Pfändung

Beispiel für die Höhe der Lohnpfändung 2025/2026

Thema Pfändung ﹣ Beispiel Pfändung

Herr Schwarz (Name geändert) gehört zu unseren über 20 Millionen Besuchern pro Jahr. Er wollte wissen, welcher Teil seines Lohns bei einer Lohnpfändung für ihn bleibt. Wir haben ihn dazu beraten und zeigen hier die Herleitung des unpfändbaren Anteils anhand seines Beispiels.

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Pfändungsrechner 2026. Mehr über mich: Stefan Banse

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So konnten wir den unpfändbaren Lohn ermitteln.

Grundlagen für das Beispiel

Herr Schwarz kann seine Schulden nicht mehr zahlen. Auf Mahnungen reagiert er nicht. Das Vollstreckungsgericht erlässt deshalb einen Beschluss: Ein Teil seines Lohns wird gepfändet.

Trotzdem darf Herr Schwarz einen Teil behalten. Er möchte wissen, wie viel ihm im August 2025 bleibt.

  • Nettoeinkommen: 5.000 € pro Monat
  • Keine Überstunden, kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld enthalten
  • Ehefrau ohne Einkommen
  • Eine Tochter (7 Jahre)

1. Pfändungsfreibetrag

Ein Teil des Lohns ist immer geschützt. Dieser Freibetrag hängt von den Unterhaltspflichten ab. Für zwei Personen (Frau und Tochter) liegt der Freibetrag zwischen 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026 bei 2 466,27 €.

Unpfändbar: 2 466,27 €

2. Höchstbetrag

Bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag gilt eine Staffelung. Für 2025/2026 beträgt der Höchstbetrag 4 766,99 €. Einkommen darüber ist voll pfändbar.

3. Unpfändbarer Teil zwischen Frei- und Höchstbetrag

Ein Teil oberhalb des Freibetrags (2 466,27 €) bis zum auf volle 10 € abgerundeten Höchstbetrag (4 760 €) bleibt geschützt. Bei zwei Unterhaltspflichten sind 60 % davon unpfändbar.

60 % der Differenz von 4 760 € - 2 466,27 €, also 60 % von 2 293,73 € = 1 376,24 €

4. Übersicht der Pfändung

BerechnungBetrag
Pfändungsfreibetrag2 466,27 €
60 % unpfändbar vom Bereich zwischen Freibetrag und Höchstbetrag1 376,24 €
40 % pfändbar vom Bereich zwischen Freibetrag und Höchstbetrag917,49 €
Voll pfändbar über dem Höchstbetrag (5 000−4 766,99)233,01 €
Gesamt pfändbar1 150,50 €
Unpfändbarer Lohn3 849,50 €

5. Ergebnis

Herr Schwarz behält nach der Pfändung 3 849,50 €.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pfändung" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Pfändung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.04.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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