Außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen

Beispiel zum Absetzen außergewöhnlicher Belastungen 2025

Herr Krüger (Name geändert) bat uns um steuerlichen Rat bezüglich der Kosten einer Laserbehandlung. Wir konnten ihm natürlich helfen. Exemplarisch zeigen wir Ihnen, wie auch Sie außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das folgende Beispiel zeigt die steuerliche Ersparnis aufgrund einer Laserbehandlung her.
  • In drei Schritten wird zunächst die zumutbare Belastung, dann die absetzbare außergewöhnliche Belastung und schließlich die Steuerersparnis hergeleitet.
  • Auch unser Rechner zum Absetzen außergewöhnlicher Belastungen leitet alle Rechenschritte für Sie her.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Außergewöhnliche Belastungen Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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So spart Familie Krüger Steuern

Grundlagen für das Beispiel

  • Herr Krügers Gesamtbetrag der Einkünfte 2025 beträgt 30.000 Euro.
  • Er hat einen Kirchensteuersatz von 9 Prozent.
  • Er ist mit seiner Frau steuerlich gemeinsam veranlagt.
  • Die Krügers haben ein Kind.
  • Für eine Laserbehandlung der Augen hatte Herr Krüger 2025 Krankheitskosten und damit außergewöhnliche Belastungen von 3.000 Euro.

1. Zumutbare Belastung

Die zumutbare Belastung wird gemäß der folgenden Tabelle aus § 33 des Einkommensteuergesetzes bestimmt.

Familien­stand Jahreseinkünfte in Euro
bis 15.340 bis 51.130 über 51.130
Ledige ohne Kind 5 % 6 % 7 %
Verheiratete ohne Kind 4 % 5 % 6 %
mit 1 oder 2 Kindern 2 % 3 % 4 %
mit mehr als 2 Kindern 1 % 1 % 2 %

Stand 2025

Familie Krügers zumutbare Belastung liegt gemäß des Familienstandes (verheiratet mit einem Kind) bei

  • 2 % von 15.340 €, also 306,80 € und
  • 3 % vom Einkommen−15.340 €, also 3 % von 30.000−15.340 € und demnach 439,80 €

Die zumutbare Belastung für Familie Krüger beträgt 306,80 € + 439,80 € = 746,60 €.

2. Absetzbare außergewöhnliche Belastung

Familie Krüger hatte 2025 durch die Laserbehandlung eine außergewöhnliche Belastung von 3.000 Euro. Wie im ersten Schritt berechnet, beträgt deren zumutbare Belastung 746,60 Euro.

Familie Krüger kann 3.000 − 746,60 = 2.253,40 Euro steuerlich mindernd geltend machen.

3. Steuerersparnis

Bei gemeinsamer Veranlagung von Familie Krüger ergibt sich 2025 folgende Steuerersparnis:

Familie Krüger hat 2025 aufgrund ihrer außergewöhnlichen Belastung eine Steuerersparnis von 451,26 Euro.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Außergewöhnliche Belastungen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Außergewöhnliche Belastungen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 10.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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