Täglich stellen uns Besucher Fragen zur Abschreibung – so auch Frau Haar und Frau Schmidt (Namen geändert). Anhand ihrer Beispiele zeigen wir, wie wir die lineare Abschreibung für Frau Haar und die Sofortabschreibung für Frau Schmidt ermittelt haben. So wird das Verfahren leicht verständlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Im ersten Beispiel zeigen wir die lineare Abschreibung, wenn ein Gerät unterjährig gekauft wurde.
- Das zweite Beispiel erklärt die Direktabschreibung von Computern, wie sie heute möglich ist.
- Unser Abschreibungsrechner hilft Ihnen bei allen Rechenschritten.
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So haben wir die Abschreibungen bestimmt
Lineare Abschreibung von Haarschneidemaschinen bei Frau Haar
Friseurmeisterin Frau Haar kauft im Oktober 2026 drei elektrische Haarschneidemaschinen für 1.200 Euro (brutto). Der Nettobetrag von 1.008,40 Euro kann nicht auf einmal abgesetzt werden, sondern wird über mehrere Jahre verteilt.
Laut AfA-Tabelle liegt die Nutzungsdauer bei fünf Jahren. Deshalb darf sie jedes Jahr 201,68 Euro abschreiben. Da der Kauf im Oktober war, kann sie für 2026 nur einen Anteil ansetzen: 50,42 Euro für drei Monate. In den Jahren 2027 bis 2030 schreibt sie jeweils 201,68 Euro ab. Im Jahr 2031 setzt sie den Restbetrag von 151,26 Euro ab.
Abschreibungsplan
Der Abschreibungsplan für die im Beispiel erworbenen Haarschneidemaschinen im Wert von 1.200 Euro (1.008,40 netto) sieht so aus:
| Steuerjahr | Abschreibung | Restwert |
|---|---|---|
| 2026 | 50,42 | 957,98 |
| 2027 | 201,68 | 756,30 |
| 2028 | 201,68 | 554,62 |
| 2029 | 201,68 | 352,94 |
| 2030 | 201,68 | 151,26 |
| 2031 | 151,26 | 0,00 |
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Sofortabschreibung eines Notebooks für Frau Schmidt
Frau Schmidt ist freiberuflich tätig. Im November 2026 kauft sie ein Notebook für 1.799 Euro (brutto). Der Nettopreis liegt bei 1.511,76 Euro.
Seit 2021 darf Technik wie Computer und Software sofort abgeschrieben werden, weil sie schnell veraltet. Frau Schmidt kann deshalb die vollen 1.511,76 Euro noch im selben Jahr als Betriebsausgabe absetzen.
Abschreibungsplan
Der Abschreibungsplan für das im Beispiel erworbene Notebook im Wert von 1.799 Euro (1.511,76 netto) ist kurz und übersichtlich:
| Steuerjahr | Abschreibung | Restwert |
|---|---|---|
| 2026 | 1.511,76 | 0,00 |
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abschreibung / AfA" verwendet:
- § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Abschreibung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Abschreibung / AfA" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 08.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Abschreibungsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Abschreibung / AfA"
- Bekanntgabe der neuen degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter ab 1. Juli 2025 in unserem Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung
- Berücksichtigung des ab 2023 geltenden Afa-Satzes in Höhe von 3 Prozent statt vormals 2 Prozent auf Wohngebäude in unserem Ratgeber Abschreibung auf Gebäude.
- Erläuterung der nunmehr einjährigen AfA auf Computer und Software im Ratgeber Abschreibung von Software sowie der coronabedingten Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung.
- Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 auf 16 Prozent im Abschreibungs-Rechner, sofern Auswahl von Brutto bei den Anschaffungskosten erfolgt und der Zeitpunkt der Anschaffung im 2. Halbjahr 2020 liegt.
- Erweiterung des Artikes Abschreibung auf Gebäude: Beschrieben wird nun sowohl die Abschreibung auf gewerblich genutzte sowie die Abschreibung auf zu Wohnzwecken dienende Gebäude.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

