Wie viel Witwenrente bekomme ich? Frau Schwarz (Name geändert) gehört zu den mehr als 20 Millionen Menschen, die unsere Seite jedes Jahr besuchen. Nach dem Tod ihres Mannes suchte sie Rat. Wir konnten ihr helfen, wie das folgende Beispiel zeigt.
Folgende Seiten empfehle ich
So haben wir die Höhe der Witwenrente bestimmt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Schwarz stirbt im Jahr 2026. Seine Ehefrau möchte nun ihre Witwenrente wissen.
- Herr und Frau Schwarz sind beide 1986 geboren.
- Die Ehe besteht seit 2007. Sie haben zwei Kinder im Alter von 4 und 6 Jahren.
- Herr Schwarz hätte beim Tod Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente von 1 500 Euro gehabt.
- Frau Schwarz verdient monatlich ein Bruttogehalt von 2 000 Euro.
- Sie erhält jährliche Zinsen von 2 200 Euro. Nach Abzug des Sparerfreibetrags von 1 000 Euro bleiben 100 Euro monatlich.
- Dazu kommen monatliche Mieteinnahmen von 500 Euro nach Kosten.
1. Altes oder neues Recht?
Im Jahr 2002 wurde das Gesetz zur Hinterbliebenenrente geändert. Seitdem gibt es altes und neues Recht parallel. Mehr dazu finden Sie im Vergleich von altem und neuem Recht.
Wann gilt das alte Recht?
Das günstigere alte Recht gilt, wenn
- die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und
- ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Beides trifft auf Frau Schwarz nicht zu.
Für Frau Schwarz gilt die neue Witwenrente.
Unterschiede zwischen altem und neuem Recht
- Nach neuem Recht muss die Ehe mindestens ein Jahr bestehen. Beim alten Recht gab es diese Vorgabe nicht.
- Die kleine Witwenrente ist im neuen Recht auf zwei Jahre begrenzt. Im alten Recht nicht.
- Die große Witwenrente beträgt im neuen Recht 55 Prozent. Im alten Recht waren es 60 Prozent.
- Im neuen Recht werden fast alle Einkünfte der Witwe angerechnet. Im alten Recht blieben zum Beispiel Zinsen, private Lebensversicherungen, Betriebsrenten und Zusatzversorgungen unberücksichtigt.
- Nur im neuen Recht gibt es einen Zuschlag für Kindererziehung.
Frau Schwarz hat Anspruch auf die neue Witwenrente, da die Ehe länger als ein Jahr bestand.
Die weiteren Besonderheiten des neuen Rechts werden im Folgenden erklärt.
Was andere Leser auch gelesen haben
2. Große oder kleine Witwenrente?
Für die große Witwenrente gelten die gleichen Grundvoraussetzungen wie für die kleine: Der Verstorbene muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Nach neuem Recht muss die Ehe außerdem mindestens ein Jahr bestanden haben.
Zusätzlich gilt: Für die große Witwenrente muss mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben im Jahr 2026 mindestens 46 Jahre und 6 Monate erreicht oder
- Sie leben mit einem minderjährigen oder behinderten Kind zusammen (leiblich, adoptiert oder Kind des Verstorbenen) oder
- Sie sind teilweise oder vollständig erwerbsgemindert.
Die Altersgrenze steigt jedes Jahr um einen Monat. Ab 2029 liegt sie bei 47 Jahren. Falls eine der beiden anderen Bedingungen erfüllt ist, spielt das Alter keine Rolle. Weitere Infos finden Sie im Ratgeber zu kleiner und großer Witwenrente.
Frau Schwarz hat zwei minderjährige Kinder. Damit erfüllt sie eine der Bedingungen und hat Anspruch auf die große Witwenrente.
Frau Schwarz hat Anspruch auf die große Witwenrente.
Dauerhaft große Witwenrente für Frau Schwarz
Die große Witwenrente wird unbegrenzt gezahlt, solange eine der Bedingungen erfüllt ist. Das gilt sowohl im alten als auch im neuen Recht.
Endet die letzte Bedingung, erlischt auch der Anspruch. Bei Frau Schwarz könnte das 2040 sein, wenn das jüngere Kind volljährig wird. Zu diesem Zeitpunkt ist Frau Schwarz jedoch schon 54 Jahre alt und erfüllt damit die Altersgrenze. Ihr Anspruch bleibt also bestehen.
3. Anspruch vor Einkommensberücksichtigung
Nach neuem Recht beträgt die große Witwenrente 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Nach altem Recht wären es 60 Prozent.
Frau Schwarz hat daher vor der Anrechnung ihres Einkommens Anspruch auf 55 Prozent von 1 500 Euro. Das sind 825,00 Euro.
Frau Schwarz erhält vor Einkommensanrechnung 825,00 Euro.
4. Kinderzuschlag zur großen Witwenrente
Frau Schwarz hat ihre beiden Kinder in den ersten drei Lebensjahren überwiegend selbst betreut. Darum erhöht sich ihre Witwenrente ab dem vierten Monat nach Beginn um einen Kinderzuschlag.
Für das erste Kind beträgt der Zuschlag 55 Prozent von 3,636 × 40,79 € = 81,57 €. Für jedes weitere Kind beträgt der Zuschlag die Hälfte, also 40,79 €.
Insgesamt erhält Frau Schwarz einen Kinderzuschlag von 122,36 Euro.
Den Kinderzuschlag gibt es nur bei der Witwenrente nach neuem Recht. Bei der kleinen Witwenrente wird er ähnlich ermittelt, jedoch mit 25 Prozent statt 55 Prozent.
Begrenzung des Zuschlags
Nach § 88a SGB VI darf die Summe aus Witwenrente und Kinderzuschlägen nicht höher sein als der Rentenanspruch des Verstorbenen. Dies kann vorkommen, wenn mehrere Zuschläge zusammenkommen und die Rente des Verstorbenen niedrig war. In diesem Fall werden die Zuschläge gekürzt. Für Frau Schwarz trifft das nicht zu.
5. Pauschaliertes Nettoeinkommen
Aus dem Bruttoeinkommen von Frau Schwarz werden pauschale Abzüge bestimmt. So ergibt sich ein pauschaliertes Nettoeinkommen:
| Einkommensart | Brutto | Pauschalabzug | Pauschaliertes Netto |
|---|---|---|---|
| Lohn/Gehalt | 2 000,00 € | 40,0 % | 1 200,00 € |
| Kapitaleinkünfte | 100,00 € | 30,0 % | 70,00 € |
| Mieteinnahmen | 500,00 € | 25,0 % | 375,00 € |
| Summe Nettoeinkünfte | 1 645,00 € |
6. Allgemeiner Freibetrag
Bevor das pauschalierte Nettoeinkommen zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet wird, wird ein Freibetrag abgezogen.
Der monatliche Freibetrag beträgt das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts.
Der Freibetrag von Frau Schwarz liegt bei 26,4 × 40,79 € = 1 076,86 €.
Mehr dazu finden Sie im Ratgeber zu Freibeträgen beim Einkommen.
7. Freibetrag für Kinder
Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der monatliche Freibetrag um 5,6 × 40,79 € = 228,42 €.
Frau Schwarz hat zwei Kinder. Der Freibetrag erhöht sich damit auf 456,85 €.
8. Relevantes Nettoeinkommen
Das relevante Nettoeinkommen ergibt sich, wenn man vom pauschalierten Nettoeinkommen die Freibeträge abzieht.
| Relevantes Nettoeinkommen von Frau Schwarz | |
|---|---|
| Pauschaliertes Netto | 1 645,00 € |
| − Allgemeiner Freibetrag | 1 076,86 € |
| − Freibetrag für Kinder | 456,85 € |
| = Relevantes Netto | 111,29 € |
9. Anzurechnendes Einkommen
Vom relevanten Nettoeinkommen werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Das sind 40 Prozent von 111,29 Euro = 44,52 Euro.
Frau Schwarz werden 44,52 Euro auf die Witwenrente angerechnet.
10. Anspruch nach Einkommensberücksichtigung
Am Ende werden alle Zwischenergebnisse zusammengeführt. So ergibt sich die endgültige Witwenrente für Frau Schwarz.
| Zahlbetrag der Witwenrente für Frau Schwarz | |
|---|---|
| Rente vor Einkommensanrechnung | 825,00 € |
| + Kinderzuschlag | 122,36 € |
| − Anzurechnendes Einkommen | 44,52 € |
| = Rente von Frau Schwarz | 902,84 € |
11. Fazit
Frau Schwarz bekommt in den ersten drei Monaten nach dem Tod ihres Mannes die volle Rente von 1 500 Euro. In dieser Zeit wird ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet. Das sogenannte Sterbevierteljahr soll den Übergang auf die neuen finanziellen Verhältnisse erleichtern.
Danach erhält sie dauerhaft die große Witwenrente. Bei ihrem aktuellen Einkommen liegt diese bei 902,84 Euro im Monat.
Heiratet Frau Schwarz erneut, endet die Zahlung. Sie erhält dann bei der großen Witwenrente eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten. Bei der kleinen Witwenrente gibt es eine Abfindung in Höhe der noch ausstehenden Zahlungen bis zum Ende der vorgesehenen zwei Jahre.
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Krankheitskosten Rechner, Rentenbeginnrechner, Rentensteuerrechner, Lohnrechner, Wohngeldrechner, Rentenrechner, Rentenabschlag berechnen, Personalrabatt Rechner, Dienstwagenrechner, Nebenkostenberechnung Immobilie
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Witwenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Witwenrenten-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Witwenrente"
- Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2026 auf 46 Jahre und 6 Monate angepasst.
- Anpassung des Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2025
- Entfernen der Abfrage zum Lebensmittelpunkt im Witwenrentenrechner, denn ab 2025 gilt ein bundeseinheitliches Rentenrecht.
- Erweitern des Rechners für die Witwenrente um Einkünfte aus Minijobs mit Rentenversicherungspflicht.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

