Promille Bußgeld

Promillegrenzen 2025 im Straßenverkehr

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Promillerechner

Alkohol am Steuer bleibt auch 2025 ein hohes Risiko. Schon kleine Mengen beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit und führen zu Bußgeldern, Punkten, Fahrverbot oder sogar Freiheitsstrafen. Besonders streng gelten die Regeln für Fahranfänger und Wiederholungstäter.

0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger

Wer noch in der zwei­jährigen Probezeit ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss absolut nüchtern fahren. Schon geringe Mengen Alkohol gelten als Verstoß. Bei Überschreitung drohen:

  • Bußgeld ab 250 Euro
  • 2 Punkte in Flensburg
  • Kostenpflichtiges Aufbauseminar während der Probezeit

Kommt es zusätzlich zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, werden die Strafen deutlich verschärft – bis hin zum Führerscheinentzug.

0,3 Promille – relative Fahruntüchtigkeit

Ab 0,3 Promille spricht man von einer relativen Fahruntüchtigkeit. Wer mit auffälliger Fahrweise (z. B. Schlangenlinien) kontrolliert wird, muss bereits mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. Besonders schwer wiegt ein Unfall unter Alkoholeinfluss:

  • Geld- oder Freiheitsstrafe
  • Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate
  • 7 Punkte in Flensburg

0,5 Promille – klare Ordnungswidrigkeit

Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Strafen steigen bei Wiederholung erheblich:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
1. Mal 500 Euro 4 1 Monat
2. Mal 1.000 Euro 4 3 Monate
3. Mal 1.500 Euro 4 3 Monate

Wer einen Unfall verursacht, trägt ein mindestens doppelt so hohes Risiko und muss mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen.

1,1 Promille – absolute Fahruntüchtigkeit

Bei 1,1 Promille ist die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit erreicht. Unabhängig von Fahrfehlern oder Unfällen liegt nun eine Straftat vor. Mögliche Folgen:

  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
  • Führerscheinentzug für 6 Monate bis 5 Jahre
  • 7 Punkte in Flensburg

Für Radfahrer gilt diese Grenze erst ab 1,6 Promille.

1,6 Promille – MPU-Pflicht

Wer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, muss zusätzlich zur Strafe eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen – im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt. Hier wird geprüft, ob ein chronisches Alkoholproblem vorliegt.

Für Radfahrer gilt die 1,6 Promille-Grenze als absolute Fahruntüchtigkeit. Neben Strafanzeige und Punkten kann auch ein Führerscheinentzug folgen.

Welche Strafen drohen 2025 konkret?

Eine aktuelle Übersicht der Strafen bei Alkohol am Steuer finden Sie hier: bussgeldkataloge.de.

Erfahrung aus erster Hand

In unserer Beratung erleben wir häufig, dass Betroffene die Folgen unterschätzen. Viele berichten, dass schon „ein Glas zu viel“ den Führerschein und damit auch den Arbeitsplatz gekostet hat. Aus dieser Erfahrung können wir nur raten: Am sichersten ist es, bei jeder Fahrt auf Alkohol komplett zu verzichten.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Promillerechner" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Promillerechner" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Promillerechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Promillerechner"

  • Bereitstellung von ChatGPT zur Beantwortung individueller Fragestellungen im Promillerechner
  • Überarbeitung des Promillerechners Anfang 2023
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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