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Promillerechner
Der Gesetzgeber hat Promille-Grenzen eingeführt, die mit Bußgeld, Einträgen im Verkehrszentralregister in Flensburg, Entzug des Führerscheins oder sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Generell werden Wiederholungstäter härter bestraft.
0,0-Promille-Grenze
Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre gilt die Null-Promille-Grenze. Denn junge Menschen sind relativ häufig bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss beteiligt. Ein Alkoholgehalt bis 0,5 Promille gilt meist als Ordnungswidrigkeit, die mit mit einem Bußgeld von 250 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet wird. Während der Probezeit drohen weitere Auflagen wie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar. Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder einem Unfall unter Alkoholeinfluss, drohen höhere Strafen.
0,3 Promille-Grenze
Ab 0,3 Promille wird von einer "relativen Fahruntüchtigkeit" ausgegangen. Schon ab diesem Wert ist bei auffälliger Fahrweise (z.B. Schlangenlinien) eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr in Erwägung zu ziehen. Bei Verursachung eines Unfalls kann der alkoholisierte Fahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt werden. Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie der Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate. Dazu kommen sieben Punkte in Flensburg.
0,5 Promille-Grenze
Ab 0.5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die beim Erstverstoß mit einem Bußgeld von 500 Euro, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Wiederholungstäter zahlen 1.000 Euro beim zweiten und 1.500 Euro beim dritten Verstoß. Bei einem Unfall (ab 0,5 Promille bereits doppeltes Risiko) ist mit weiteren Konsequenzen zu rechnen.
1,1 Promille-Grenze
Ab 1,1 Promille geht der Gesetzgeber bei Kraftfahrern (für Radfahrer ab 1,6 Promille) von einer "absoluten Fahruntüchtigkeit" aus, denn die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall ist jetzt zehnfach erhöht. Eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt nun in jedem Fall, also unabhängig davon, ob ein Fahrfehler oder ein Unfall vorliegt. Geahndet wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Die Fahrerlaubnis kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren entzogen werden. In Flensburg gibt es sieben Punkte.
1,6 Promille-Grenze
Ab 1,6 Promille erfolgt über die unter "1,1 Promille-Grenze" genannten Strafen hinaus eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Diese auch "Idiotentest" genannte Maßnahme wird vorgeschrieben, da mit hoher Wahrscheinlichkeit chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt.
Für Radfahrer gilt - anders als bei Kraftfahrern - die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,6 Promille. Dann wird auch für Radfahrer eine Strafanzeige fällig. Neben der dann fälligen MPU und Punkten in Flensburg kann auch ein Führerscheinentzug die Folge sein.
Welche Strafen drohen?
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Promillerechner" verwendet:
- Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Punktekatalog (Kraftfahrt-Bundesamt)
- Promillegrenzwerte (Kraftfahrt-Bundesamt)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Promillerechner" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Promillerechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Promillerechner"
- Bereitstellung von ChatGPT zur Beantwortung individueller Fragestellungen im Promillerechner
- Überarbeitung des Promillerechners Anfang 2023
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite