Nutzen Sie den Oldtimer-Steuerrechner (Stand 2026), um schnell und einfach die jährliche Kfz-Steuer für Ihr historisches Fahrzeug zu ermitteln.
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Die wichtigsten Themen
Was gilt als Oldtimer?
Nicht jedes alte Auto ist automatisch ein Oldtimer. Ein Fahrzeug zählt erst dann dazu, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist – maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung. Außerdem darf es nicht mehr primär zur täglichen Fortbewegung oder zum Warentransport dienen, sondern muss der „Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ gewidmet sein.
Zudem muss der Wagen weitgehend im Originalzustand sein. Reparaturen und Ersatzteile sind erlaubt, aber nur, wenn sie zeitgenössisch sind. Nachrüstungen wie Navi oder moderne Servolenkung schließen die Anerkennung als Oldtimer aus.
Steuervorteile für Oldtimer
Fahrzeuge mit „H-Kennzeichen“ genießen pauschale Steuersätze – unabhängig von Hubraum oder Emissionen. Grund: Sie werden meist nur selten bei gutem Wetter bewegt. Die jährliche Oldtimer-Steuer beträgt:
- 46,02 Euro für Krafträder
- 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge
Youngtimer zahlen volle Steuer
Youngtimer sind über 20, aber noch keine 30 Jahre alt. Für sie gelten keine Steuervorteile. Die Kfz-Steuer wird regulär nach Hubraum und Emissionswerten berechnet – was bei älteren Fahrzeugen oft hohe Beträge ergibt, da sie meist keine Katalysatoren besitzen.
Wie wird ein Fahrzeug als Oldtimer anerkannt?
Vor der Zulassung als Oldtimer ist ein Gutachten nötig, das z. B. beim TÜV oder der Dekra im Rahmen der Hauptuntersuchung erstellt wird. Grundlage ist § 52 StVZO.
- Gesamtzustand muss gut sein
- Optik, Ausstattung und Technik müssen zeitgenössisch sein
- Umbauten nur erlaubt, wenn belegt oder zeittypisch
Die Begutachtung kostet etwa 100–200 Euro. Ein H-Kennzeichen wird nur vergeben, wenn keine gravierenden Mängel oder unsachgemäßen Umbauten vorhanden sind.
Oldtimer-Steuer berechnen – Beispiel
Die Kfz-Steuer für Oldtimer wird gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz pauschal festgelegt. Sie fällt auch bei unterjähriger Zulassung nur für die angemeldeten Tage an.
Beispiel:
Ein Oldtimer mit Erstzulassung Mai 1985 erhält am 10. Oktober ein H-Kennzeichen. Die Steuer wird wie folgt berechnet:
- 191,73 € / 365 Tage = 0,52528 € pro Tag
- Zulassungszeitraum: 83 Tage (10.10.–31.12.)
- Kfz-Steuer: 83 x 0,52528 € = 43,60 €
Stand: 2026
Saisonkennzeichen für Oldtimer
Seit Oktober 2017 können auch Oldtimer mit einem Saisonkennzeichen angemeldet werden. Das Fahrzeug darf nur in den gewählten Monaten auf öffentlichen Straßen genutzt oder geparkt werden. Die Kfz-Steuer reduziert sich auf die Zulassungsdauer:
- Jahressteuer: 191,73 €
- Monatssteuer: 191,73 € / 12 = 15,98 €
- Ersparnis bei 5 Monaten Stillstand: ca. 80 €
Das neue Kennzeichen kombiniert den Zusatz „H“ mit den gewählten Nutzungsmonaten am rechten Rand. Eine erneute jährliche Ab- und Anmeldung entfällt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kfz-Steuer" verwendet:
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Steuerhöhe (Generalzolldirektion)
- Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 23.07.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 3 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kfz-Steuer-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Kfz-Steuer"
- Änderung im Kfz-Steuer-Rechner: Ab 2026 fällt der 30-Euro-Freibetrag für Pkw bis 95 g CO₂/km weg.
- Kfz-Steuerreform 2021 umgesetzt: Der Kfz-Steuer-Rechner beachtet alle Änderungen ab 2021.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

