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Bei Bauprojekten wird das Darlehen oft nicht auf einmal, sondern in Etappen abgerufen. Für den noch nicht genutzten Teil verlangen Banken sogenannte Bereitstellungszinsen – ein Kostenfaktor, den viele unterschätzen. Tipp: Vergleichen Sie Top-Kredite-Angebote
Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen – auch Bereitstellungsprovision genannt – fallen an, wenn ein zugesagter Kreditbetrag nicht sofort abgerufen wird. Die Bank stellt das Geld bereit, kann es aber nicht anderweitig verwenden. Zur Kompensation erhebt sie für den ungenutzten Betrag Zinsen.
Rechtsgrundlage und typische Vereinbarungen
Bereitstellungszinsen sind nur dann zulässig, wenn sie im Kreditvertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Meist gibt es eine bereitstellungszinsfreie Zeit (z. B. 3–6 Monate). Danach erfolgt die Berechnung taggenau auf die noch nicht abgerufene Darlehenssumme.
So berechnen sich Bereitstellungszinsen
Der Bereitstellungszins wird monatlich fällig, obwohl der Nominalzins auf Jahresbasis angegeben wird. Beispiel: Bei einem Darlehen von 500.000 €, einem Sollzinssatz von 3 % und 0,15 % Bereitstellungszins pro Monat ergibt sich:
Beispielrechnung | |
---|---|
Darlehenssumme | 500.000 € |
Sollzins | 3 % jährlich |
Bereitstellungszins | 0,15 % monatlich |
Berechnungszeitraum | 2 Monate |
Falsche Rechnung | 500.000 € × 0,15 % × 2/12 = 125 € |
Korrekte Rechnung | 500.000 € × 0,15 % × 2 = 1.500 € |
Warum Banken Bereitstellungszinsen berechnen
Wird ein Darlehen zugesagt, muss die Bank diesen Betrag vorhalten, obwohl er nicht verzinst wird. Vor allem bei Bauprojekten wird der Kredit in Teilbeträgen (z. B. für Grundstück, Rohbau, Innenausbau) abgerufen. Die Bank verdient in dieser Zeit nichts – daher der Ausgleich über Bereitstellungszinsen.
Praxisbeispiel: So wirkt sich der Bereitstellungszins aus
Kreditkonditionen | |
---|---|
Darlehenssumme | 500.000 € |
Auszahlungstermin | 1. Januar |
Vereinbarter Zinssatz jährlich | 3 % |
„Kalkulierter“ Zinsertrag im ersten Jahr nach Auszahlung | 15.000 € |
Ohne Berechnung von Bereitstellungszinsen
Baustand | Darlehensbetrag | Datum | Darlehenstand | Aufgelaufene Zinsen bei 3 % p.a. |
---|---|---|---|---|
Grundstückskauf | 200.000 | Februar | 200.000 | |
Zahlung Bauunternehmer | 50.000 | Oktober | 250.000 | 4.500 |
Zahlung Bauunternehmer | 200.000 | Dezember | 450.000 | 1.250 |
Zahlung Bauunternehmer | 50.000 | Februar | 500.000 | 2.250 |
Zinssumme | 8.000 | |||
Die Bank hätte also nur 8.000 € Zinsen kassiert, obwohl die volle Bausumme zur Verfügung stand. |
Mit monatlich 0,15% Bereitstellungszinsen
Monat | Nicht in Anspruch genommener Darlehensbetrag | Bereitstellungszins 0,15% je Monat |
---|---|---|
Januar | 500.000 | 750 |
Februar | 300.000 | 450 |
März | 300.000 | 450 |
April | 300.000 | 450 |
Mai | 300.000 | 450 |
Juni | 300.000 | 450 |
Juli | 300.000 | 450 |
August | 300.000 | 450 |
September | 300.000 | 450 |
Oktober | 250.000 | 375 |
November | 250.000 | 375 |
Dezember | 50.000 | 75 |
Januar | 50.000 | 75 |
Februar | 0 | 0 |
5.250 | ||
Der Bereitstellungszins gleicht also einen Teil der „Zinsverluste“ der Bank wieder aus. |
So vermeiden Sie unnötige Bereitstellungszinsen
- Nutzen Sie Bauspardarlehen – diese kennen keine Bereitstellungszinsen.
- Verhandeln Sie eine lange bereitstellungszinsfreie Zeit (z. B. 6 bis 12 Monate).
- Planen Sie Bauphasen realistisch – mit Puffer.
- Fixieren Sie verbindliche Bauzeitpunkte mit Baufirmen und übergeben Sie Risiken vertraglich.
- Geben Sie der Bank frühzeitig Bescheid, wenn Sie den Kredit nicht vollständig benötigen.
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Diese Seite der Themenwelt "Kreditrechner" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Kreditrechner beantwortet.
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