Kinderzuschlag berechnen

Nutzerfragen zum Thema Kinderzuschlag - Stefan Banse antwortet

Thema Kinderzuschlag-Rechner ﹣ Nutzerfragen
Hier finden Sie ausgewählte Fragen von Nutzerinnen und Nutzern, die ich bereits beantwortet habe – vielleicht ist auch Ihre dabei. Wenn nicht, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail: [email protected]. Mehr über mich erfahren Sie hier: Stefan Banse.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Stefan Banse

  • Wird im Kinderzuschlag-Rechner auch das Kindergeld berücksichtigt?

    Unser Nutzer dr...com hatte am 19.08.2025 folgende Frage

    Lieber Herr Banse,

    Ich wünsche, dass diese E-Mail gut ankommt. Ich möchte Ihnen zu der Website Smart-Rechner.de gratulieren, die Familien die Berechnung von Finanzdaten erleichtert.

    ich habe eine einfache Frage: Wird bei der Berechnung des Kinderzuschlags auch das Kindergeld berücksichtigt? Also muss ich im Feld "Einkommen/Unterhalt" 255 Euro hinzufügen, oder muss ich 0 lassen?

    Vielen Dank,

    N.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 23.08.2025

    Sehr geehrter Herr N.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr positives Feedback zu unseren Smart-Rechnern.

    Das Kindergeld müssen Sie nicht eintragen. Es wird automatisch einberechnet, da Sie nur kindergeldberechtigte Kinder eintragen sollen. Im Ergebnisfenster hinter dem Fragezeichen zum Familieneinkommen wird das Kindergeld zusammen mit den anderen Einkünften angezeigt. Es wird also automatisch berücksichtigt.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen,

    Stefan Banse

  • Zählt der Firmenwagen als Einkommen beim Kinderzuschlag?

    Unser Nutzer pi....de hatte am 18.08.2025 folgende Frage

    Guten Tag,

    können Sie mir sagen, wie der Geldwerte Vorteil eines Firmenwagens in der Berechnung berücksichtigt wird? Mir scheint, dass ausschließlich das Netto-Gehalt in Ihrem Rechner berücksichtigt wird und eine Änderung des Bruttogehalts keine Auswirkungen hat. Gemäß Rechner stehen uns ca. 300 € Kinderzuschlag zu, die Familienkasse meint aber dass bei Berücksichtigung des Geldwerten Vorteils kein Anspruch bestände.

    VG H.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 23.08.2025

    Sehr geehrter Herr H.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Bei der Berechnung des Kinderzuschlags (KiZ) wird hauptsächlich das Nettogehalt berücksichtigt.

    Das Bruttogehalt wird nur bei der Ermittlung des Familieneinkommens benötigt. Hier können Sie bei bestimmten Eingabekombinationen Unterschiede feststellen. Diese können dazu führen, dass das Familieneinkommen unter dem Familienbedarf liegt. Dann besteht Anspruch auf Bürgergeld statt auf KiZ.

    Der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen von z.B. 500 Euro führt auf der Gehaltsabrechnung zu einem um 500 Euro höheren Brutto. Nach Abzug der entsprechend höheren Steuer- und SV-Abzüge verbleibt „im Sinn“ ein Netto, von dem dann die 500 Euro wieder abgezogen werden. Sie haben also ein höheres Brutto (für den KiZ meist unerheblich), aber ein geringeres Netto. Dieses geringere Netto führt bei Ihnen zu einem entsprechenden Anspruch auf KiZ.

    Hier hat Ihre Familienkasse den geldwerten Vorteil wahrscheinlich Ihrem Netto hinzugerechnet, um so zu einem „fairen“ Ergebnis zu kommen. Eine rechtliche Grundlage dazu konnte ich leider nicht finden, bin mir aber relativ sicher, dass es hierzu zumindest interne Richtlinien gibt, die dieses Vorgehen rechtfertigen.

    Zumindest beim Unterhaltsrecht (auch da zählt das Netto) gibt es eine ähnliche Vorgehensweise, wie Sie durch Googeln nach "Unterhalt Firmenwagen" nachlesen können.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen

    Stefan Banse

  • Ist eine separate Eingabe der Absetzbeträge im Kinderzuschlagrechner möglich?

    Unser Nutzer al...com hatte am 03.04.2024 folgende Frage

    Moin Herr Banse,

    schön, dass Sie nun auch einen Kinderzuschlagsrechner auf Ihrer Website haben. Hier wäre es jedoch hilfreich, wenn man Absetzbeträge separat eintragen könnte. Es gibt Menschen, die einen deutliche höheren Betrag eintragen können, als die pauschale und somit das Ergebnis nicht richtig darstellen. Vielleicht können Sie dies noch in den Rechner einpflegen.

    Beste Grüße und eine schöne Woche.

    A.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 05.04.2024

    Hallo Herr A.,

    vielen lieben Dank für Ihren Hinweis. Wir haben nun ein gesondertes Eingabefeld für Absetzbeträge, also speziell für Versicherungen und Werbungskosten in unserem Kinderzuschlagrechner unter https://www.smart-rechner.de/kinderzuschlag/rechner.php hinzugefügt. Alle Berechnungen und deren Herleitungen in den Hilfetexten zum Ergebnis berücksichtigen nun auch diese wichtigen Absetzbeträge, die übrigens pauschal bereits mit 100 Euro für Erwerbseinkünfte zu Buche schlagen.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Kinderzuschlag?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice oder an Herrn Banse wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen dürfen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kinderzuschlag" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kinderzuschlag" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 3 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kinderzuschlag-Rechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Kinderzuschlag"

  • Anpassen des Kinderzuschlag-Rechners und der Texte für 2025, insbesondere Erhöhung des maximalem Kinderzuschlags von 292 auf 297 Euro.
  • Erweitern des Kinderzuschlag-Rechners um ein Eingabefeld für weitere Absetzbeträge, wie Versicherungen und Werbungskosten.
  • Anpassen des möglichen Höchstbetrages von 250 Euro auf 292 Euro ab Januar 2024 im Kinderzuschlag-Rechner.
  • Veröffentlichung des Kinderzuschlag-Rechners inklusive umfassendem Beispiel zur Berechnung des Kinderzuschlags.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite