Mehrwertsteuer-Rechner

Mehrwertsteuer in Österreich

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Nützlicher Mehrwertsteuer-Rechner in alle Richtungen - Kostenlose Berechnung von Netto, Mehrwertsteuer und Brutto bei Eingabe einer dieser Beträge.

Die Mehrwertsteuer in Österreich ist eine so genannte Bundessteuer, der Bund hat also die Steuerhoheit über die damit generierten Einnahmen. Diese werden zum Teil an die verschiedenen Bundesländer aufgeteilt, wobei die jeweiligen Anteile vom Bund und den Ländern ausgehandelt werden müssen. Insgesamt lag das Aufkommen bei knapp 18 Milliarden Euro im Jahr 2007. Unsere Mehrwertsteuer-Rechner hat auch die Steuersätze für Österreich hinterlegt. Nutzen Sie diesen, um die Steuer in Österreich zu ermitteln:

Mehrwertsteuer-Rechner für Österreich

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Die Regelung der Umsatzsteuer in Österreich

Mit der Mehrwertsteuer wird in Österreich der Austausch von Leistungen besteuert. Aus Anlass des Beitritts zur Europäischen Union im Jahr 1994 wurde das Umsatzsteuergesetz in Österreich geändert, damit die von der EU vorgegebenen Richtlinien erfüllt wurden. Allgemein müssen in Österreich sämtliche Unternehmen, deren Umsatz bei mehr als 30.000 Euro pro Jahr liegt, Umsatzsteuer zahlen. Gleichzeitig dürfen sie die Vorsteuer, die von anderen Unternehmen für Waren oder Dienstleistungen berechnet wird, mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen. Unternehmen, deren Umsatz niedriger als 30.000 Euro liegt, sind dagegen von der Umsatzsteuer befreit. Wenn diese Firmen Rechnungen an Endkunden ausstellen, müssen sie dafür also keine Mehrwertsteuer berechnen. Allerdings ist es auch für die so genannten Klein­unternehmen möglich, sich für die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. In diesem Fall müssen zwar alle Rechnungen die Umsatzsteuer beinhalten, gleichzeitig darf die gezahlte Vorsteuer jedoch damit verrechnet werden.

Drei Steuersätze für die österreichische Umsatzsteuer

Das österreichische Steuerrecht sieht derzeit drei Steuersätze vor: Den Normalsteuersatz von 20 Prozent, den ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent und einen speziellen ermäßigten Steuersatz von 13 Prozent. Dieser spezielle ermäßigte Steuersatz gilt zum Beispiel für Tiere, Saatgut und Pflanzen, Kulturveranstaltungen, Holz, den Ab-Hof-Verkauf von Wein sowie den nicht grenzüberschreitenden Luftverkehr.

Ausnahmen von der Steuerpflicht

Darüber hinaus gibt es im österreichischen Steuerrecht verschiedene Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht. Diese gelten zum Beispiel für Versicherungen und Banken ebenso wie für Ärzte oder verschiedene Kultureinrichtungen.

Wenn österreichische Unternehmen Lieferungen aus einem anderen EU-Land beziehen, unterliegen diese ebenfalls der Steuerpflicht in Österreich, diese wird dann Erwerbsteuer genannt. Werden Waren aus anderen als den EU-Ländern bezogen, fällt die so genannte Einfuhrumsatzsteuer an. Die Steuersätze sind jedoch die gleichen wie für die normale Umsatzsteuer.

Gemeinnützige Vereine, abgesehen von Sportvereinen, unterliegen in Österreich ebenfalls der Umsatzsteuerpflicht. Allerdings erlischt diese Pflicht, wenn über einen längeren Zeitraum keine Gewinne erzielt werden, zudem gibt es eine Reihe von Ausnahmeregelungen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mehrwertsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Mehrwertsteuer" wurde zuletzt am 11.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Mehrwertsteuer"

  • 18.11.2020: Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes auf wieder 19 bzw. 7 Prozent ab Januar 2021.
  • 03.06.2020: Senkung des Mehrwert­steuer­­satzes von 19 auf 16 Prozent bzw. des ermäßigten Satzes von 7 auf 5 Prozent ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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