basis des Bundeslandes der Arbeitsstätte berechnen. Aus Arbeitgebersicht ist das ok, aber die Kirchensteuer des Arbeitnehmers wird auf Basis des Bundeslandes seines Wohnsitzes berechnet. Ich bin 2019 von Baden-Württemberg nach Hessen umgezogen und musste gegen den Steuerbescheid 2019 Einspruch erheben, weil das zuständige neue Finanzamt für das ganze Jahr die 9 Prozent Kirchensteuer für Hessen angesetzt hatte. Es wäre schön, wenn für mich weiterhin die 8 Prozent aus BW gelten würden, weil sich dort meine Arbeitsstätte befindet. Leider ist das nicht der Fall.

    Mit freundlichen Grüßen, Andreas P.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 29.03.2021

    Sehr geehrter Herr Pl,

    vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr positives Feedback zu unseren Seiten! Es ist so, dass die Kirchensteuer im Rahmen der Lohnsteuereinzugsverfahren durch den Arbeitgeber abgeführt wird. Dabei wird gemäß Betriebsstättenprinzip der Kirchensteuersatz des Betriebsstätten-Bundeslandes herangezogen. Wie Sie zurecht schreiben, müssen Sie letztlich aber den KiSt-Satz Ihres Wohnort-Budeslandes entrichten. Dank Ihres Hinweises haben wir den Kirchensteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/kirchensteuer/rechner.php erweitert: Der Hilfetext zum Ergebnis „Ihre Kirchensteuer“ enthalt nun folgenden Text, den Sie nach einem „kräftigen Neuladen“ des Rechners erhalten:

    "Gemäß unten stehender Herleitung ist dies Ihre im Rahmen der Lohnabrechnung zu entrichtende Kirchensteuer. Für den Fall, dass sich das Bundesland Ihres Wohnsitzes von dem Bundesland Ihres Arbeitsplatzes unterscheidet, und in diesen beiden Bundesländern unterschiedlich hohe Kirchensteuersätze gelten, kann bzw. wird ein entsprechender Steuerausgleich anhand Ihrer Einkommensteuer­erklärung durchgeführt. Denn zunächst gilt für die Berechnung der Kirchensteuer das sogenannte Betriebsstätten­prinzip, nach dem die Kirchensteuer gemäß des Bundeslandes der Arbeitsstätte zusammen mit der Lohnsteuer eingezogen wird. Über den Lohnsteuerjahresausgleich bzw. die Einkommensteuererklärung wird dann erst der Wohnsitz des Kirchensteuer­pflichtigen berücksichtigt und ein eventuell abweichender Kirchensteuersatz berücksichtigt."

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Kirchensteuer?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice oder an Herrn Mühl wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen dürfen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kirchensteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kirchensteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kirchensteuer Rechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Kirchensteuer"

  • Anpassung des Kirchensteuerrechners sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kirchensteuerberechnung für 2025
  • Berücksichtigung der Kirchensteuerauswirkungen aufgrund erhöhter Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 wegen des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Kirchensteuerrechner.
  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.200 auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro ab 2023 im Kirchensteuerrechner gemäß des vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetzes.
  • Im Kirchensteuerrechner wird die Kappung der Kirchensteuer bei hohen Einkommen berücksichtigt (bundesland- und konfessionsabhängig zwischen 2,75 und 4 Prozent vom zu versteuernden Einkommen statt 8 bzw. 9 Prozent der Einkommensteuer).
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite