Witwenrente

Witwenrente nach altem und neuem Recht

Thema Witwenrente ﹣ Rente nach altem und neuem Recht

Seit 2002 gilt in Deutschland ein neues Recht für die Hinterbliebenenrente. Für Ehen und Todesfälle, die vor diesem Zeitpunkt lagen, bleibt jedoch aus Gründen des Vertrauensschutzes das alte Recht bestehen. Daher unterscheiden wir heute zwischen Witwenrente nach altem und nach neuem Recht.

Wann gilt das alte Recht?

Das alte Witwenrecht findet Anwendung, wenn

  • der Ehepartner vor 2002 verstorben ist oder
  • die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und
  • mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Unterschiede zwischen altem und neuem Recht

Die Unterschiede zwischen kleiner und großer Witwenrente sind eng mit den Regelungen nach altem und neuem Recht verknüpft. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede dar:

Altes Recht  Neues Recht
Kleine RenteGroße RenteKleine RenteGroße Rente
Anteil am Rentenanspruch 25 % 60 % 25 % 55 %
Zuschlag bei Kindererziehung nein nein ja ja
Dauer unbegrenzt unbegrenzt 24 Monate unbegrenzt
Mindestdauer der Ehe keine keine 1 Jahr 1 Jahr
Anzurechnendes Einkommen
  • Erwerbseinkommen (z. B. Gehalt, Gewinn aus Selbstständigkeit)
  • Minijob-Einkünfte
  • Rente, Pension, berufsständische Versorgung
  • Entgeltersatzleistungen von Sozialversicherungsträgern

Zusätzlich anzurechnen sind:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Betriebsrenten und Zusatzversorgungen
  • private Renten-, Lebens- oder Unfallversicherungen
  • Entgeltersatzleistungen von Nicht-Sozialversicherungsträgern (z. B. private Krankenversicherung)

Damit werden nach neuem Recht nahezu alle Einkünfte berücksichtigt.

Insgesamt ist die Witwenrente nach altem Recht meist vorteilhafter. Der einzige Pluspunkt beim neuen Recht ist der Zuschlag für Kindererziehung. Dieser gleicht teilweise aus, dass die große Witwenrente nur noch 55 % statt wie früher 60 % des Rentenanspruchs des Verstorbenen beträgt.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Witwenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 03.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Witwenrenten-Rechner beantwortet.

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