Elternzeit

Antrag auf Elternzeit

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Elternzeit-Rechner

36 Monate Elternzeit – diesen Anspruch auf Freistellung nach der Geburt ihres Kindes hat jede Mutter und jeder Vater. Die Elternzeit sollte sorgfältig geplant und rechtzeitig beantragt werden. Wir helfen Ihnen dabei gerne.

Der richtige Zeitpunkt für die Information an den Arbeitgeber

Die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes. Bei dem Arbeitgeber muss die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beantragt werden. Dabei ist seine Zustimmung an sich nicht notwendig, denn Eltern haben gesetzlichen Anspruch auf die Freistellung. Mit Tag der Beantragung, frühestens jedoch 8 Wochen vor der Geburt, beginnt der besondere Kündigungsschutz für Mutter oder Vater.

Tipp

Informieren Sie den Arbeitgeber nicht zu früh über Ihre Pläne, denn dann kann er Sie noch bis 8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit kündigen! Wer die Kündigung in dieser Phase erhält, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Erste Hilfe bieten auch Anwälte im Internet.

Beispiel-Antrag zur Elternzeit

Ihre Anschrift

Anschrift des Arbeitgebers

Ort, Datum

Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, das voraussichtlich am _____ geboren wird. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am ______ (Achtung, dieser Termin muss mindestens sieben Wochen in der Zukunft liegen!) beginnen. Die Elternzeit wird 24 Monate dauern. Nach ____Monaten möchte ich ab dem ______ (Termin für Wiedereinstieg in den Job) für 15 Wochenstunden wieder im Unternehmen arbeiten. Nach weiteren ____ Monaten stehe ich Ihnen ab dem ______ wieder voll zur Verfügung.

Ich möchte Sie bitten, mir diesen Antrag schriftlich zu bestätigen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nutzen Sie gerne unseren Elternzeitrechner, um die genauen Daten in Ihrem Fall zu ermitteln. Kennen Sie noch Ihren Entbindungstermin, auch dafür stellen wir den Geburtstermin-Rechner zur Verfügung.

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz

Väter und Mütter, die aus der Elternzeit zurückkommen, haben keinen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz. Ihr Arbeitgeber kann ihnen einen Ersatz anbieten, der muss jedoch mindestens gleichwertig sein. Auch der Einsatz in einer anderen Filiale am Wohnort ist erlaubt.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elternzeit" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Elternzeit" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 11.06.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Elternzeit"

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