In unserem Ratgeber zum Thema Pflegegeld beantworten wir Ihnen gerne die wichtigsten zehn Fragen. Nutzen Sie auch unseren Pflegegeldrechner, um sofort online zu ermitteln, wie viel Pflegegeld Ihnen in einem konkreten Fall zustehen würde.
Pflegegeld-Erhöhung 2024 und 2025
Dank des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden das Pflegegeld sowie die ambulanten Pflegesachleistungen, also die Leistungen für den ambulanten Pflegedienst 2024 um 5 Prozent und 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Höhe des Pflegegelds berechnet sich anhand des definierten Pflegegrades der betreffenden Person.
- Es wird berücksichtigt, ob Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragt haben oder ob Sie alles in Eigenleistung erbringen.
- Nutzen Sie unseren komfortablen Rechner, um das Pflegegeld zu ermitteln.
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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Pflegegeld
- 01.
Was ist Pflegegeld?
Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines Pflegedienstes beanspruchen, erhalten durch die Pflegepflichtversicherung ein monatliches Pflegegeld. Dadurch soll die ehrenamtliche Pflege und Pflege von Angehörigen unterstützt werden.
- 02.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Je nach Pflegegrad, gibt es einen Anspruch auf folgende Beträge, die ab 2025 um 4,5 Prozent erhöht wurden.
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Privatperson Pflegegrad 2024 2025 Pflegegrad 1 0 € 0 € Pflegegrad 2 332 € 347 € Pflegegrad 3 573 € 599 € Pflegegrad 4 765 € 800 € Pflegegrad 5 947 € 990 € Die fünf Pflegegrade werden durch den medizinischen Dienst im Rahmen eines Verfahrens, welches im Pflegegradrechner abgebildet ist, festgestellt.
- 03.
Wie werden die Pflegegrade für das Pflegegeld zugeordnet?
Der Pflegegrad ist abhängig vom Grad des Pflegebedarfs und kann mit Hilfe des Pflegegradrechners ermittelt werden. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einem der Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
- 04.
Was ist dauerhaft eingeschränkte Alltagskompetenz?
Dieser Begriff wurde noch zu Zeiten der Pflegestufen, die bis Ende 2016 anstelle der Pflegegrade vergeben wurden, verwendet. Die Pflegestufen wurden nochmals unterteilt, um den Schweregrad von Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen zu berücksichtigen. Seit der Einführung der fünf Pflegegrade wird die eingeschränkte Alltagskompetenz implizit berücksichtigt.
- 05.
Werden Leistungen eines häuslichen (ambulanten) Pflegedienstes erstattet?
Je nach Pflegegrad gibt es einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, der die häusliche Pflege übernimmt. Diese Beträge wurden ab 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
Kostenübernahme für ambulante Pflege (Pflegedienst) Pflegegrad 2024 2025 Pflegegrad 1 125 € 131 € Pflegegrad 2 761 € 796 € Pflegegrad 3 1.432 € 1.497 € Pflegegrad 4 1.778 € 1.859 € Pflegegrad 5 2.200 € 2.299 € - 06.
Werden Leistungen der teilstationären Pflege, also Tages- oder Nachtpflege erstattet?
In folgender Tabelle sind die Erstattungen für teilstationäre Pflege anhand der Pflegegrade aufgeführt.
Kostenübernahme für teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) Pflegegrad 2024 2025 Pflegegrad 1 0 € 0 € Pflegegrad 2 689 € 721 € Pflegegrad 3 1.298 € 1.357 € Pflegegrad 4 1.612 € 1.685 € Pflegegrad 5 1.995 € 2.085 €
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- 07.
Wird das Pflegegeld gekürzt, falls man einen häuslichen Pflegedienst oder Tagespflege beansprucht?
Ja. Weil das Pflegegeld als Aufwandsentschädigung für die Eigenleistung bei der täglichen Pflege des Angehörigen konzipiert ist, wird es bei der Inanspruchnahme von professioneller Hilfe entsprechend gekürzt oder fällt sogar ganz weg, je nach Umfang der externen Leistungen.
- 08.
Was versteht man beim Pflegegeld unter Kombinationsleistungen?
Erfolgt die Pflege zu einem Teil durch Angehörige und zu einem anderen Teil durch einen Pflegedienstleister, werden Kombinationsleistungen durch die Pflegeversicherung geleistet. Es besteht also ein kombinierter Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Pflegedienst (Sachkosten) und auf Pflegegeld für die Eigenleistung, falls der Maximalbetrag der Sachkosten nicht voll ausgeschöpft wird.
- 09.
Wie hoch ist das Pflegegeld in Kombination mit der Inanspruchnahme eines häuslichen Pflegedienstes?
Die häusliche Pflege erfolgt zu einem Teil durch Angehörige in Eigenleistung und zu einem anderen Teil mit der Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Dann besteht weiterhin ein Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Der maximale Anspruch auf Pflegegeld wird dabei um den Prozentsatz gekürzt, mit dem durch den ambulanten Pflegedienst dessen Maximalbetrag ausgeschöpft wird.
Beispiel: Wird z.B die maximale Leistung für den ambulanten Pflegedienst in Höhe von 1.497 Euro bei Pflegegrad 3 (Stand 2025) durch den Pflegedienst zu 50 Prozent (= 748,50 Euro) aufgezehrt, so bleibt ein Anteil von 50 Prozent des maximalen Pflegegelds als Ausgleich für die Eigenleistungen. Es werden 50 Prozent von 599 Euro = 299,50 Euro Pflegegeld ausgezahlt. - 10.
Wie hoch ist das Pflegegeld in Kombination mit der Inanspruchnahme eines häuslichen Pflegedienstes und teilstationärer Pflege?
Bereits seit einigen Jahren gilt: Wer ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann nun Tages- und Nachtpflege daneben ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen. Dies war vorher anders: die gleichzeitige Inanspruchnahme von teilstationärer und ambulanter Pflege wurde zum Teil aufeinander angerechnet, so dass es nur zu anteiligen Leistungen kam.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Pflegegeld" wurde zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Pflegegeld"
- 2025: weitere PUEG - Anpassung des Pflegegeldrechners und der Texte der Themenwelt Pflegegeld an das ab 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöhte Pflegegeld sowie die ebenfalls um 4,5 Prozent erhöhten Leistungen für den ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen).
- 2024: PUEG - Ab 2024 um 5 Prozent erhöhtes Pflegegeld sowie ebenfalls um 5 Prozent erhöhte Leistungen für den ambulanten Pflegedienst hinterlegt.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite