Herr Wagner (Name geändert) nutzt bereits seit Jahren unsere über 200 Smart-Rechner. Er wollte von uns wissen, ob ein bei ihm ausgewiesener Bruttopreis korrekt ist. Wir haben dies für ihn erledigt und zeigen dies an seinem Beispiel.
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So konnten wir die Mehrwertsteuer für Herrn Wagner herleiten.
Grundlagen für das Beispiel
Herr Wagner hat im Internet drei Kisten Wein zu einem Nettopreis von insgesamt 180 Euro von einem Deutschen Winzer bestellt. Er möchte nun prüfen, ob der Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer korrekt ist.
1. Bestimmen des Steuersatzes für die Mehrwertsteuer
Zunächst muss geklärt werden, welchem der beiden in Deutschland geltenden MwSt-Sätze der Verkauf von Wein unterliegt. In Deuschland gibt es einen ermäßigten MwSt-Satz in Höhe von 7 Prozent z.B. für Nahrung und Bücher, sowie einen Normal-Steuersatz in Höhe von 19 Prozent. Grundsätzlich werden für alkoholische wie für nichtalkoholische Getränke 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben.
Wein ist in Deutschland mit einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent zu versteuern..
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2. Bestimmen des Mehrwertsteuer-Betrags
Herr Wagner multipliziert den Nettopreis seiner drei Kartons mit 19 Prozent.
180 Euro × 19 / 100 = 34,20 Euro.
3. Bestimmen des Bruttopreises inkl. Mehrwertsteuer
Der Bruttopreis ist nun die Summe von Netto- und Mehrwertsteuerbetrag.
180 Euro + 34,20 Euro = 214,20 Euro.
Dieser Bruttopreis von 214,20 Euro stimmt schließlich mit Herrn Wagners Rechnungsbetrag überein.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mehrwertsteuer" verwendet:
- Umsatzsteuergesetz (UStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Umsatzsteuer Deutschland bei Wikipedia
- Umsatzsteuer Österreich bei Wikipedia
- Mehrwertsteuer Schweiz bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mehrwertsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 24.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Mehrwertsteuer"
- Erhöhung des Schweizer Mehrwertsteuer-Satzes auf 8,1 Prozent sowie der ermäßigten Sätze auf 2,6 bzw. 3,8 Prozent ab 2024.
- Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes auf wieder 19 bzw. 7 Prozent ab Januar 2021.
- Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent bzw. des ermäßigten Satzes von 7 auf 5 Prozent ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite