Thema Altersvorsorgedepot ﹣ Nutzerfragen
Hier finden Sie ausgewählte Fragen von Nutzerinnen und Nutzern, die ich bereits beantwortet habe – vielleicht ist auch Ihre dabei.
Wenn nicht, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail: [email protected].
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Fragen unserer Nutzer und Antworten von Stefan Banse
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Altersvorsorgedepot" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Altersvorsorgedepot" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Altersvorsorgedepot-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Altersvorsorgedepot"
- Veröffentlichung des Altersvorsorgedepot-Rechners mit Beispielseite zur Reform der privaten Altersvorsorge.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

Sind die Auszahlungen des AV-Depots sozialversicherungspflichtig?
Unser Nutzer ca...org hatte am 02.06.2026 folgende Frage
Sehr geehrte Redaktion,
es ist gut, dass Sie bereits einen Rechner für das Altersvorsorgedepot erstellt haben.
Zur Beurteilung ist beim Vergleich mit einem nicht geförderten ETF-Sparplan aber unbedingt die Kranken und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Alle in der Krankenversicherung der Rentner befindlichen Rentner werden auf die komplette Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Bei Auszahlungen aus nicht geförderten ETF-Sparplänen oder auch Riesterverträgen ist das nicht erforderlich .
Ihre Rechnung scheint nur für Privatversicherte korrekt bzw. vollständig.
Mit freundlichem Gruß, B.
Antwort durch Stefan Banse vom 03.06.2026
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr aufmerksam kritisches Feedback zu unserem neuen Online-Rechner zum Altersvorsorgedepot (AV-Depot) und den Vergleich mit ungeförderten ETF-Sparplänen.
Ihre Sorge bezüglich der Abgabenlast im Alter ist völlig berechtigt. Nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung liegt hier jedoch ein Missverständnis bezüglich der Produktkategorie vor. Die Annahme, dass pflichtversicherte Rentner auf Auszahlungen aus dem AV-Depot Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, ist nach den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht korrekt. Die Berechnung in unserem Tool bildet den Regelfall daher vollständig ab.
Gerne erläutern wir Ihnen die sozialversicherungsrechtliche Einordnung:
Keine Beitragspflicht in der KVdR vorgesehen
Das AV-Depot ist als staatlich geförderte, private Altersvorsorge (Schicht 3) konzipiert. Welche Einnahmen bei pflichtversicherten Rentnern in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beitragspflichtig sind, regelt abschließend § 237 SGB V. Beitragspflichtig sind demnach nur die gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge (wie z. B. Betriebsrenten oder Direktversicherungen nach § 229 SGB V) sowie Arbeitseinkommen aus Selbstständigkeit. Da private zertifizierte Verträge dort nicht aufgeführt sind, bleiben sie für Pflichtversicherte nach aktuellem Recht beitragsfrei.
Gleichstellung mit Riester-Verträgen
Sie erwähnten in Ihrer Nachricht, dass Riester-Verträge im Gegensatz zum AV-Depot beitragsfrei seien. Da das neue AV-Depot rechtlich auf derselben zertifizierten Basis (Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz) aufbaut und die Riester-Förderung ablöst, teilt es voraussichtlich exakt diesen rechtlichen Vorteil in der Auszahlungsphase. Eine Beitragspflicht, wie sie bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) existiert, ist für das private AV-Depot nicht vorgesehen.
Die wichtige Ausnahme: Freiwillig Versicherte
Ihre Anmerkung ist allerdings für eine bestimmte Gruppe korrekt: Wer im Alter freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist (weil die Vorversicherungszeit für die KVdR nicht erfüllt ist), muss Beiträge auf Basis der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zahlen (§ 240 SGB V). In diesem Fall würden Beiträge auf das AV-Depot – allerdings ebenso wie auf Riester-Renten oder Gewinne aus regulären ETF-Sparplänen – fällig werden.
Da es sich um ein komplexes und neues Produkt handelt, haben wir Ihren Hinweis gerne zum Anlass genommen, um im Hilfetext des Rechners einen Hinweistext zur Unterscheidung zwischen Pflicht- und Freiwilligenversicherung zu ergänzen. So stellen wir sicher, dass für alle Nutzergruppen maximale Transparenz herrscht. Sie finden den Hinweis im Hilfetext zum monatlichen Netto während der Auszahlphase.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Unser Nutzer ca...org hatte am 03.06.2026 noch eine Nachfrage
Sehr geehrter Herr Banse, sehr geehrte Redaktion,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Ihre Mail ohne vorformulierte Allgemeinplätze, sondern mit konkreten Begründungen und Erklärungen inklusive Verweisen auf die relevanten Paragraphen der gesetzlichen Regelungen zeugt von hoher inhaltlicher Kompetenz und hat mir weitergeholfen..
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team viel Erfolg.
Nochmal danke, B.