Empfängniszeit-Rechner

Nutzerfragen zum Thema Empfängniszeit nach BGB - Stefan Banse antwortet

Thema Empfängniszeit nach BGB ﹣ Nutzerfragen
Hier finden Sie ausgewählte Fragen von Nutzerinnen und Nutzern, die ich bereits beantwortet habe – vielleicht ist auch Ihre dabei. Wenn nicht, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail: [email protected]. Mehr über mich erfahren Sie hier: Stefan Banse.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Stefan Banse

  • Kennt der Rechner nur das 20. und 21. Jahrhundert?

    Unser Nutzer le....de hatte am 22.10.2026 folgende Frage

    Liebes Team von Smart-Rechner.de,

    Der Rechner kennt wohl nur das 20. und 21. Jahrhundert? Ich wollte ein Datum aus dem 19. Jh. berechnet haben.

    B.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 23.10.2026

    Guten Tag Herr B.,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Er war hilfreich: Wir haben den Rechner daraufhin verbessert. Bei einem Geburtsdatum vor 1900 erscheint nun ein verständlicher Hinweis mit dem Grund, statt wie zuvor nur die wenig aussagekräftige Meldung „ungültig".

    Zum Hintergrund: Der Empfängniszeit-Rechner ermittelt die gesetzliche Empfängniszeit nach § 1600d BGB. Da das Bürgerliche Gesetzbuch erst 1900 in Kraft getreten ist, gibt es für frühere Geburten keine gesetzliche Empfängniszeit – deshalb beginnt der Rechner bewusst mit dem Jahr 1900.

    Für eine rein rechnerische Rückrechnung, wie sie in der Ahnenforschung üblich ist (der Zeitraum zwischen dem 300. und dem 181. Tag vor einem Geburtsdatum), eignet sich unser Zeitrechner, der ohne diese rechtliche Grenze arbeitet:

    https://www.smart-rechner.de/zeitrechner/rechner.php

    Ein Hinweis noch, der für genealogische Recherchen wichtig sein kann: Solche Berechnungen erfolgen im heutigen (gregorianischen) Kalender. Für Daten vor der Kalenderreform – in den protestantischen deutschen Territorien vor 1700 – verwenden die Quellen meist den julianischen Kalender; die Angaben können dann um einige Tage abweichen.

    Nochmals danke für Ihre Rückmeldung.

    Mit herzlichen Grüßen

    Stefan Banse

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    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice oder an Herrn Banse wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen dürfen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" verwendet:

Letzte Aktualisierung

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Änderungen in Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB"

  • Veröffentlichung des Empfängniszeit-Rechners
  • Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite