Pfändung

Pfändungsfreigrenze und Pfändungsfreibetrag

Thema Pfändung ﹣ Pfändungsfreibetrag

Die Pfändungsfreigrenze legt fest, welcher Teil des Einkommens trotz Lohnpfändung oder Privatinsolvenz nicht an Gläubiger abgeführt werden darf. Damit wird sichergestellt, dass Schuldner ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie weiterhin bestreiten können.

Aktuelle Pfändungsfreibeträge 2025/2026

Grundfreibetrag: 1.555,00 Euro pro Monat + 585,23 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person + 326,04 Euro für jede weitere bis max. 5 Personen

Aus eigener Erfahrung berichten viele Schuldner, dass diese Beträge den Alltag oft nur knapp abdecken. Umso wichtiger ist es, die Pfändungstabelle genau zu kennen und die Berechnung regelmäßig zu prüfen.

Pfändungsfreibetrag und Freigrenze – der Unterschied

Pfändungsfreigrenze
=
Pfändungsfreibetrag
+
unpfändbarer Anteil oberhalb des Freibetrags

Die Pfändungsfreigrenze ist also der Betrag, der insgesamt nicht gepfändet werden darf.

Beispiele zur Berechnung

Beispiel 1: Ledig, keine Unterhaltspflichten

Nettoeinkommen1.700,00 Euro
Pfändungsfreigrenze1.555,00 Euro
Netto oberhalb Freigrenze (1.700−1.555,00)145,00 Euro
Bei Unterhaltspflicht für 0 Personen sind 30 % davon unpfändbar
Pfändbar sind 70 %101,50 Euro

Stand: 01.07.25 bis 30.06.26

Beispiel 2: Verheiratet, 1 Kind

Nettoeinkommen2.500,00 €
Pfändungsfreigrenze1.555,00 €
+ Erhöhung für 1. unterhaltsberechtigte Person585,23 €
+ Erhöhung für 2. unterhaltsberechtigte Person326,04 €
= Unpfändbar bleiben (Pfändungsfreibetrag)2.466,27 €
Den Pfändungsfreibetrag übersteigender Lohn (2.500,00−2.466,27)33,73 €
Bei Unterhaltspflicht für 2 Personen sind 30+20+10=60 % davon unpfändbar
Pfändbar sind 40 %13,49 €

Stand: 01.07.25 bis 30.06.26

Mein Tipp aus Erfahrung

Nachrechnen lohnt sich!

Immer wieder machen Arbeitgeber Fehler bei der Berechnung. Wer selbst nachrechnet oder den Pfändungsrechner nutzt, kann bares Geld sparen. Sprechen Sie Unstimmigkeiten offen an – oft handelt es sich um Rechenfehler, die sich schnell korrigieren lassen.

Warum gibt es Pfändungsfreigrenzen?

Pfändungsfreigrenzen sollen das Existenzminimum schützen. Sie orientieren sich an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland und werden jährlich angepasst. Grundlage ist § 850c ZPO.

Wann gelten die Freibeträge – und wann nicht?

Die Pfändungstabelle 2025/2026 findet Anwendung bei allen Lohn- und Gehaltspfändungen sowie in der Privatinsolvenz.

Eine wichtige Ausnahme: Unterhaltsverpflichtungen. Rückstände bei Kindes- oder Ehegattenunterhalt haben Vorrang – hier können Gerichte festlegen, dass ein höherer Betrag pfändbar ist, auch wenn er eigentlich unterhalb der Freigrenze liegt. Aus Gesprächen mit Betroffenen weiß man: Genau dieser Punkt sorgt oft für Überraschungen, wenn plötzlich weniger Geld übrigbleibt als gedacht.

Welche Einkommensarten sind pfändbar?

Nicht jeder Gehaltsbestandteil ist vollständig pfändbar. Ein Überblick:

EinkommensbestandteilPfändbar?
Netto-Lohn, Gehaltja
Überstundenvergütung50 %
Weihnachtsgeld50 %, max. 500 €
Gefahren- oder Schmutzzulagennein
Erziehungsgeldnein

So läuft eine Lohnpfändung ab

  • Der Gläubiger beantragt beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
  • Der Arbeitgeber erhält den Beschluss und darf den pfändbaren Teil des Einkommens nicht mehr auszahlen.
  • Als Drittschuldner berechnet er den pfändbaren Betrag und überweist ihn an den Gläubiger.
  • Nur der nicht pfändbare Anteil wird weiter an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
  • Die Pfändung endet, wenn die Schuld beglichen, eine Privatinsolvenz eröffnet oder der Beschluss aufgehoben wird.

Beratung bei Lohnpfändung

Wer von einer Lohnpfändung betroffen ist, sollte unbedingt professionelle Hilfe suchen. Schuldnerberater oder Fachanwälte prüfen, ob eine Privatinsolvenz sinnvoll ist oder ob sich mit Gläubigern Vergleiche aushandeln lassen.

Hier können wir Ihnen auf Wunsch einen geeigneten Anwalt vermitteln.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pfändung" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Pfändung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.04.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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