Dieses Beispiel zeigt, wie sich die Überstundenvergütung und der Freizeitausgleich inklusive Zuschlägen herleiten lassen.
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Rechenbeispiel zu Überstunden
Ausgangsdaten
Angenommen, der Stundenlohn beträgt 20,00 €. Es fallen zwei Überstunden-Stufen an:
- 5 Std. mit 25 % Zuschlag
- 3 Std. mit 50 % Zuschlag
Vergütung der Überstunden
Die Vergütung je Stufe ergibt sich aus:
Überstunden × (Stundenlohn + gerundeter Zuschlag pro Stunde)
Bei 25 % Zuschlag entspricht der Zuschlag pro Stunde 20,00 € × 25 % = 5,00 €. Damit: 5 Std. × (20,00 € + 5,00 €) = 125,00 €.
Bei 50 % Zuschlag entspricht der Zuschlag pro Stunde 20,00 € × 50 % = 10,00 €. Damit: 3 Std. × (20,00 € + 10,00 €) = 90,00 €.
Insgesamt: 125,00 € + 90,00 € = 215,00 €.
Freizeitausgleich (inkl. Zuschläge)
Beim Freizeitausgleich werden Zuschläge in Zeit umgerechnet:
Überstunden × (1 + Zuschlag/100)
5 Std. mit 25 % entsprechen 5 × 1,25 = 6,25 Std. = 6 Std. 15 Min.
3 Std. mit 50 % entsprechen 3 × 1,50 = 4,50 Std. = 4 Std. 30 Min.
Insgesamt: 6 Std. 15 Min. + 4 Std. 30 Min. = 10 Std. 45 Min.
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Quellenangaben
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Letzte Aktualisierung
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Änderungen in Themenwelt "Überstunden"
- Neuer Überstundenrechner mit Berechnung der Auszahlung und des Freizeitausgleichs (inkl. Zuschläge).
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