Seit 2002 gilt in Deutschland ein neues Recht für die Hinterbliebenenrente. Für Ehen und Todesfälle, die vor diesem Zeitpunkt lagen, bleibt jedoch aus Gründen des Vertrauensschutzes das alte Recht bestehen. Daher unterscheiden wir heute zwischen Witwenrente nach altem und nach neuem Recht.
Wann gilt das alte Recht?
Das alte Witwenrecht findet Anwendung, wenn
- der Ehepartner vor 2002 verstorben ist oder
- die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und
- mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Unterschiede zwischen altem und neuem Recht
Die Unterschiede zwischen kleiner und großer Witwenrente sind eng mit den Regelungen nach altem und neuem Recht verknüpft. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede dar:
| Altes Recht | Neues Recht | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Kleine Rente | Große Rente | Kleine Rente | Große Rente | ||
| Anteil am Rentenanspruch | 25 % | 60 % | 25 % | 55 % | |
| Zuschlag bei Kindererziehung | nein | nein | ja | ja | |
| Dauer | unbegrenzt | unbegrenzt | 24 Monate | unbegrenzt | |
| Mindestdauer der Ehe | keine | keine | 1 Jahr | 1 Jahr | |
| Anzurechnendes Einkommen |
|
Zusätzlich anzurechnen sind:
Damit werden nach neuem Recht nahezu alle Einkünfte berücksichtigt. |
|||
Insgesamt ist die Witwenrente nach altem Recht meist vorteilhafter. Der einzige Pluspunkt beim neuen Recht ist der Zuschlag für Kindererziehung. Dieser gleicht teilweise aus, dass die große Witwenrente nur noch 55 % statt wie früher 60 % des Rentenanspruchs des Verstorbenen beträgt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Witwenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 03.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Witwenrenten-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Witwenrente"
- Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2026 auf 46 Jahre und 6 Monate angepasst.
- Anpassung des Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2025
- Entfernen der Abfrage zum Lebensmittelpunkt im Witwenrentenrechner, denn ab 2025 gilt ein bundeseinheitliches Rentenrecht.
- Erweitern des Rechners für die Witwenrente um Einkünfte aus Minijobs mit Rentenversicherungspflicht.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
