Thema Abschreibung / AfA ﹣ Nutzerfragen
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Mehr über mich unter Michael Mühl.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne (Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abschreibung / AfA" verwendet:
- § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Abschreibung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Abschreibung / AfA" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Abschreibungsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Abschreibung / AfA"
- Veröffentlichen von Beispielen zur Abschreibung.
- Berücksichtigung des ab 2023 geltenden Afa-Satzes in Höhe von 3 Prozent statt vormals 2 Prozent auf Wohngebäude in unserem Ratgeber Abschreibung auf Gebäude.
- Erläuterung der nunmehr einjährigen AfA auf Computer und Software im Ratgeber Abschreibung von Software sowie der coronabedingten Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung.
- Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 auf 16 Prozent im Abschreibungs-Rechner, sofern Auswahl von Brutto bei den Anschaffungskosten erfolgt und der Zeitpunkt der Anschaffung im 2. Halbjahr 2020 liegt.
- Erweiterung des Artikes Abschreibung auf Gebäude: Beschrieben wird nun sowohl die Abschreibung auf gewerblich genutzte sowie die Abschreibung auf zu Wohnzwecken dienende Gebäude.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Wert für Abschreibung brutto oder netto eintragen?
Unser Nutzer Sa....de hatte am 03.07.2023 folgende Frage
Sehr geehrter Herr Michael Mühl,
vielen Dank für die Erstellung des Afa-Rechners und dass Sie diesen jedem zugänglich gemacht haben! Jedoch habe ich eine Frage bezüglich der Berechnung, da ich leider auch auf Ihrer Seite keine Antwort finden konnte:
Wenn man die Berechnung als "Brutto" durchführt, ist der erste Restwert bei der Berechnung nicht einfach nur "Afa - Buchwert", sondern kommt auf einen niedrigeren Wert. Natürlich ist mir klar das es etwas mit der MwSt. zu tun hat aber warum wird der Wert verringert und wie gibt man dies korrekt in das Steuerformular ein? Da ja Elster die Berechnung des Buchwertes am Ende des Jahres automatisch eine Netto-Berechnung durchführt. Wird dann am Anfang des nächsten Steuerbescheids einfach der "korrigierte" Buchwert (zu beginn des Jahres) eingegeben?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits vielmals im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen, C.
Antwort durch Michael Mühl vom 06.07.2023
Hallo C.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, also Rechnungen mit MwSt bzw. Umsatzsteuer stellen und diese MwSt an das Finanzamt weiterleiten, müssen Sie jedenfalls auch die abzuschreibenden Gegenstände netto, also ohne MwSt angeben. Denn die MwSt machen Sie ja bereits beim Finanzamt geltend.
Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl