Herr Schwarz (Name geändert) gehört zu unseren über 20 Millionen Besuchern pro Jahr. Er wollte wissen, welcher Teil seines Lohns bei einer Lohnpfändung für ihn bleibt. Wir haben ihn dazu beraten und zeigen hier die Herleitung des unpfändbaren Anteils anhand seines Beispiels.
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So konnten wir den unpfändbaren Lohn ermitteln.
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Schwarz kann seine Schulden nicht mehr zahlen. Auf Mahnungen reagiert er nicht. Das Vollstreckungsgericht erlässt deshalb einen Beschluss: Ein Teil seines Lohns wird gepfändet.
Trotzdem darf Herr Schwarz einen Teil behalten. Er möchte wissen, wie viel ihm im August 2025 bleibt.
- Nettoeinkommen: 5.000 € pro Monat
- Keine Überstunden, kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld enthalten
- Ehefrau ohne Einkommen
- Eine Tochter (7 Jahre)
1. Pfändungsfreibetrag
Ein Teil des Lohns ist immer geschützt. Dieser Freibetrag hängt von den Unterhaltspflichten ab. Für zwei Personen (Frau und Tochter) liegt der Freibetrag zwischen 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026 bei 2 466,27 €.
Unpfändbar: 2 466,27 €
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2. Höchstbetrag
Bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag gilt eine Staffelung. Für 2025/2026 beträgt der Höchstbetrag 4 766,99 €. Einkommen darüber ist voll pfändbar.
3. Unpfändbarer Teil zwischen Frei- und Höchstbetrag
Ein Teil oberhalb des Freibetrags (2 466,27 €) bis zum auf volle 10 € abgerundeten Höchstbetrag (4 760 €) bleibt geschützt. Bei zwei Unterhaltspflichten sind 60 % davon unpfändbar.
60 % der Differenz von 4 760 € - 2 466,27 €, also 60 % von 2 293,73 € = 1 376,24 €
4. Übersicht der Pfändung
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Pfändungsfreibetrag | 2 466,27 € |
| 60 % unpfändbar vom Bereich zwischen Freibetrag und Höchstbetrag | 1 376,24 € |
| 40 % pfändbar vom Bereich zwischen Freibetrag und Höchstbetrag | 917,49 € |
| Voll pfändbar über dem Höchstbetrag (5 000−4 766,99) | 233,01 € |
| Gesamt pfändbar | 1 150,50 € |
| Unpfändbarer Lohn | 3 849,50 € |
5. Ergebnis
Herr Schwarz behält nach der Pfändung 3 849,50 €.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pfändung" verwendet:
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 (Juris und Bundesministerium für Justiz)
- § 850c ZPO - Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Pfändung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Pfändung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.04.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Pfändung"
- Hinterlegen der Pfändungstabellen 2025/2026 gültig ab 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 gemäß Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025
- Update des Pfändungsrechners mit den Pfändungstabellen 2025/2026
- Erweitern der Themenwelt "Pfändung" um einen Ratgeber zur Pfändungsfreigrenze und zum Pfändungsfreibetrag
- Veröffentlichung des Pfändungsrechners
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

