Abschreibung AFA

Nutzerfragen zum Thema Abschreibung / AfA - Michael Mühl antwortet

Thema Abschreibung / AfA ﹣ Nutzerfragen
Hier finden Sie ausgewählte Fragen von Nutzerinnen und Nutzern, die ich bereits beantwortet habe – vielleicht ist auch Ihre dabei. Wenn nicht, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail: [email protected]. Mehr über mich erfahren Sie hier: Michael Mühl.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl

  • Wie wird das Ergebnis im Abschreibungsrechner berechnet?

    Unser Nutzer el....de hatte am 16.09.2025 folgende Frage

    Einen schönen, guten Tag,

    ich habe eine Frage zum Abschreibungsrechner auf Ihrer Webseite. Nach der Eingabe meiner Daten kam ein für mich nicht nachvollziehbarer Wert heraus.

    Zur Prüfung habe ich die Summe vereinfacht und 1000€ eingegeben. Dennoch komme ich nicht auf das gleiche Ergebnis.

    Wie wird die Abschreibesumme berechnet?

    Den Unterschied zwischen Brutto und Netto habe ich schon herausgefunden. Bei einem Nettowert von 1000€ erhalte ich 333,33€ Abschreibung pro vollen Jahr. Das kann ich nachvollziehen.

    Bei 1000€ Brutto sind es 280,11€. Egal wie ich es drehe und wende, ich komme nicht auf diesen Betrag.

    Können sie mir bitte erklären, welcher Prozentsatz hier genommen wird und wie dieser Betrag errechnet wird?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    R.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 16.09.2025

    Sehr geehrter Herr R.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Im Hilfetext zu den "Kosten der Anschaffung“ finden Sie den entscheidenden Hinweis: Bei Angabe eines Bruttowerts von 1.000 Euro wird dieser zunächst in Netto umgerechnet, also 1.000/1,19 = 840,34 Euro. Auf drei volle Jahre verteilt ergibt sich dann die jährliche Abschreibung von 840,34/3 = 280,11 Euro.

    Ich werde mir die Beschreibungen auf der Seite nochmals anschauen und eventuell optimieren, damit die Berechnungen besser nachvollziehbar sind.

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl

  • Wert für Abschreibung brutto oder netto eintragen?

    Unser Nutzer Sa....de hatte am 03.07.2023 folgende Frage

    Sehr geehrter Herr Michael Mühl,

    vielen Dank für die Erstellung des Afa-Rechners und dass Sie diesen jedem zugänglich gemacht haben! Jedoch habe ich eine Frage bezüglich der Berechnung, da ich leider auch auf Ihrer Seite keine Antwort finden konnte:

    Wenn man die Berechnung als "Brutto" durchführt, ist der erste Restwert bei der Berechnung nicht einfach nur "Afa - Buchwert", sondern kommt auf einen niedrigeren Wert. Natürlich ist mir klar das es etwas mit der MwSt. zu tun hat aber warum wird der Wert verringert und wie gibt man dies korrekt in das Steuerformular ein? Da ja Elster die Berechnung des Buchwertes am Ende des Jahres automatisch eine Netto-Berechnung durchführt. Wird dann am Anfang des nächsten Steuerbescheids einfach der "korrigierte" Buchwert (zu beginn des Jahres) eingegeben?

    Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits vielmals im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen, C.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 06.07.2023

    Hallo C.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, also Rechnungen mit MwSt bzw. Umsatzsteuer stellen und diese MwSt an das Finanzamt weiterleiten, müssen Sie jedenfalls auch die abzuschreibenden Gegenstände netto, also ohne MwSt angeben. Denn die MwSt machen Sie ja bereits beim Finanzamt geltend.

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Abschreibung / AfA?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice oder an Herrn Mühl wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen dürfen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abschreibung / AfA" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Abschreibung / AfA" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Abschreibungsrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Abschreibung / AfA"

  • Bekanntgabe der neuen degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter ab 1. Juli 2025 in unserem Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung
  • Berücksichtigung des ab 2023 geltenden Afa-Satzes in Höhe von 3 Prozent statt vormals 2 Prozent auf Wohngebäude in unserem Ratgeber Abschreibung auf Gebäude.
  • Erläuterung der nunmehr einjährigen AfA auf Computer und Software im Ratgeber Abschreibung von Software sowie der coronabedingten Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung.
  • Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 auf 16 Prozent im Abschreibungs-Rechner, sofern Auswahl von Brutto bei den Anschaffungskosten erfolgt und der Zeitpunkt der Anschaffung im 2. Halbjahr 2020 liegt.
  • Erweiterung des Artikes Abschreibung auf Gebäude: Beschrieben wird nun sowohl die Abschreibung auf gewerblich genutzte sowie die Abschreibung auf zu Wohnzwecken dienende Gebäude.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite