Herr Kramer, einer unserer jährlich vielen Millionen Besucher, hatte uns mit einer Frage zum Arbeitnehmerrabatt kontaktiert. Anhand Herrn Kramers (Name geändert) Beispiel zeigen wir Ihnen, wie sich ein Arbeitnehmerrabatt steuerlich auswirkt. Die Berechnung berücksichtigt den aktuellen Rabattfreibetrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Der geldwerte Vorteile eines Arbeitnehmerrabatts wird im Beispiel nach Abzug des steuerfreien Rabatts sowie des Rabattfreibetrages bestimmt.
- In vier Schritten wird der steuerpflichtige Lohn exemplarisch ermittelt.
- Auch unser Arbeitnehmerrabatt-Rechner leitet alle Rechenschritte für Sie her.
Folgende Seiten empfehle ich
Arbeitnehmerrabatt - das muss Herr Kramer versteuern
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
- Herr Kramer arbeitet bei einem Autohersteller. Sein Arbeitgeber bietet ihm für seine langjährigen Verdienste einen Rabatt auf einen Neuwagen in Höhe von 20 Prozent an.
- Er entscheidet sich für einen Neuwagen inklusive Zubehör mit einem Listenpreis in Höhe von 30.000 Euro, so dass er abzüglich der 20 Prozent Rabatt 24.000 Euro zahlt.
1. Prüfen, ob der Rabatt steuerlich begünstigt ist
Bedingung für die steuerliche Begünstigung durch einen Rabattfreibetrag ist, dass sich die Vorteilsgewährung des Arbeitgebers auf eine Ware bezieht, die von ihm selbst hergestellt oder vertrieben wird.
Dies ist im Falle von Herrn Kramers Arbeitgeber gegeben.
2. Abzug des steuerfreien Rabatts
Vom Verkaufs- bzw. Listenpreis wird zunächst ein steuerfreier Rabatt in Höhe von 4 Prozent abgezogen. Die Differenz wird auch als berichtigter Abgabepreis bezeichnet.
Listenpreis | 30.000 Euro |
− 4 Prozent steuerfreier Rabatt | − 1.200 Euro |
= Berichtigter Abgabepreis | = 28.800 Euro |
3. Geldwerter Vorteil
Nach Abzug des tatsächlich gezahlten Preises erhält man den geldwerten Vorteil, den Herr Kramer durch den Rabatt auf sein neuen Auto erhält. Dieser geldwerte Vorteil bildet eine "Einnahme" aus seinem Arbeitsverhältnis, welche Herr Kramer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuern müsste. Um Härten vorzubeugen und die Besteuerung praktikabler zu gestalten, wird jedoch im darauffolgenden Schritt über den Rabattfreibetrag eine Steuerbegünstigung gewährt.
Berichtigter Abgabepreis | = 28.800 Euro |
− Gezahlter Preis | − 24.000 Euro |
= Geldwerter Vorteil | = 4.800 Euro |
4. Steuerpflichtiger Lohn nach Abzug des Rabattfreibetrags
Der Rabattfreibetrag beträgt aktuell 1.080 Euro und begünstigt die Höhe der Steuer, die auf den durch den Rabatt erzielten geldwerten Vorteil zu erheben wäre. Übersteigt der durch Arbeitnehmerrabatte erzielte geldwerte Vorteil in einem Kalenderjahr den Rabattfreibetrag, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das heißt, der den Rabattfreibetrag übersteigende Betrag ist sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungspflichtig.
Geldwerter Vorteil | = 4.800 Euro |
− Rabattfreibetrag | 1.080 Euro |
= Steuerpflichtiger Arbeitslohn | = 3.720 Euro |
Übrigens ist bei mehreren Dienstverhältnissen, die nacheinander im Jahr bzw. nebeneinander bestehen, eine mehrfache Gewährung des Rabattfreibetrags möglich.
Fazit
Rabatte vom Arbeitgeber sind durch den Abzug eines steuerfreien Rabatts von 4 Prozent des Listenpreises und durch den Rabattfreibetrag von 1.080 Euro steuerlich begünstigt. Der verbleibende geldwerte Vorteil des Rabatts unterliegt der Lohnsteuer und ist zudem sozialversicherungspflichtig.
Ein beim Autohändler erzielter Rabatt von z.B. 17 Prozent könnte hingegen die bessere Option sein. Denn der so erzielte Verhandlungsgewinn unterliegt keinerlei Steuer.
Herr Kramer sollte überprüfen, ob er bei einem Autohändler einen Rabatt verhandeln kann, der dem vom Arbeitgeber gewährten Rabatt von 20 Prozent nahe kommt. Nimmt er hingegen den Rabatt seines Arbeitgebers in Anspruch, so muss er 3.720 Euro zusätzlich versteuern und entsprechend Sozialabgaben leisten.
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Gehaltsrechner 2025, Ferien 2024, Rabattrechner, Kinderzuschlag-Rechner, Elterngeld Rechner, Urlaubsabgeltung Rechner, Lohn berechnen, Rechner Annuität
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Arbeitnehmerrabatt" verwendet:
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen Abs. 3 (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Rabattfreibetrag
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Arbeitnehmerrabatt" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 10.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Arbeitnehmerrabatt"
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite