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Bereitstellungszinsen einfach erklärt – mit Rechenbeispiel

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Bei Bauprojekten wird das Darlehen oft nicht auf einmal, sondern in Etappen abgerufen. Für den noch nicht genutzten Teil verlangen Banken sogenannte Bereitstellungszinsen – ein Kostenfaktor, den viele unterschätzen. Tipp: Vergleichen Sie Top-Kredite-Angebote

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen – auch Bereitstellungsprovision genannt – fallen an, wenn ein zugesagter Kreditbetrag nicht sofort abgerufen wird. Die Bank stellt das Geld bereit, kann es aber nicht anderweitig verwenden. Zur Kompensation erhebt sie für den ungenutzten Betrag Zinsen.

Rechtsgrundlage und typische Vereinbarungen

Bereitstellungszinsen sind nur dann zulässig, wenn sie im Kreditvertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Meist gibt es eine bereitstellungszinsfreie Zeit (z. B. 3–6 Monate). Danach erfolgt die Berechnung taggenau auf die noch nicht abgerufene Darlehenssumme.

So berechnen sich Bereitstellungszinsen

Der Bereitstellungszins wird monatlich fällig, obwohl der Nominalzins auf Jahresbasis angegeben wird. Beispiel: Bei einem Darlehen von 500.000 €, einem Sollzinssatz von 3 % und 0,15 % Bereitstellungszins pro Monat ergibt sich:

Beispielrechnung
Darlehenssumme500.000 €
Sollzins3 % jährlich
Bereitstellungszins0,15 % monatlich
Berechnungszeitraum2 Monate
Falsche Rechnung500.000 € × 0,15 % × 2/12 = 125 €
Korrekte Rechnung500.000 € × 0,15 % × 2 = 1.500 €

Warum Banken Bereitstellungszinsen berechnen

Wird ein Darlehen zugesagt, muss die Bank diesen Betrag vorhalten, obwohl er nicht verzinst wird. Vor allem bei Bauprojekten wird der Kredit in Teilbeträgen (z. B. für Grundstück, Rohbau, Innenausbau) abgerufen. Die Bank verdient in dieser Zeit nichts – daher der Ausgleich über Bereitstellungszinsen.

Praxisbeispiel: So wirkt sich der Bereitstellungszins aus

Kreditkonditionen
Darlehenssumme500.000 €
Auszahlungstermin1. Januar
Vereinbarter Zinssatz jährlich3 %
„Kalkulierter“ Zinsertrag im ersten Jahr nach Auszahlung15.000 €

Ohne Berechnung von Bereitstellungszinsen

BaustandDarlehensbetragDatumDarlehenstandAufgelaufene Zinsen bei 3 % p.a.
Grundstückskauf200.000Februar200.000
Zahlung Bauunternehmer50.000Oktober250.0004.500
Zahlung Bauunternehmer200.000Dezember450.0001.250
Zahlung Bauunternehmer50.000Februar500.0002.250
Zinssumme8.000
Die Bank hätte also nur 8.000 € Zinsen kassiert, obwohl die volle Bausumme zur Verfügung stand.

Mit monatlich 0,15% Bereitstellungszinsen

MonatNicht in Anspruch genommener DarlehensbetragBereitstellungszins 0,15% je Monat
Januar500.000750
Februar300.000450
März300.000450
April300.000450
Mai300.000450
Juni300.000450
Juli300.000450
August300.000450
September300.000450
Oktober250.000375
November250.000375
Dezember50.00075
Januar50.00075
Februar00
5.250
Der Bereitstellungszins gleicht also einen Teil der „Zinsverluste“ der Bank wieder aus.

So vermeiden Sie unnötige Bereitstellungszinsen

  • Nutzen Sie Bauspardarlehen – diese kennen keine Bereitstellungszinsen.
  • Verhandeln Sie eine lange bereitstellungszinsfreie Zeit (z. B. 6 bis 12 Monate).
  • Planen Sie Bauphasen realistisch – mit Puffer.
  • Fixieren Sie verbindliche Bauzeitpunkte mit Baufirmen und übergeben Sie Risiken vertraglich.
  • Geben Sie der Bank frühzeitig Bescheid, wenn Sie den Kredit nicht vollständig benötigen.

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Quellenangaben

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