Thema Brutto Rechner ﹣ Nutzerfragen
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Mehr über mich unter Michael Mühl.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne (Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl
Weitere Online-Rechner
Brutto-Netto-Rechner, Lohnerhöhungs-Rechner, Teilzeit Steuer Rechner, Kapitalertragssteuer-Rechner, Stundenlohn-Rechner, Pfändung berechnen, Darlehens-Rechner, Arbeitstagerechner 2025, Mindestlohn berechnen
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Brutto Rechner" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Lohnsteuer
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 (Bundesgesetzblatt)
- Beitragsverfahrensverordnung - BVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Brutto Rechner" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Brutto Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Brutto Rechner"
- Die am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossenen weiteren Änderungen für 2025 (Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Soli-Freigrenze) im Brutto Rechner berücksichtigt.
- Anpassung des Brutto Rechners und der Texte an die Nettoberechnung für 2025.
- Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 im Brutto Rechner hinterlegt.
- Veröffentlichung des Brutto Rechners.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Warum ändert sich die Lohnsteuer erst ab einem bestimmten PKV-Beitrag?
Unser Nutzer in....de hatte am 27.11.2022 folgende Frage
Guten Tag Herr Mühl,
ich habe eine Frage zu Ihrem Brutto-Netto Rechner, welchen ich benutzt habe, da ich kurz davor stehe, in die PKV zu wechseln. Mein Tarifangebot soll im Monat einen Gesamtbeitrag von 694,64€ haben. Der Anteil für den Basisbeitrag, welcher steuerlich absetzbar ist ,beträgt hierbei monatlich 529,10€. Mein Arbeitgeber zahlt die Hälfte der 694,64 Euro als Zuschuss (347,32 Euro).
Nun bekomme ich für einen Bruttolohn von monatlich 6000 Euro, folgende Ergebnisse bei Ihrem Brutto Netto Rechner für 2023: Spiele ich mit dem steuerlich absetzbaren Beitrag zwischen 0 und 623 Euro wird mir immer derselbe Betrag an Lohnsteuer (je Monat 1344,83€) in Abzug gebracht. Erst wenn ich mit dem steuerlich absetzbaren Beitrag über 624 Euro gehe, verringert sich die Lohnsteuerlast. Haben Sie eine Erklärung hierfür? Es kann doch nicht sein, dass es keinen Unterschied macht, ob ich als absetzbaren Basisbeitrag die 529,10€ aus meinem Angebot oder 0€ monatlich eingebe.
Vielen Dank schonmal im voraus.
Beste Grüße, V.
Antwort durch Michael Mühl vom 27.11.2022
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Das von Ihnen beschriebene Verhalten hängt mit der sogenannten Vorsorgepauschale zusammen. Diese wird u.a. abhängig von Gehalt und Steuerklasse ermittelt und sorgt in Ihrem Fall dafür, dass bis zu 623 Euro durch die Pauschale abgedeckt sind. Erst nach Überschreiten der Pauschale, vorliegend ab 624 Euro können Sie mehr Kosten hinsichtlich der Lohnsteuer absetzen, so dass sich die Lohnsteuer erst ab 624 Euro verringert.
Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl