Abschreibung AFA

Abschreibung des Firmenwagens: Steuerliche Vorteile optimal nutzen

Thema Abschreibungsrechner ﹣ Abschreibung eines PKW

Für Selbstständige und Unternehmer lohnt sich die Abschreibung von Firmenwagen – egal ob neu oder gebraucht. Als Experte erkläre ich, wie Sie die Steuervorteile nutzen.

Partner, die unsere Rechner nutzen

Logo DATEV eG Logo ETL Service GmbH Logo Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Logo Wolters Kluwer Logo sevDesk GmbH Logo VLH - Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Logo juris GmbH

Rechner werbefrei in Ihre Website einbinden.

Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Abschreibungsrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

Folgende Seiten empfehle ich

Mit den folgenden vier Punkten ermitteln Sie schnell und einfach die korrekte Abschreibungshöhe für Ihren betrieblich genutzten PKW – egal ob Neuwagen oder eingebrachtes Privatfahrzeug. Unter bestimmten Voraussetzungen profitieren Sie sogar von einer zusätzlichen Sonderabschreibung von 20 Prozent im ersten Jahr.

1. Ermittlung der Anschaffungskosten

Die Basis jeder Abschreibung bilden die Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Diese setzen sich unterschiedlich zusammen, je nachdem ob es sich um einen Neukauf oder die Einbringung eines bereits vorhandenen Fahrzeugs handelt.

Bei Neuwagen

  • Kaufpreis des Grundfahrzeugs
  • Kosten für Sonderausstattung und Zubehör
  • Bei fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung: inklusive Umsatzsteuer

Bei Gebrauchtwagen

  • Aktueller Zeitwert bei Einlage ins Betriebsvermögen
  • Nachweis durch Fahrzeuggutachten oder Bewertungen (z.B. von Schwacke, TÜV oder Dekra)

Praxisbeispiel zur Ermittlung der Anschaffungskosten

Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer erwerben Sie einen Neuwagen für 25.000 Euro (inkl. USt.).

Die Ledersitze (3.500 Euro) und das Navigationssystem (100 Euro) sind für Ihre Kundentermine unverzichtbar.

Ihre gesamten Anschaffungskosten betragen somit 28.600 Euro inkl. MwSt. bzw. 24.033,61 Euro netto.

2. Festlegung der Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer ist entscheidend für die Höhe der jährlichen Abschreibung. Das Bundesfinanzministerium stellt hierfür spezielle Abschreibungstabellen zur Verfügung.

Nutzungsdauer für Neuwagen

In der Praxis wird für PKW meist eine Nutzungsdauer von 6 Jahren angesetzt.

Nutzungsdauer für Gebrauchtwagen

Bei gebrauchten Fahrzeugen richtet sich die Restnutzungsdauer nach dem Fahrzeugalter. Der Bundesfinanzhof geht von einer Gesamtnutzungsdauer von 8 Jahren und einer Gesamtlaufleistung von 120.000 km aus.

Alter bei Einlage ins Betriebs­vermögen Rest­nutzungs­dauer Jährliche Abschrei­bungs­rate
1 Jahr 5 Jahre 20 %
2 Jahre 4 Jahre 25 %
3 Jahre 3 Jahre 33 %
4-8 Jahre 2 Jahre 50 %

3. Berechnung des jährlichen Abschreibungsbetrags

Die Abschreibung erfolgt linear über die festgelegte Nutzungsdauer, wobei im ersten und letzten Jahr eine zeitanteilige Berechnung erfolgt.

Formel für die lineare Abschreibung

Jährliche Abschreibung = Anschaffungskosten (netto) ÷ Nutzungsdauer in Jahren

Zeitanteilige Berechnung

  • Im Anschaffungsjahr: Nur die Monate ab Kauf werden berücksichtigt
  • In den Folgejahren: Voller Jahresbetrag
  • Im letzten Jahr: Restmonate bis zum Ende der Nutzungsdauer

Abschreibungsbeispiel im Detail

Sie kaufen einen PKW für netto 24.033,61 Euro im August 2025 mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren.

Jährlicher Grundbetrag: 24.033,61 € ÷ 6 = 4.005,60 €

  • 2025 (August bis Dezember): 4.005,60 € ÷ 12 × 5 = 1.669,00 €
  • 2026-2030: Je 4.005,60 €
  • 2031 (Januar bis Juli): 4.005,60 € ÷ 12 × 7 = 2.336,60 €

4. Prüfung der Sonderabschreibungsmöglichkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie im ersten Nutzungsjahr eine zusätzliche Sonderabschreibung von 20 Prozent der Anschaffungskosten vornehmen.

Voraussetzungen für die Sonderabschreibung:

  • Nachweislich mehr als 90% betriebliche Nutzung im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr (Führung eines Fahrtenbuchs)
  • Bei Bilanzierung: Betriebsvermögen unter 235.000 Euro im Vorjahr
  • Bei Einnahmen-Überschussrechnung: Gewinn unter 100.000 Euro im Vorjahr

Sonderabschreibung in der Praxis

Bei Berechtigung zur Sonderabschreibung erhöht sich Ihr Abschreibungsbetrag im ersten Jahr erheblich:

Zeitanteilige Abschreibung: 1.669,00 €
+ Sonderabschreibung (20% von 24.033,61 €): 4.806,72 €
= Gesamtabschreibung im ersten Jahr: 6.475,72 €

Dadurch verkürzt sich die effektive Abschreibungsdauer auf etwa 5 Jahre statt der regulären 6 Jahre – ein deutlicher Liquiditätsvorteil für Ihr Unternehmen!

Abschreibungsrechner für Ihren Firmenwagen

Mit unserem oben eingebetteten Abschreibungsrechner ermitteln Sie schnell und präzise die jährlichen Abschreibungsbeträge für Ihren Firmenwagen. Der Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren und erstellt einen detaillierten Abschreibungsplan für die gesamte Nutzungsdauer.

Fazit: Steuerliche Optimierung durch korrekte PKW-Abschreibung

Die richtige Abschreibung Ihres Firmenwagens kann Ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Besonders die Kombination aus linearer Abschreibung und Sonderabschreibung bietet in den ersten Jahren einen hohen Liquiditätsvorteil. Achten Sie auf die korrekte Dokumentation der betrieblichen Nutzung, um alle steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abschreibung / AfA" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Abschreibung / AfA" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Abschreibungsrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Abschreibung / AfA"

  • Berücksichtigung des ab 2023 geltenden Afa-Satzes in Höhe von 3 Prozent statt vormals 2 Prozent auf Wohngebäude in unserem Ratgeber Abschreibung auf Gebäude.
  • Erläuterung der nunmehr einjährigen AfA auf Computer und Software im Ratgeber Abschreibung von Software sowie der coronabedingten Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung.
  • Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 auf 16 Prozent im Abschreibungs-Rechner, sofern Auswahl von Brutto bei den Anschaffungskosten erfolgt und der Zeitpunkt der Anschaffung im 2. Halbjahr 2020 liegt.
  • Erweiterung des Artikes Abschreibung auf Gebäude: Beschrieben wird nun sowohl die Abschreibung auf gewerblich genutzte sowie die Abschreibung auf zu Wohnzwecken dienende Gebäude.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
vgwort 431deed809604d7fbad786852e7d74e2