Elternzeit

Elternzeit – auch für den Vater

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Auch Väter haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Elternzeit – unabhängig davon, ob sie mit der Mutter verheiratet sind oder nicht. Insgesamt können Mutter und Vater jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen.

Voraussetzungen für Elternzeit durch Väter

Mütter und Väter können jeweils bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen – vorausgesetzt, das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt in Deutschland und wird überwiegend selbst betreut. Während dieser Zeit genießen Beschäftigte Kündigungsschutz und haben das Recht, in ihren alten Job zurückzukehren.

Zudem kann als finanzieller Ausgleich für den Verdienstausfall Elterngeld für maximal 12 Monate beantragt werden. Zwei zusätzliche Monate kommen hinzu, wenn mindestens ein Elternteil für diesen Zeitraum das Erwerbseinkommen reduziert. Diese sogenannte Partnermonate-Regelung gilt für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Studierende – jedoch nicht für Empfänger von Bürgergeld. Bei Frühgeburten kann der Anspruch um bis zu vier Monate verlängert werden.

Wann sollten Väter Elternzeit beantragen?

Väter sollten ihre Elternzeit sorgfältig planen – insbesondere mit Blick auf den Kündigungsschutz. Der Antrag muss frühestens acht, spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.

Warum ist dieses Zeitfenster so wichtig? Während schwangere Frauen bereits während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt unter besonderem Kündigungsschutz stehen, greift dieser bei Vätern erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Unserer Erfahrung nach ist vielen das nicht bewusst.

Informieren Väter den Arbeitgeber zu früh, besteht ein Restrisiko für eine ordentliche Kündigung – auch wenn diese nichts mit der Elternzeit zu tun hat. Deshalb gilt: Das optimale Zeitfenster für die Beantragung liegt genau zwischen acht und sieben Wochen vor dem gewünschten Start.

Ein rechtzeitig eingereichter Antrag kann vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden. Der Bezug von Elterngeld beginnt frühestens mit dem Geburtstag des Kindes und kann bis zu drei Monate rückwirkend beantragt werden.

So viel Elterngeld erhalten Väter

Das Elterngeld ersetzt ganz oder teilweise den wegfallenden Lohn während der Elternzeit. Es muss aktiv beantragt werden und beträgt in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens – maximal jedoch 1.800 Euro.

Zusätzlich gelten Zuschläge:

  • 10 % Geschwisterbonus (mindestens 75 Euro), wenn ein weiteres Kind unter drei oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben.
  • Bei Mehrlingsgeburten: 300 Euro zusätzlich für jedes weitere Kind.

Während des Mutterschutzes wird bei Müttern Elterngeld angerechnet – bei Vätern entfällt diese Anrechnung. Beide Elternteile bleiben während der Elternzeit in der Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenbeiträge entfallen, aber die Zeit zählt als Kindererziehungszeit im Rentenverlauf.

Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Elterngeldrechner.

Teilzeit während der Elternzeit: Geht das?

Ja – Väter dürfen während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, solange die Wochenarbeitszeit 32 Stunden nicht überschreitet. Das Elterngeld gleicht dann einen Teil des entgangenen Einkommens aus.

Beispielrechnung: Vater mit Teilzeit in Elternzeit

Bruttolohn vor Elternzeit (40 Std./Woche)4.000 €
Bruttolohn während Elternzeit (20 Std./Woche)2.000 €
Elterngeldrechtliches Netto vor Elternzeit2.300 €
Elterngeldrechtliches Netto während Elternzeit1.300 €
Verlust im Nettoeinkommen1.000 €
65 % Ersatzrate = Elterngeld650 €
Verbleibender „Verdienstverlust“ *)*350 €

*) Die tatsächliche Differenz hängt vom echten Netto vor und während der Elternzeit ab – das Beispiel basiert auf pauschalen Elterngeldwerten.

Elternzeit für getrennt lebende oder geschiedene Väter

Voraussetzung für Elternzeit und Elterngeld ist, dass das Kind im eigenen Haushalt betreut wird. Väter, deren Kinder dauerhaft bei der Mutter leben und nur gelegentlich zu Besuch kommen, haben in der Regel keinen Anspruch.

Anders sieht es aus, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht und das Kind regelmäßig im Haushalt des Vaters betreut wird. In diesem Fall kann auch ein Vater, der getrennt lebt, Elterngeld beziehen. Alleinerziehende – egal ob Mutter oder Vater – haben bei entsprechender Voraussetzung Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld.

Fazit: Elternzeit für Väter lohnt sich

Väter, die aktiv in die Kinderbetreuung einsteigen wollen, profitieren von klaren gesetzlichen Regelungen. Gemeinsam mit der Mutter können sie flexibel entscheiden, wie sie die Elternzeit aufteilen. Voraussetzung ist immer: Das Kind wird im eigenen Haushalt in Deutschland betreut.

Als Ausgleich für den Verdienstausfall gibt es Elterngeld – meist 65 bis 67 % des vorherigen Einkommens. Unser Elterngeldrechner hilft dabei, den individuellen Anspruch zuverlässig zu ermitteln.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elternzeit" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Elternzeit" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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