Herr Winter (Name geändert) nutzt regelmäßig unsere über 200 Smart-Rechner. Da der Mindestlohn 2025 erneut gestiegen ist, wollte er wissen, wie stark sein Monatsgehalt noch vom Mindestlohn abweicht. An seinem Beispiel zeigen wir, wie wir ihm helfen konnten. Auch bei Herrn Sommer im Beispiel 2 geht es um den Mindestlohn.
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So konnten wir für beide die Differenz zum Mindestlohn ermitteln.
Inhalt
1. Vom Mindestlohn zum monatlichen Mindestlohn
1.1 Grundlagen für das Beispiel
Herr Winter hat 2025 einen Stundenlohn von 13 Euro und arbeitet 40 Stunden pro Woche.
1.2 Durchschnittliche monatliche Arbeitsstunden
Um Herrn Winters durchschnittliche monatliche Arbeitsstunden zu ermitteln, nutzen wir die auch vom Finanzamt anerkannte Formel:
Formel für mittlere monatliche Stundenzahl
Wöchentliche Arbeitszeit × 13 ÷ 12 × 4
Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das 173,33 Stunden im Monat.
1.3 Verstetigtes Monatsgehalt
Für Herrn Winters Stundenlohn von 13 Euro ergibt sich das verstetigte Monatsgehalt so:
13 Euro × 173,33 Stunden = 2.253,29 Euro
1.4 Vergleich zum Mindestlohn
Beim 2025 geltenden Mindestlohn von 12,82 Euro ergibt sich ein Monatsgehalt von 2.222,09 Euro (12,82 Euro × 173,33 Stunden). Herr Winters Monatsgehalt liegt bei 2.253,29 Euro. Die Differenz beträgt 31,20 Euro.
Herr Winters Monatsgehalt liegt rund 31 Euro über dem Mindestlohn für 2025.
2. Vom Monatslohn zum Mindestlohn
2.1 Grundlagen für das Beispiel
Herr Sommer hat 2025 einen Monatslohn von 3.000 Euro und arbeitet 40 Stunden pro Woche.
2.2 Stundenlohn ermitteln
Auch für Herrn Sommer gilt die Formel aus 1.2: Ein Monat umfasst im Schnitt 173,33 Arbeitsstunden.
3.000 Euro ÷ 173,33 Stunden = 17,31 Euro Stundenlohn
2.3 Vergleich zum Mindestlohn
Der Mindestlohn 2025 beträgt 12,82 Euro. Herr Sommers Stundenlohn liegt bei 17,31 Euro. Die Differenz: 4,49 Euro.
Herr Sommers Stundenlohn liegt 4,49 Euro über dem Mindestlohn für 2025.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mindestlohn" verwendet:
- Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - MiLoG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Mindestlohngesetz in Deutschland (Wikipedia)
- Bundeskabinett beschließt Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Artikel zum Mindestlohn bei arbeitsrechte.de
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mindestlohn" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 4 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Mindestlohn-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Mindestlohn"
- Anpassung des Mindestlohns auf 12,82 Euro im Mindestlohnrechner 2025.
- Anpassung des Mindestlohns auf 12,41 Euro im Mindestlohnrechner 2024.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite