Geblitzt! Wie teuer? Auch Herrn Peters (Name geändert) hat es getroffen. Er hat sich mit dieser Frage an uns gewendet und wir konnten ihm helfen. Im folgenden Beispiel haben wir ihm, neben dem konkreten Bußgeld, auch die Konsequenzen bei noch höherer Geschwindigkeit klar gemacht.
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So haben wir Herrn Peters Bußgeld ermittelt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
- Herr Peters ist mit seinem Lkw außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 80 km/h statt der erlaubten 70 km/h gefahren.
- Zudem ist er auf dieser Strecke gleich zweimal hintereinander geblitzt worden.
1. Exakte Geschwindigkeitsüberschreitung?
Herr Peters ist außerhalb geschlossener Ortschaften 10 km/h zu schnell gefahren. Abzüglich 3 km/h Toleranz von der gefahrenen Geschwindigkeit ist das eine Überschreitung des Tempolimits um 7 km/h.
Geschwindigkeitsüberschreitung |
---|
80 km/h gefahren − 3 km/h Toleranz = 77 km/h (70 km/h erlaubt) = 7 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung |
2. Wie viele Punkte werden in Flensburg vergeben?
Die außerorts begangene Überschreitung von 7 km/h wird grundsätzlich auch für Lkw nicht mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet. Allerdings hat Herr Peters diese Überschreitung zweimal hintereinander begangen. Daher erhält er einen Punkt in Flensburg. Denn bei einer Überschreitung bis 15 km/h für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt wird 1 Punkt in Flensburg fällig.
Das seit 1. Mai 2015 gültige "neue" System sieht den Entzug der Fahrerlaubnis bei acht oder mehr Punkten vor. Vor Neuerteilung wird eine Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet. Der Abbau der Punkte erfolgt nach festen Fristen:
Punkteabbau | |
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1-Punkte-Strafen | nach 2,5 Jahren |
2-Punkte-Strafen | nach 5 Jahren |
3-Punkte-Strafen | nach 10 Jahren |
Durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann bei einem Punktestand von 1-5 Punkten ein Punkt abgebaut werden. Ein solcher Abbau ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Anders als beim alten Punktesystem, werden Punkte auch dann automatisch gelöscht, wenn zwischenzeitlich das Punktekonto in Flensburg durch einen Verkehrsverstoß neu belastet wird.
3. Wie hoch ist das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die außerorts begangene Überschreitung von 7 km/h wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro geahndet (Ein "Bußgeld" kleiner als 60 Euro, heißt Verwarnungsgeld und wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben).
Da Herr Peters das gleiche Vergehen jedoch zweimal hintereinander begangen hat, wird neben dem dafür vorgesehenen Punkt in Flensburg auch ein erhöhtes Bußgeld in Höhe von 140 Euro erhoben. Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich begangen, für die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro - also nicht nur ein Verwarnungsgeld - vorgesehen ist, so ist das Bußgeld zu verdoppeln. Dies auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung wegen Gefährdung bzw. Beschädigung festgesetzt wurde.
4. Wie lange bekommt man Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung?
Für eine außerorts begangene Überschreitung von 7 km/h - auch wenn sie, wie durch Herrn Peters zweimal hintereinander erfolgt - ist kein Fahrverbot vorgesehen.
Allgemein kann im Einzelfall von einem im Bußgeldverfahren verhängten Fahrverbot abgesehen werden. Eine Entscheidung darüber hängt von der Tat selbst und auch dem Fahrer ab. Sofern von einem Fahrverbot abgesehen wird, soll das vorgesehene Bußgeld gemäß § 4 Abs. 4 BKatV angemessen erhöht werden.
Zum Beispiel sehen deutsche Bußgeldgerichte bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes oder im Falle von Selbstständigen bei drohendem Verlust der Existenzgrundlage üblicherweise gegen eine Verdoppelung des Bußgeldes von der Verhängung eines Fahrverbotes ab.
5. Wie hoch sind Auslagen und Gebühren bei einer Tempoüberschreitung?
Geldbußen unter 60 Euro sind Verwarnungsgelder. Diese werden bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben. Hierfür werden keine Verfahrensgebühren erhoben. Aufgrund des zweimaligen Vergehens durch Herrn Peters wird jedoch ein Bußgeld von 140 Euro erhoben.
Daher entstehen dann auch Gebühren und Auslagen, die die Verwaltungsbehörde für die im Rahmen des Bußgeldverfahrens entstandenen Kosten erhebt. Dazu zählt die von der Höhe des Bußgelds abhängige Verfahrensgebühr in Höhe von mindestens 25 Euro gemäß des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen die Aufwendungen für den Versand des Einschreibens in Höhe von 3,50 Euro. Der Bußgeldbescheid kann noch weitere Kosten beinhalten, welche z.B. durch Ermittlungen im Bußgeldverfahren entstehen können. Dazu gehören z. B. die Zeugenbefragung und das Sammeln von Beweisen.
Bei erhöhten Bußgeldern wegen zusätzlicher Gefährdung bzw. Beschädigung können die Gebühren nach oben abweichen.
6. Wann gibt es ein erhöhtes Bußgeld?
Hätte Herr Peters eine höhere Geschwindigkeitsüberschreitung begangen und darüber hinaus eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung verursacht, würde ein erhöhtes Bußgeld verhängt. (§3 Absatz 3 der Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Bußgeld Tempolimit" verwendet:
- Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Punktekatalog (Kraftfahrt-Bundesamt)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Bußgeld Tempolimit" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 11.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Bußgeld Tempolimit"
- Änderung des Bußgeldrechners für Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß der geänderten Bußgeldverordnung, die ab 10. November 2021 in Kraft tritt.
- Änderung des Bußgeldrechners für Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020, welche mit dem 28.04.2020 in Kraft tritt.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite