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Witwenrenten-Rechner
Die Hinterbliebenenrente wurde 2002 gesetzlich neu geregelt. Aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes für die bis dahin Versicherten, gelten heute die Witwenrente nach altem Recht und die Witwenrente nach neuem Recht. In diesem Ratgeber-Artikel möchten wie Sie über die Neuerungen und Unterschiede informieren. Nutzen Sie gerne auch unseren Rechner zur Witwenrente.
Voraussetzungen für Witwenrente nach altem Recht
Das alte Witwenrecht gilt, falls
- Der Ehepartner vor 2002 gestorben ist oder
- die Heirat vor 2002 stattfand und
- einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Unterschiede bei Witwenrente nach neuem und nach altem Recht
Im Vergleich zwischen kleiner und großer Witwenrente werden die grundlegenden Unterschiede zwischen der kleinen und großen Ausprägung der Witwenrente beschrieben. Eng verzahnt sind deren Unterschiede mit den unterschiedlichen Regelungen nach altem und neuem Recht. Die folgende Übersichtstabelle verdeutlicht die Unterschiede.
Altes Recht | Neues Recht | ||||
---|---|---|---|---|---|
Kleine Rente | Große Rente | Kleine Rente | Große Rente | ||
Anteil vom Rentenanspruch | 25 Prozent | 60 Prozent | 25 Prozent | 55 Prozent | |
Zuschlag bei Kindererziehung | nein | nein | ja | ja | |
Dauer | unbegrenzt | unbegrenzt | 24 Monate | unbegrenzt | |
Mindestdauer Ehe | keine | keine | 1 Jahr | 1 Jahr | |
Anzurechnendes Einkommen |
|
Die bereits beim alten Recht anzurechnenden Einkommen werden erweitert um
Somit sind nach neuem Recht nahezu alle Einkommen negativ auf die Witwenrente anzurechnen. |
Grundsätzlich ist das alte Recht vorteilhafter für die Bezüge aus der Witwenrente, wie die Tabelle verdeutlicht. Der einzige Vorteil bei der Witwenrente nach neuem Recht ist der, dass ein Zuschlag für die Kindererziehung geleistet wird. Dies kann als Ausgleich für den geringeren Anteil am Rentenanspruch des Verstorbenen - 55 statt 60 Prozent- interpretiert werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Witwenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Witwenrenten-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Witwenrente"
- Entfernen der Abfrage zum Lebensmittelpunkt im Witwenrentenrechner, denn ab 2025 gilt ein bundeseinheitliches Rentenrecht.
- Anpassung des Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2023
- Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2023 auf 46 Jahre und 0 Monate angepasst.
- Erweitern des Rechners für die Witwenrente um Einkünfte aus Minijobs mit Rentenversicherungspflicht.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite