Rechner zum Thema
Elternzeit-Rechner
36 Monate Elternzeit – diesen Anspruch auf Freistellung nach der Geburt ihres Kindes hat jede Mutter und jeder Vater. Die Elternzeit sollte sorgfältig geplant und rechtzeitig beantragt werden. Wir helfen Ihnen dabei gerne.
Beantragung von Elternzeit
Der richtige Zeitpunkt für die Information an den Arbeitgeber
Die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes. Bei dem Arbeitgeber muss die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beantragt werden. Dabei ist seine Zustimmung an sich nicht notwendig, denn Eltern haben gesetzlichen Anspruch auf die Freistellung. Mit Tag der Beantragung, frühestens jedoch 8 Wochen vor der Geburt, beginnt der besondere Kündigungsschutz für Mutter oder Vater.
Tipp
Informieren Sie den Arbeitgeber nicht zu früh über Ihre Pläne, denn dann kann er Sie noch bis 8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit kündigen! Wer die Kündigung in dieser Phase erhält, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Erste Hilfe bieten auch Anwälte im Internet.
Beispiel-Antrag zur Elternzeit
Ihre Anschrift
Anschrift des Arbeitgebers
Ort, Datum
Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, das voraussichtlich am _____ geboren wird. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am ______ (Achtung, dieser Termin muss mindestens sieben Wochen in der Zukunft liegen!) beginnen. Die Elternzeit wird 24 Monate dauern. Nach ____Monaten möchte ich ab dem ______ (Termin für Wiedereinstieg in den Job) für 15 Wochenstunden wieder im Unternehmen arbeiten. Nach weiteren ____ Monaten stehe ich Ihnen ab dem ______ wieder voll zur Verfügung.
Ich möchte Sie bitten, mir diesen Antrag schriftlich zu bestätigen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nutzen Sie gerne unseren Elternzeitrechner, um die genauen Daten in Ihrem Fall zu ermitteln. Kennen Sie noch Ihren Entbindungstermin, auch dafür stellen wir den Geburtstermin-Rechner zur Verfügung.
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz
Väter und Mütter, die aus der Elternzeit zurückkommen, haben keinen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz. Ihr Arbeitgeber kann ihnen einen Ersatz anbieten, der muss jedoch mindestens gleichwertig sein. Auch der Einsatz in einer anderen Filiale am Wohnort ist erlaubt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elternzeit" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 15 Anspruch auf Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Elternzeit
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elternzeit" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 11.06.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Elternzeit"
- Anpassungen der Texte in der Themenwelt zum Elternzeitrechner aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
- Erweitern des Bereichs Elternzeit um Ratgeber zu den Themen Elternzeit für Väter und Beschäftigungsverbot während der Elternzeit.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite