Wir bekommen viele Anfragen von unseren über 20 Millionen Besuchern im Jahr – auch von Familie Siebel (Name geändert). Kurz nach der Geburt ihres Babys wollten Frau und Herr Siebel wissen, bis wann ihre Elternzeit geht.
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So haben wir die Elternzeit für die Siebels bestimmt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Familie Siebel hat ein Kind bekommen. Jetzt möchten sie wissen, wie lange sie Elternzeit nehmen können.
- Der errechnete Geburtstermin war der 12. Februar 2025.
- Ihre Tochter wurde aber schon am 2. Februar 2025, also zehn Tage früher, geboren.
1. Frühester Beginn der Elternzeit der Mutter
Frau Siebel kann ihre Elternzeit erst nach dem Ende des Mutterschutzes beginnen. Dieser endet am Mittwoch, den 09.04.2025.
Die Zeit des Mutterschutzes zählt vollständig zur Elternzeit dazu. Das heißt, sie verlängert die Elternzeit nicht. Man kann den Mutterschutz daher auch als eine Art „Pflicht-Elternzeit“ für die Mutter sehen.
Beginn nach Ende der Mutterschutzfrist
Der Mutterschutz endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Bei Frau Siebel kam das Baby 10 Tage früher als geplant. Deshalb war ihre Schutzzeit vor der Geburt 10 Tage kürzer.
Diese 10 Tage werden aber an die 8 Wochen nach der Geburt drangehängt. Frau Siebel hat also trotzdem insgesamt 14 Wochen Mutterschutz.
Frau Siebels Elternzeit kann frühestens am Donnerstag, den 10. April 2025, starten.
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2. Frühester Beginn der Elternzeit des Vaters
Herr Siebel kann seine Elternzeit frühestens ab dem Tag der Geburt seines Kindes nehmen.
Herr Siebels Elternzeit kann frühestens am Sonntag, den 2. Februar 2025, beginnen.
3. Ende des Anspruchs auf Elternzeit
Beide Eltern dürfen bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes Elternzeit nehmen. Wenn sie die Elternzeit durchgehend nutzen, endet sie spätestens am Dienstag, dem 1. Februar 2028.
Die Elternzeit der Familie Siebel endet am Dienstag, den 1. Februar 2028.
4. Ende möglicher Übertragungen der Elternzeit
Eltern können Teile der Elternzeit, die sie in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes nicht genutzt haben, auf später verschieben – nämlich auf die Zeit bis zum achten Geburtstag. Dabei gelten folgende Regeln:
- Bis zu 24 Monate dürfen ohne Zustimmung des Arbeitgebers später genommen werden.
- Jeder Elternteil darf die Elternzeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Liegt der dritte Abschnitt nach dem dritten Geburtstag des Kindes, darf der Arbeitgeber ihn aus wichtigen Gründen ablehnen.
- Mehr als drei Abschnitte sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Mögliche Übertragungen der Elternzeit enden für die Siebels spätestens am Dienstag, den 1. Februar 2033.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elternzeit" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 15 Anspruch auf Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Elternzeit
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elternzeit" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 12.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Elternzeit"
- Anpassungen der Texte in der Themenwelt zum Elternzeitrechner aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
- Erweitern des Bereichs Elternzeit um Ratgeber zu den Themen Elternzeit für Väter und Beschäftigungsverbot während der Elternzeit.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite