Ehegattenunterhalt berechnen

Beispiel zur Ermittlung des Ehegattenunterhaltes

Thema Ehegattenunterhalt Rechner ﹣ Beispiel

Frau Kunze (Name geändert), eine von über 20 Millionen Besuchern pro Jahr, hat uns um Hilfe bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts gebeten. Unsere Antwort darauf zeigen wir im folgenden Beispiel.

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Ehegattenunterhalt Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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So konnten wir den Kunzes bei der Bestimmung des Ehegattenunterhalts helfen

Grundlagen des Beispiels

Herr und Frau Kunze leben getrennt

  • Herr Kunze hat ein monatliches Nettoeinkommen von 3.200 Euro.
  • Frau Kunze bezieht 1.600 Euro netto.
  • Frau Kunze hat Anspruch auf Ehegattenunterhalt

1. Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens

Das bereinigte Nettoeinkommen ist für die Unterhaltsbestimmung relevant.

Ermittlung für Herrn Kunze
Netto aus Erwerbstätigkeit3.200 Euro
− Berufsbedingte Aufwände150 Euro
+ Sonstige Einkommen0 Euro
− Aufwand Schulden0 Euro
= Bereinigtes Netto3.050 Euro
Ermittlung für Frau Kunze
Netto aus Erwerbstätigkeit1.600 Euro
− Berufsbedingte Aufwände80 Euro
+ Sonstige Einkommen0 Euro
− Aufwand Schulden0 Euro
= Bereinigtes Netto1.520 Euro

Vom Nettoeinkommen aus Arbeit wird eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen – 5 Prozent, mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro – gemäß Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle. In einigen OLG-Bezirken kann diese 5 %-Pauschale auch ohne die Grenze von 150 Euro gelten. Weitere Einkommen werden addiert, ehebedingte Schulden werden abgezogen.

2. Höhe des Ehegattenunterhalts für Frau Kunze

Das bereinigte Nettoeinkommen von Herrn Kunze beträgt 3.050 Euro aus Erwerbstätigkeit und 0 Euro aus sonstigen Einkünften. Bei Frau Kunze liegt das bereinigte Erwerbseinkommen bei 1.520 Euro, ihre sonstigen Einkünfte betragen ebenfalls 0 Euro.

Ehegattenunterhalt
Wegen des Erwerbstätigenbonus beträgt der Zahlbetrag von Herrn Kunze 45 % der Differenz beider Erwerbseinkommen: 45 % × (3.050 − 1.520) = 688,50 Euro, aufgerundet 689 Euro.

Nach Summierung aller Zahlbeträge und eventueller Verrechnung mit Ansprüchen von Frau Kunze ergibt sich ein Unterhalt von 689 Euro. Herr Kunze kann diesen Betrag zahlen, da sein Selbstbehalt von 1.600 Euro (Stand 2025) dabei nicht unterschritten wird.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Ehegattenunterhalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Ehegattenunterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 11.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Ehegattenunterhalt Rechner beantwortet.

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