Thema Ehegattenunterhalt ﹣ Nutzerfragen
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Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Ehegattenunterhalt" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Ehegattenunterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Ehegattenunterhalt Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Ehegattenunterhalt"
- Überprüfen der Regelungen für den im Ehegattenunterhalt-Rechner für 2025
- Anpassung im Ehegattenunterhalt-Rechner an die Düsseldorfer Tabelle für 2024 (Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/10 seit 2022).
- Veröffentlichung des Rechners für den Ehegattenunterhalt
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Beiträge der freiwilligen Krankenversicherung abziehen?
Unser Nutzer j.....de hatte am 09.11.2019 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne wissen, ob die Beiträge der freiwilligen Krankenversicherung abgezogen werden müssen um das bereinigte Nettoeinkommen zu berechnen? Anschließend werden die 5 Prozent Aufwendungen auch abgezogen?
Das ist mir nicht ganz klar gewesen bei den Rechnern.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen M
Antwort durch Stefan Banse vom 09.11.2019
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinter dem Infobutton zur Eingabe des Nettos wird beschrieben, dass das einzugebende Netto dem Bruttoeinkommen abzgl. Steuern, Sozialabgaben und angemessenen Vorsorgeaufwendungen entspricht. Ziehen Sie daher bitte die KV-Beiträge selber ab. Fünf Prozent als Pauschale für andere berufsbedingte Aufwände werden dann noch vom Rechner automatisch abgezogen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiter helfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Stefan Banse
Unser Nutzer j.....de hatte am 10.03.2019 noch eine Nachfrage
Sehr geehrter Herr Banse,
vielen Dank für die Erläuterung.
Das hat mir sehr weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen M