Frau Kunze (Name geändert), eine unserer über 20 Millionen jährlichen Besucher hatte sich an uns gewandt, um eine korrekte Lösung für den Ehegattenunterhalt zu erhalten. Unsere Antwort finden Sie im folgenden Beispiel.
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So konnten wir den Kunzes bei der Bestimmung des Ehegattenunterhalts helfen
Grundlagen des Beispiels
Herr und Frau Kunze leben getrennt
- Herr Kunze hat ein monatliches Nettoeinkommen von 3.200 Euro.
- Frau Kunze bezieht 1.600 Euro netto.
- Frau Kunze hat Anspruch auf Ehegattenunterhalt
1. Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens
Das bereinigte Nettoeinkommen ist für die Unterhaltsberechnung relevant.
Ermittlung für Herrn Kunze | |
---|---|
Netto aus Erwerbstätigkeit | 3.200 Euro |
− Berufsbedingte Aufwände | 150 Euro |
+ Sonstige Einkommen | 0 Euro |
− Aufwand Schulden | 0 Euro |
= Bereinigtes Netto | 3.050 Euro |
Ermittlung für Frau Kunze | |
---|---|
Netto aus Erwerbstätigkeit | 1.600 Euro |
− Berufsbedingte Aufwände | 80 Euro |
+ Sonstige Einkommen | 0 Euro |
− Aufwand Schulden | 0 Euro |
= Bereinigtes Netto | 1.520 Euro |
Das Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit wird um eine Pauschale für berufsbedingte Aufwände von 5 Prozent (mindestens 50 Euro und höchstens 150 Euro) gemäß Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle gemindert. Es ist möglich, dass in einigen OLG-Bezirken diese 5 Prozent-Pauschale auch ohne Deckelung von 150 Euro angewandt wird. Die sonstigen Einkommen werden addiert und die Aufwände für ehebedingte Schulden subtrahiert.
2. Höhe des Ehegattenunterhalts für Frau Kunze
Das für den Ehegattenunterhalt bereinigte Netto von Herrn Kunze setzt sich zusammen aus seinem bereinigten Erwerbseinkommen von 3.050 Euro und seinen sonstigen Einkünften von 0 Euro. Das von Frau Kunze setzt sich ebenso zusammen aus deren bereinigten Erwerbseinkommen von 1.520 Euro und ihren sonstigen Einkünften von 0 Euro.
Ehegattenunterhalt | |
---|---|
Aufgrund des Erwerbstätigenbonus beträgt der Zahlbetrag von Herrn Kunze 45 Prozent der Differenz der Einkommen aus Erwerbstätigkeit, also 45% × (3.050 − 1.520) = 688,50 Euro, aufgerundet 689 Euro. |
Nach Addition der Zahlbeträge für Erwerbs- und sonstige Einkommen sowie ggf. der Verrechnung mit Zahlbeträgen von Frau Kunze, beträgt der Zahlbetrag von ihm 689 Euro. Herr Kunze kann den Unterhalt von 689 Euro auch unter Berücksichtigung seines Selbstbehalts von 1.600 Euro (Stand 2025) zahlen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Ehegattenunterhalt" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Ehegattenunterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 11.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Ehegattenunterhalt Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Ehegattenunterhalt"
- Überprüfen der Regelungen für den im Ehegattenunterhalt-Rechner für 2025
- Anpassung im Ehegattenunterhalt-Rechner an die Düsseldorfer Tabelle für 2024 (Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/10 seit 2022).
- Veröffentlichung des Rechners für den Ehegattenunterhalt
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite