Ist die Mehrwertsteuer beim Kauf eines Fahrzeugs „ausweisbar“, kann ein vorsteuerabzugsberechtigter Käufer (z. B. ein Selbstständiger) die enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Voraussetzung dafür ist eine Rechnung mit korrektem Ausweis der Steuer.
Vorsteuerabzug für Selbstständige
Nur wer selbst umsatzsteuerpflichtig ist, kann die beim Fahrzeugkauf gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Das gilt z. B. für Selbstständige oder Unternehmen, die das Fahrzeug hauptsächlich betrieblich nutzen. Voraussetzung ist eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Der Verkäufer muss wiederum selbst Unternehmer sein, um die Mehrwertsteuer korrekt ausweisen und an das Finanzamt abführen zu dürfen. Autohäuser tun dies automatisch. Bei privaten Verkäufern oder Kleinunternehmern ist das nicht der Fall. In Inseraten wird dann häufig der Hinweis „MwSt ausweisbar“ gegeben.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Damit die Umsatzsteuer abziehbar ist, muss die Rechnung folgende Angaben enthalten:
- Bruttobetrag des Fahrzeugs
- Mehrwertsteuersatz (z. B. 19 %)
- ausgewiesene Mehrwertsteuer in Euro
- Nettobetrag
- Zahlungsnachweis über den Bruttobetrag
Rechenbeispiel
- Fahrzeugpreis (brutto): 15.000 Euro
- enthaltene Mehrwertsteuer: 15.000 × 19 / 119 = 2.394,96 Euro
- Netto-Betrag: 12.605,04 Euro
- Zahlung per Überweisung oder Barzahlung, Nachweis erforderlich
Wenn der Verkäufer die MwSt nicht ausweist
Möchte ein Selbstständiger einen Wagen mit ausweisbarer Mehrwertsteuer kaufen, der Verkäufer ist aber eine Privatperson oder nicht vorsteuerabzugsberechtigt, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Möglichkeit 1: Den Verkäufer dazu bewegen, das Fahrzeug als Unternehmer zu verkaufen. Das ist jedoch heikel: Wird dadurch eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt, drohen steuerliche Konsequenzen – etwa bei einem Preis über 17.500 Euro (Grenze für Kleinunternehmerregelung).
- Möglichkeit 2: Das Fahrzeug wird über ein Autohaus verkauft. Der Privatveräußerer verkauft an das Autohaus, der Selbstständige kauft es mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zurück.
Hinweis aus der Praxis
Bei hochpreisigen Gebrauchtfahrzeugen lohnt sich der gezielte Blick auf den Hinweis „MwSt ausweisbar“. Nur mit korrekter Rechnung lässt sich die Steuer auch tatsächlich geltend machen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mehrwertsteuer" verwendet:
- Umsatzsteuergesetz (UStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Umsatzsteuer Deutschland bei Wikipedia
- Umsatzsteuer Österreich bei Wikipedia
- Mehrwertsteuer Schweiz bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mehrwertsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 22.08.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Mehrwertsteuer"
- Erhöhung des Schweizer Mehrwertsteuer-Satzes auf 8,1 Prozent sowie der ermäßigten Sätze auf 2,6 bzw. 3,8 Prozent ab 2024.
- Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes auf wieder 19 bzw. 7 Prozent ab Januar 2021.
- Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent bzw. des ermäßigten Satzes von 7 auf 5 Prozent ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
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