Witwenrente

Unterschied Kleine und Große Witwenrente

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Witwenrenten-Rechner

Sofern der verstorbene Ehepartner gesetzlich rentenversichert war, besteht grundsätzlich Anspruch auf die kleine oder große Witwenrente. Während die kleine Witwenrente 25 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen beträgt und nach neuem Recht zeitlich auf 24 Monate begrenzt ist, beträgt die große Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) und wird zeitlich unbegrenzt geleistet.

Kleine Witwenrente

Folgende Voraussetzungen müssen für ein Anrecht auf die kleine Witwenrente erfüllt sein:

  • Der verstorbene Ehepartner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
  • Bei der Rente nach neuem Recht muss die Ehe mindestens ein Jahr lang bestanden haben.

Große Witwenrente möglich

Sobald während des Bezugs der kleinen Witwenrente oder danach eines der Kriterien für die große

Witwenrente eintritt, besteht fortan Anspruch auf die große Witwenrente. Zum Beispiel entsteht der Anspruch auf die große Witwenrente, sobald der oder die Hinterbliebene die dafür erforderliche Altersgrenze, also 46 Jahre und 4 Monate (Stand 2025) erreicht.

Große Witwenrente

Für die große Witwenrente gelten zunächst die gleichen Grundvoraussetzungen, wie sie für die kleine Witwenrente auch gelten. Also fünf Jahre Wartezeit und bei neuem Recht mindestens ein Jahr Ehe. Zudem muss für die große Witwenrente mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Als Witwe müssen Sie mindestens 46 Jahre und 4 Monate alt (2025) sein oder
  • im Haushalt lebt ein minderjähriges oder behindertes Kind (leiblich oder adoptiert) oder auch ein Kind des Verstorbenen aus dessen früherer Ehe oder
  • eine teilweise bzw. vollständige Erwerbsminderung liegt beim Hinterbliebenen vor.

Die genannte Altersgrenze wird jährlich um zwei Monate angehoben. Demnach können Hinterbliebene ab 2029 erst ab dem 47. Lebensjahr die große Witwenrente erhalten, sofern nicht eine der anderen beiden Voraussetzungen erfüllt ist.

Ende der großen Witwenrente möglich

Die große Witwenrente endet, sobald keine der drei Kriterien mehr zutrifft. Also z.B. wenn das einzige Kind volljährig wird und die Altersgrenze noch nicht erreicht ist sowie keine Erwerbsminderung vorliegt. Der Anspruch lebt hingegen wieder auf, sobald der oder die Hinterbliebene z.B. die Altersgrenze erreicht.

Altersgrenze für die große Witwenrente

Nach §46 SGB VI entsteht der Anspruch auf die große Witwenrente grundsätzlich erst dann, wenn der hinterbliebene Ehepartner das 47. Lebensjahr vollendet hat. Diese Altersgrenze wurde 2008 festgelegt und lag zuvor noch beim vollendeten 45. Lebensjahr. Es ist aber eine Übergangsphase definiert worden, nach der bis Ende 2011 die große Witwenrente bereits ab dem 45. Lebensjahr beansprucht werden konnte. Seit 2012 wird die Altersgrenze schrittweise auf das 47. Lebensjahr angehoben. Folgende Tabelle gibt Auskunft, wie sich die Altersgrenze bis 2029 entwickelt.

Todesjahr des EhepartnersAltersgrenze für Anspruch
auf große Witwenrente
vor 201245
201245 + 1 Monat
201345 + 2 Monate
201445 + 3 Monate
201545 + 4 Monate
201645 + 5 Monate
201745 + 6 Monate
201845 + 7 Monate
201945 + 8 Monate
202045 + 9 Monate
202145 + 10 Monate
202245 + 11 Monate
202346
202446 + 2 Monate
202546 + 4 Monate
202646 + 6 Monate
202746 + 8 Monate
202846 + 10 Monate
ab 202947

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Witwenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Witwenrenten-Rechner beantwortet.

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