Mit dem Spendenrechner sehen Sie, wie viel Sie von Ihren Spenden steuerlich absetzen können. Der Rechner ist bereits für 2025 aktualisiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Spenden an gemeinnützige Empfänger oder Parteien können Ihre Steuerlast senken.
- Privatpersonen dürfen bis zu 20 % ihres Jahreseinkommens als Spende absetzen.
- Parteispenden haben eigene Regeln. Unser Rechner ist für Spenden an gemeinnützige Empfänger gedacht.
Spenden steuerlich absetzen
So funktioniert der Spendenrechner
Mit dem Spendenrechner ermitteln Sie schnell, wie stark sich Ihre Spenden steuerlich auswirken. Geben Sie dazu die Höhe Ihrer Spenden, Ihr Einkommen sowie das Steuerjahr ein. Zusätzlich können Sie angeben, ob Sie Kirchensteuer zahlen. Der Rechner zeigt Ihnen sofort, wie viel Ihrer Spenden steuerlich absetzbar ist.
Steuerersparnis berechnen
Der Spendenrechner zeigt, wie viel Steuer Sie durch Spenden sparen – für das Steuerjahr 2025 und auch für frühere Jahre mit hinterlegtem Steuertarif. Abhängig von Ihrem Einkommen berücksichtigt der Rechner die geltenden Höchstgrenzen für den Spendenabzug. So sehen Sie auf einen Blick, wie hoch die Steuerersparnis im Vergleich zur Steuer ohne Spenden ausfällt. Das Ergebnis wird für den Grundtarif und – falls Sie verheiratet sind – auch für das Splittingverfahren dargestellt.
Vorteile des Rechners
- Exakte Berechnung des absetzbaren Spendenanteils
- Darstellung der Steuerersparnis im Vergleich
- Berücksichtigung von Kirchensteuer und Splittingverfahren
- Übersichtliche Darstellung mit Grafiken
- Gültig für 2025 und frühere Jahre mit hinterlegtem Steuertarif
Eingabehilfe zum Spendenrechner
Summe Ihrer Spenden
Geben Sie hier die Summe Ihrer Spenden an gemeinnützige Organisationen für das gewählte Steuerjahr ein.
Spenden können bis zu 20 % Ihrer Gesamteinkünfte steuerlich abgesetzt werden.
Hinweis zu Parteispenden: Diese werden anders behandelt und sind in diesem Rechner nicht berücksichtigt. Bei Parteispenden erhalten Sie bis zu 1.650 € (Ehepaare 3.300 €) die Hälfte des Betrags direkt von der Steuer zurück. Beträge darüber hinaus können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und können in unserem Steuersparrechner berechnet werden.
Steuerjahr
Wählen Sie das Steuerjahr, in dem Sie Ihre Spenden absetzen möchten.
Gesamtbetrag der Einkünfte
Tragen Sie hier den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte ein.
Das ist Ihr Bruttojahreseinkommen, vermindert um bestimmte Beträge, z. B. den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder den Abzug für Land- und Forstwirte.
Spenden können bis zu 20 % dieses Betrags als Sonderausgaben abgezogen werden.
Kirchensteuer
Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit in
Bayern und
Baden-Württemberg 8 % der
Einkommensteuer,
in allen anderen Bundesländern 9 %.
Fragen & Tipps zum Spendenrechner
Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem Spendenrechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Was gilt als Spende – und wer darf Spendenquittungen ausstellen?Eine Spende ist eine freiwillige Zahlung ohne Gegenleistung. Steuerlich relevant sind Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen und an politische Parteien.
Wer ist begünstigt?
- Gemeinnützige Vereine/Stiftungen: z. B. Sport-, Kultur- oder Hilfsorganisationen mit anerkannter Gemeinnützigkeit.
- Parteien und teils Wählervereinigungen (Quittung nur, wenn an der letzten Wahl teilgenommen wurde).
- Sportvereine sind meist anerkannt, müssen aber eine gemeinnützige Buchhaltung führen, um Spendenquittungen auszustellen.
Aus unserer Erfahrung ist die korrekte Quittung der häufigste Stolperstein – prüfen Sie immer, ob die Organisation zum Ausstellen berechtigt ist.
02.
Wie wirken sich Spenden steuerlich aus – und was ist mit Parteispenden?Spenden an gemeinnützige Empfänger gelten als Sonderausgaben und senken Ihr zu versteuerndes Einkommen. Wie stark die Entlastung ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Am einfachsten prüfen Sie das mit unserem Spendenrechner.
Sonderfall Parteispenden
- Bis 1.650 Euro (Ehepaare 3.300 Euro) wird die Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen – das ist besonders vorteilhaft.
- Beträge darüber hinaus sind als Sonderausgaben absetzbar.
Unser Spendenrechner gilt nur für gemeinnützige Spenden, nicht für Parteispenden.
03.
Wie hoch darf ich absetzen – gibt es Grenzen?Für Privatpersonen sind bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens als Sonderausgaben abziehbar. Unternehmen dürfen bis zu 4 Promille des Jahresumsatzes inkl. Löhne und Gehälter geltend machen.
Schnellüberblick
- Gemeinnützige Spenden: bis zu 20 Prozent des Einkommens.
- Unternehmen: bis zu 4 ‰ vom Umsatz plus Lohnsumme.
- Parteispenden: bis 1.650 Euro (Ehepaare 3.300 Euro) 50 % direkter Steuerabzug, darüber als Sonderausgabe.
Wir sehen häufig, dass Spender die Parteigrenze nicht kennen – hier steckt oft der größte Steuereffekt. Der Spendenrechner gilt nur für gemeinnützige Spenden, nicht für Parteispenden.
04.
Sachspenden & Zeitspenden: Wie setze ich das an?Sachspenden werden wie Geldspenden behandelt. Der Wert wird z. B. mit Kaufbelegen oder Vergleichsangeboten ermittelt; bei gebrauchten Gegenständen ist ein realistischer Wertverlust zu berücksichtigen.
So gehen Sie vor
- Lassen Sie eine Sachspenden-Bescheinigung ausstellen (Gegenstand + Wert).
- Zeitspenden: Reine Arbeitszeit ist nicht absetzbar. Erhalten Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung, ist diese bis 3.000 Euro steuerfrei.
Unserer Erfahrung nach hilft eine kurze Absprache mit dem Verein, damit Wertansatz und Bescheinigung passen.
05.
Welche Nachweise braucht das Finanzamt – und wo trage ich Spenden ein?Die Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) ist der zentrale Nachweis. Bewahren Sie Belege gut auf; je nach Betrag genügt teils ein vereinfachter Nachweis (z. B. Kontoauszug) – maßgeblich sind die amtlichen Vorgaben.
Eintragung in der Steuererklärung
- Gemeinnützige Spenden: als Sonderausgaben im Mantelbogen.
- Parteispenden: gesonderte Felder (Hinweise im Formular beachten); der günstige Mechanismus wird automatisch berücksichtigt.
Aus unserer Erfahrung: Erst Belege sammeln, dann eintragen – so vermeiden Sie Rückfragen und nutzen den vollen Steuervorteil.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Spenden" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 10b Steuerbegünstigte Zwecke (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Spenden" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Spenden"
- Anpassung des Spendenrechners an die Einkommensteuerberechnung für 2025
- Neuen Einkommensteuertarif 2024 (beschlossen am 22. November 2024) im Spendenrechner hinterlegt.
- Anpassung des Spendenrechners an die Einkommensteuerberechnung für 2024
- Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Spendenrechner
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite