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Abschreibungsrechner
Während Sie als Unternehmer die meisten Abschreibungen über mehrere Jahre verteilen, gibt es für die konkrete Durchführung verschiedene Methoden. Die beiden wichtigsten sind die lineare und die degressive Abschreibung. Doch welche Unterschiede bestehen und welche Methode ist für Ihre Situation die richtige?
Was ist eine Abschreibung und warum ist sie wichtig?
Bei einer Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung) verteilen Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. So berücksichtigen Sie den fortlaufenden Wertverlust in Ihrer Bilanz und können die Beträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Als Unternehmer habe ich festgestellt, dass die richtige Wahl der Abschreibungsmethode erheblichen Einfluss auf meine Steuerbelastung und Liquidität haben kann – besonders in den ersten Jahren nach einer Investition.
Die lineare Abschreibung: Gleichmäßig und übersichtlich
Bei der linearen Abschreibung verteilen Sie die Anschaffungskosten gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer. Diese Methode ist einfach anzuwenden und bietet eine klare, konstante Belastung in jedem Jahr.
So berechnen Sie die lineare Abschreibung
Die Nutzungsdauer legen Sie nicht willkürlich fest. Als Orientierung dienen die AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die für verschiedene Wirtschaftsgüter und Branchen empfohlene Nutzungsdauern beinhalten.
Beispiel für die lineare Abschreibung
Angenommen, Sie investieren 42.000 Euro in eine neue Maschine mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 6 Jahren:
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
---|---|---|
0 | 0 € | 42.000 € |
1 | 7.000 € | 35.000 € |
2 | 7.000 € | 28.000 € |
3 | 7.000 € | 21.000 € |
4 | 7.000 € | 14.000 € |
5 | 7.000 € | 7.000 € |
6 | 7.000 € | 0 € |
Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben. Wird es weiterhin genutzt, verbleibt ein symbolischer Erinnerungswert von 1 Euro in der Bilanz.
Rechnen lassen! Mit dem Abschreibungsrechner
Da Abschreibungen streng zeitanteilig und monatsbezogen erfolgen müssen, entstehen bei unterjährigen Anschaffungen anteilige Beträge im ersten und letzten Jahr. Mit unserem Abschreibungsrechner ermitteln Sie mühelos Ihren individuellen Abschreibungsplan:
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Die degressive Abschreibung: Höhere Anfangsbelastung, größere Steuerersparnis
Im Gegensatz zur linearen Methode beginnt die degressive Abschreibung mit höheren Beträgen, die über die Nutzungsdauer hinweg abnehmen. Sie berechnet sich nur im ersten Jahr auf Basis der Anschaffungskosten – in den Folgejahren verwenden Sie den jeweils verbleibenden Restbuchwert als Berechnungsgrundlage.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die degressive Abschreibung ist besonders vorteilhaft, wenn Sie in den ersten Jahren nach einer Investition Ihre Steuerlast reduzieren möchten oder mit höheren Gewinnen rechnen.
Unterscheidung: Geometrisch-degressive und arithmetisch-degressive Abschreibung
Bei der geometrisch-degressiven Methode wenden Sie einen konstanten Prozentsatz auf den Restbuchwert an. Nach Ende der Nutzungsdauer verbleibt ein Restwert. Bei der arithmetisch-degressiven Methode sinkt der Buchwert jährlich um einen festen Betrag, sodass am Ende der Nutzungsdauer kein Restwert mehr vorhanden ist.
Beispiel für die geometrisch-degressive Abschreibung
Nehmen wir wieder die Maschine für 42.000 Euro, diesmal mit einem konstanten degressiven Abschreibungssatz von 20%:
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
---|---|---|
0 | 0,00 € | 42.000,00 € |
1 | 8.400,00 € | 33.600,00 € |
2 | 6.720,00 € | 26.880,00 € |
3 | 5.376,00 € | 21.504,00 € |
4 | 4.300,80 € | 17.203,20 € |
5 | 3.440,64 € | 13.762,56 € |
6 | 2.752,51 € | 11.010,05 € |
Beispiel für die arithmetisch-degressive Abschreibung
Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung verringert sich der Betrag jährlich um eine konstante Summe. Nehmen wir ein Anlagegut mit einem Anschaffungspreis von 30.000 Euro und einer Nutzungsdauer von 5 Jahren:
Der Degressionsabschlag beträgt in unserem Beispiel: (2 × 30.000 €) ÷ (5 × (5 + 1)) = 60.000 € ÷ 30 = 2.000 €
Der Abschreibungsbetrag im ersten Jahr beträgt: (2 × Nutzungsdauer × Degressionsabschlag) ÷ (Nutzungsdauer + 1) = (2 × 5 × 2.000 €) ÷ 6 = 20.000 € ÷ 6 = 10.000 €
In den Folgejahren reduziert sich der Abschreibungsbetrag jeweils um den Degressionsabschlag:
Jahr | Berechnung | Abschreibungsbetrag | Restbuchwert |
---|---|---|---|
0 | - | 0 € | 30.000 € |
1 | 10.000 € | 10.000 € | 20.000 € |
2 | 10.000 € - 2.000 € | 8.000 € | 12.000 € |
3 | 8.000 € - 2.000 € | 6.000 € | 6.000 € |
4 | 6.000 € - 2.000 € | 4.000 € | 2.000 € |
5 | 4.000 € - 2.000 € | 2.000 € | 0 € |
Wie Sie sehen, führt die arithmetisch-degressive Methode – anders als die geometrisch-degressive – zu einem Restbuchwert von 0 € am Ende der Nutzungsdauer. Diese Methode bietet durch die höheren Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren steuerliche Vorteile, während gleichzeitig eine vollständige Abschreibung erreicht wird.
In der Praxis ist diese Methode besonders interessant bei Wirtschaftsgütern, deren Wert in den ersten Nutzungsjahren stärker abnimmt als in späteren Perioden – etwa bei technischen Anlagen mit hohem Verschleiß in der Anfangsphase.
Aktuelle Rechtslage zur degressiven Abschreibung
Obwohl die degressive Abschreibung in Deutschland grundsätzlich seit 2011 abgeschafft wurde, gibt es wichtige Ausnahmen, die Sie als Unternehmer kennen sollten:
Befristete Wiedereinsetzung durch Corona-Hilfen
Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die 2020 oder 2021 angeschafft wurden, temporär wieder eingeführt. Der Abschreibungssatz betrug dabei das 2,5-fache des linearen Satzes, maximal 25%.
Weitere Verlängerung durch das Wachstumschancengesetz
Um die wirtschaftliche Erholung zu fördern, wurde die degressive Abschreibung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes erneut ermöglicht – für Anlagegüter, die zwischen dem 31. März 2024 und dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt werden.
Degressive Abschreibung für Wohngebäude
Eine bedeutende Neuerung: Seit 2024 können Sie für bestimmte Wohngebäude eine degressive Abschreibung von 5% nutzen. Diese Option gilt für Gebäude, die Sie als Steuerpflichtiger selbst herstellen oder bis zum Ende des Fertigstellungsjahres erwerben.
Voraussetzung ist, dass der Baubeginn nach dem 30.09.2023 liegt und die Fertigstellung vor dem 01.10.2029 erfolgt. Bei Anschaffungen muss der Kaufvertrag innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden.
Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber Abschreibung von Gebäuden.
Konkrete Berechnung der degressiven Abschreibung
An folgendem Beispiel sehen Sie, wie sich die degressive Abschreibung in der Praxis auswirkt:
Ein Unternehmer investiert 20.000 Euro in eine Maschine mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren:
- Linearer Abschreibungssatz: 5% (= 100% ÷ 20 Jahre)
- Degressiver Abschreibungssatz: 12,5% (= 2,5 × 5%)
1. Jahr: 20.000 Euro × 12,5% = 2.500 Euro Abschreibung
2. Jahr: 17.500 Euro × 12,5% = 2.187,50 Euro Abschreibung
3. Jahr: 15.312,50 Euro × 12,5% = 1.914,06 Euro Abschreibung
usw.
Welche Abschreibungsmethode ist für Sie die richtige Wahl?
Aus meiner Erfahrung in der Steuerberatung empfehle ich:
- Lineare Abschreibung: Ideal für langfristige Planungssicherheit und gleichmäßige Steuerbelastung
- Degressive Abschreibung: Optimal, wenn Sie in den ersten Jahren nach der Investition hohe Abschreibungsbeträge und damit Steuerersparnisse erzielen möchten
Die Wahl der Abschreibungsmethode hängt von den rechtlichen Möglichkeiten, Ihrer individuellen Unternehmenssituation, der Gewinnerwartung und Ihrer Liquiditätsplanung ab. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten, der die wirtschaftlichen Auswirkungen beider Methoden für Ihren konkreten Fall berechnen kann.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abschreibung / AfA" verwendet:
- § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Abschreibung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Abschreibung / AfA" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Abschreibungsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Abschreibung / AfA"
- Berücksichtigung des ab 2023 geltenden Afa-Satzes in Höhe von 3 Prozent statt vormals 2 Prozent auf Wohngebäude in unserem Ratgeber Abschreibung auf Gebäude.
- Erläuterung der nunmehr einjährigen AfA auf Computer und Software im Ratgeber Abschreibung von Software sowie der coronabedingten Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung.
- Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 auf 16 Prozent im Abschreibungs-Rechner, sofern Auswahl von Brutto bei den Anschaffungskosten erfolgt und der Zeitpunkt der Anschaffung im 2. Halbjahr 2020 liegt.
- Erweiterung des Artikes Abschreibung auf Gebäude: Beschrieben wird nun sowohl die Abschreibung auf gewerblich genutzte sowie die Abschreibung auf zu Wohnzwecken dienende Gebäude.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite