Thema Rentenlücke ﹣ Nutzerfragen
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Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
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Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenlücke" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenlücke" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Rentenlücken-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Rentenlücke"
- Anpassung des Beispiels für die Berechnung der Rentenlücke 2025.
- Anpassung von Rentenlücken-Rechner und Texten an die Gehaltsberechnung für 2025.
- Hinterlegen der ab 1. Juli 2024 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost und West von 37,60 Euro auf 39,32 Euro (4,57 Prozent).
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Wird die Inflation bei der Rentenlücke berücksichtigt?
Unser Nutzer si....de hatte am 14.01.2022 folgende Frage
Guten Tag,
ich habe Ihren Rentenlückenrechner genutzt. Vielen Dank für Ihr sehr gutes Angebot ! Allerdings stellt sich mir die Frage, wie die Inflation von heute bis zu meinem geplanten Renteneintrittsdatum berücksichtigt wird. Muss ich das parallel selbst mit berücksichtigen oder habe ich einen Denkfehler? Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Simone H.
Antwort durch Stefan Banse vom 14.01.2022
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Vorweg möchte ich betonen, das der Rentenlückenrechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenluecke/rechner.php lediglich eine grobe Hochrechnung Ihrer zu erwartenden Rente vornimmt.
Der Rechner geht dabei von Ihrem jetzigen Gehalt und der hochgerechneten zu erwartenden Rente anhand des derzeitigen Rentenwerts, also dem Wert von im 1. Halbjahr 2022 geltenden 34,19 Euro West (33,47 Euro Ost) je erworbenen Rentenpunkt aus.
Wenn man davon ausgeht, dass langfristig sowohl die Gehälter als auch der Rentenwert (dieser wird jährlich u.a. unter Berücksichtigung der Inflation und der allgemeinen Gehaltsentwicklung angepasst) parallel zur Inflation steigen, sollte zumindest die Hochrechnung des prozentualen Verhältnisses zwischen Brutto und Rente bestehen bleiben. Also davon ausgehend, dass Gehalt und Rente aufgrund der Inflation gleichermaßen wachsen, wird später weiterhin ein Anteil der voraussichtlichen Rente von beispielsweise 60 Prozent vom Nettogehalt zu erwarten sein. Die Lücke in Euro würde gemäß der Inflation allerdings steigen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse