Witwenrente

Kleine und große Witwenrente

Thema Witwenrente ﹣ Kleine und Große Witwenrente

Hinterbliebene Ehepartner können eine kleine oder eine große Witwenrente erhalten. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen und ist nach neuem Recht auf 24 Monate begrenzt. Die große Witwenrente liegt bei 55 % (60 % nach altem Recht) und wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kleine Witwenrente

Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, wenn:

  • der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat,
  • bei neuem Recht die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.

Übergang zur großen Witwenrente

Erfüllt der oder die Hinterbliebene später die Kriterien für die große Witwenrente, geht der Anspruch automatisch über. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Altersgrenze erreicht wird (2025: 46 Jahre und 4 Monate).

Große Witwenrente

Die große Witwenrente setzt dieselben Grundvoraussetzungen voraus wie die kleine (fünf Jahre Wartezeit, ggf. ein Jahr Ehe). Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Alter ab 46 Jahren und 4 Monaten (Stand 2025),
  • Erziehung oder Betreuung eines minderjährigen oder behinderten Kindes (auch Stief- oder Adoptivkind),
  • teilweise oder volle Erwerbsminderung des Hinterbliebenen.

Die Altersgrenze steigt jährlich um zwei Monate. Ab 2029 gilt sie erst ab dem 47. Lebensjahr, wenn kein anderes Kriterium greift.

Ende der großen Witwenrente

Die Zahlung endet, wenn keine Bedingung mehr erfüllt ist. Wird die Altersgrenze später erreicht oder tritt erneut eine Erwerbsminderung ein, lebt der Anspruch wieder auf.

Altersgrenze im Überblick

Nach §46 SGB VI gilt die Altersgrenze von 47 Jahren. Bis 2011 lag sie noch bei 45 Jahren und wird seither schrittweise angehoben. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung bis 2029:

Todesjahr des EhepartnersAltersgrenze für Anspruch
auf große Witwenrente
bis 201145
201245 + 1 Monat
201345 + 2 Monate
201445 + 3 Monate
201545 + 4 Monate
201645 + 5 Monate
201745 + 6 Monate
201845 + 7 Monate
201945 + 8 Monate
202045 + 9 Monate
202145 + 10 Monate
202245 + 11 Monate
202346
202446 + 2 Monate
202546 + 4 Monate
202646 + 6 Monate
202746 + 8 Monate
202846 + 10 Monate
ab 202947

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Witwenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Witwenrenten-Rechner beantwortet.

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