Mehrwertsteuer-Rechner

Beispiel zur Ermittlung der Mehrwertsteuer

Thema Mehrwertsteuer ﹣ Beispiel Mehrwertsteuer

Herr Wagner (Name geändert) nutzt seit vielen Jahren unsere über 200 Smart-Rechner. Er wollte wissen, ob ein bei ihm angegebener Bruttopreis korrekt ist. Wir haben das geprüft und zeigen es hier an seinem Beispiel.

Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Mehrwertsteuer-Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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So haben wir die Mehrwertsteuer für Herrn Wagner ermittelt

Grundlagen für das Beispiel

Herr Wagner hat online drei Kisten Wein gekauft. Der Nettopreis betrug zusammen 180 Euro. Nun möchte er prüfen, ob der ausgewiesene Bruttopreis mit Mehrwertsteuer richtig ist.

1. Steuersatz für die Mehrwertsteuer

Zuerst muss geklärt werden, welcher MwSt-Satz gilt. In Deutschland gibt es zwei Sätze: 7 % (z. B. für Lebensmittel und Bücher) und 19 %. Für alle Getränke, auch für Wein, gilt der normale Satz von 19 %.

Wein wird in Deutschland mit 19 % Mehrwertsteuer ausgewiesen.

2. Mehrwertsteuer­betrag

Herr Wagner nimmt den Nettopreis und multipliziert ihn mit 19 %.

180 Euro × 19 / 100 = 34,20 Euro

3. Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer

Der Bruttopreis ergibt sich aus der Summe von Nettobetrag und Mehrwertsteuer.

180 Euro + 34,20 Euro = 214,20 Euro

Dieser Bruttopreis von 214,20 Euro stimmt mit dem Rechnungs­betrag von Herrn Wagner überein.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mehrwertsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Mehrwertsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 28.08.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Mehrwertsteuer"

  • Erhöhung des Schweizer Mehrwertsteuer-Satzes auf 8,1 Prozent sowie der ermäßigten Sätze auf 2,6 bzw. 3,8 Prozent ab 2024.
  • Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes auf wieder 19 bzw. 7 Prozent ab Januar 2021.
  • Senkung des Mehrwertsteuer­satzes von 19 auf 16 Prozent bzw. des ermäßigten Satzes von 7 auf 5 Prozent ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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