Hinterbliebene Ehepartner können eine kleine oder eine große Witwenrente erhalten. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen und ist nach neuem Recht auf 24 Monate begrenzt. Die große Witwenrente liegt bei 55 % (60 % nach altem Recht) und wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kleine Witwenrente
Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, wenn:
- der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat,
- bei neuem Recht die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.
Übergang zur großen Witwenrente
Erfüllt der oder die Hinterbliebene später die Kriterien für die große Witwenrente, geht der Anspruch automatisch über. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Altersgrenze erreicht wird (2025: 46 Jahre und 4 Monate).
Große Witwenrente
Die große Witwenrente setzt dieselben Grundvoraussetzungen voraus wie die kleine (fünf Jahre Wartezeit, ggf. ein Jahr Ehe). Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Alter ab 46 Jahren und 4 Monaten (Stand 2025),
- Erziehung oder Betreuung eines minderjährigen oder behinderten Kindes (auch Stief- oder Adoptivkind),
- teilweise oder volle Erwerbsminderung des Hinterbliebenen.
Die Altersgrenze steigt jährlich um zwei Monate. Ab 2029 gilt sie erst ab dem 47. Lebensjahr, wenn kein anderes Kriterium greift.
Ende der großen Witwenrente
Die Zahlung endet, wenn keine Bedingung mehr erfüllt ist. Wird die Altersgrenze später erreicht oder tritt erneut eine Erwerbsminderung ein, lebt der Anspruch wieder auf.
Altersgrenze im Überblick
Nach §46 SGB VI gilt die Altersgrenze von 47 Jahren. Bis 2011 lag sie noch bei 45 Jahren und wird seither schrittweise angehoben. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung bis 2029:
| Todesjahr des Ehepartners | Altersgrenze für Anspruch auf große Witwenrente |
|---|---|
| bis 2011 | 45 |
| 2012 | 45 + 1 Monat |
| 2013 | 45 + 2 Monate |
| 2014 | 45 + 3 Monate |
| 2015 | 45 + 4 Monate |
| 2016 | 45 + 5 Monate |
| 2017 | 45 + 6 Monate |
| 2018 | 45 + 7 Monate |
| 2019 | 45 + 8 Monate |
| 2020 | 45 + 9 Monate |
| 2021 | 45 + 10 Monate |
| 2022 | 45 + 11 Monate |
| 2023 | 46 |
| 2024 | 46 + 2 Monate |
| 2025 | 46 + 4 Monate |
| 2026 | 46 + 6 Monate |
| 2027 | 46 + 8 Monate |
| 2028 | 46 + 10 Monate |
| ab 2029 | 47 |
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Witwenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Witwenrenten-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Witwenrente"
- Entfernen der Abfrage zum Lebensmittelpunkt im Witwenrentenrechner, denn ab 2025 gilt ein bundeseinheitliches Rentenrecht.
- Anpassung des Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2023
- Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2023 auf 46 Jahre und 0 Monate angepasst.
- Erweitern des Rechners für die Witwenrente um Einkünfte aus Minijobs mit Rentenversicherungspflicht.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
