Thema Empfängniszeit nach BGB ﹣ Nutzerfragen
Hier finden Sie ausgewählte Fragen von Nutzerinnen und Nutzern, die ich bereits beantwortet habe – vielleicht ist auch Ihre dabei.
Wenn nicht, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail: [email protected].
Mehr über mich erfahren Sie hier: Stefan Banse.
Fragen unserer Nutzer und Antworten von Stefan Banse
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Empfängniszeit-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB"
- Veröffentlichung des Empfängniszeit-Rechners
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

Kennt der Rechner nur das 20. und 21. Jahrhundert?
Unser Nutzer le....de hatte am 22.10.2026 folgende Frage
Liebes Team von Smart-Rechner.de,
Der Rechner kennt wohl nur das 20. und 21. Jahrhundert? Ich wollte ein Datum aus dem 19. Jh. berechnet haben.
B.
Antwort durch Stefan Banse vom 23.10.2026
Guten Tag Herr B.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Er war hilfreich: Wir haben den Rechner daraufhin verbessert. Bei einem Geburtsdatum vor 1900 erscheint nun ein verständlicher Hinweis mit dem Grund, statt wie zuvor nur die wenig aussagekräftige Meldung „ungültig".
Zum Hintergrund: Der Empfängniszeit-Rechner ermittelt die gesetzliche Empfängniszeit nach § 1600d BGB. Da das Bürgerliche Gesetzbuch erst 1900 in Kraft getreten ist, gibt es für frühere Geburten keine gesetzliche Empfängniszeit – deshalb beginnt der Rechner bewusst mit dem Jahr 1900.
Für eine rein rechnerische Rückrechnung, wie sie in der Ahnenforschung üblich ist (der Zeitraum zwischen dem 300. und dem 181. Tag vor einem Geburtsdatum), eignet sich unser Zeitrechner, der ohne diese rechtliche Grenze arbeitet:
https://www.smart-rechner.de/zeitrechner/rechner.php
Ein Hinweis noch, der für genealogische Recherchen wichtig sein kann: Solche Berechnungen erfolgen im heutigen (gregorianischen) Kalender. Für Daten vor der Kalenderreform – in den protestantischen deutschen Territorien vor 1700 – verwenden die Quellen meist den julianischen Kalender; die Angaben können dann um einige Tage abweichen.
Nochmals danke für Ihre Rückmeldung.
Mit herzlichen Grüßen
Stefan Banse