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Für die meisten Arbeitnehmer ist die Einkommensteuer ein scheinbar unwichtiges Thema. Auf der Gehaltsabrechnung ist sie als Position angegeben. Die Steuer, die vom Einkommen gezahlt werden muss, wird demnach vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überwiesen. Die Verpflichtungen eines Steuerzahlers im Angestelltenverhältnis sind damit bereits erledigt. Doch nicht immer entspricht die vom Arbeitgeber überwiesene Lohnsteuer tatsächlich den Forderungen an den Arbeitnehmer. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber nicht alle absetzbaren Ausgaben kennen kann.
Absetzen ⇒ Abziehen vom Einkommen vor der Versteuerung
Wenn eine Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden kann, bedeutet dies, dass der Betrag vom jährlichen Einkommen abgezogen wird. Erst nachdem alle relevanten Kosten vom Einkommen bzw. Gehalt abgezogen wurden, steht das Einkommen des Jahres fest. Von diesem geringeren Betrag wird nun errechnet, wie viele Steuern gezahlt werden müssen. Die zu viel überwiesene Lohnsteuer wird dann vom Finanzamt an den Arbeitnehmer zurücküberwiesen.
Werbungskosten und Sonderausgaben
Als relevante Ausgaben zählen zum einen die sogenannten Werbungskosten, zum anderen politisch anerkannte Sonderausgaben. Bei den Werbungskosten handelt es sich um alle Ausgaben, die direkt mit der Ausübung des Berufes zu tun haben. Dazu zählt eine spezielle Berufskleidung ebenso wie die Kosten für Fortbildungen oder Fachliteratur. Welche Ausgaben im Detail anerkannt werden, hängt auch mit dem Beruf des Steuerzahlers ab. Während für einen Handwerker die Kosten für Sicherheitsschuhe ohne Weiteres anerkannt werden, wird ein Büroangestellter diese kaum als Werbungskosten geltend machen können. Für Letzteren sind dafür Büroartikel und ein PC leichter erklärbar.
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Sonderausgaben sind politisch definiert
Sonderausgaben dagegen betreffen nicht den Beruf, sondern sind als förderungswürdige Ausgaben generell anerkannt. Hierzu zählen zum Beispiel Spenden für wohltätige Zwecke. Ob ein Empfänger von Spenden eine gültige Quittung (Vordruck für eine Spendenquittung) ausstellen kann, entscheidet ausschließlich dessen Rechtsform und die Anerkennung durch den Staat. Aber auch private Ausgaben können vom Staat mit einer entsprechenden Förderung anerkannt werden. Traurige Ereignisse wie der Tod eines nahen Angehörigen werden etwa in finanzieller Hinsicht etwas abgemildert, indem die Bestattungskosten abgesetzt werden können. Auch Mehrkosten, die Behinderte auf sich nehmen müssen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, werden als Sonderausgabe anerkannt. Zusätzlich werden inzwischen auch die Kosten für eine private Haushaltshilfe bei der Steuererklärung anerkannt. Der Paragraph 35a wurde nicht zuletzt eingeführt, um die Schwarzarbeit in diesem Segment zu reduzieren.
Nachweis der Kosten in Steuererklärung
Wer also entsprechende Ausgaben hat, die die gängigen Pauschalen übersteigen, muss diese in seiner Einkommensteuererklärung nachweisen. In dieser Erklärung müssen alle Einkünfte des vergangenen Steuerjahres und die für die Steuer relevanten Ausgaben eingetragen werden. Für jede Position findet sich ein passendes Formular, in dem die Zahlen der Reihe nach eingesetzt werden können. Wer für diese Aufgabe einen Steuerberater heranzieht, kann auch dessen Bezahlung von der Steuer absetzen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuer absetzen" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Steuer absetzen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Steuer absetzen"
- Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2025
- Neuen Einkommensteuertarif 2024 (beschlossen am 22. November 2024) im Steuerspar-Rechner hinterlegt.
- Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2024
- Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Steuerspar-Rechner
- Veröffentlichung des Werbungskostenrechners zur Berechnung der Steuerersparnis.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite