Rechner zum Thema
Witwenrenten-Rechner
Mit folgendem Rechner können Sie die Witwerrente berechnen. Viele Tipps zur Bedienung der Rechners und ein Berechnungsbeispiel erhalten Sie auf der allgemeinen Seite mit dem Witwenrenten-Rechner.
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Hintergrund zur Witwerrente
Heute ist es völlig selbstverständlich: Witwer haben genauso, wie Witwen ein Anrecht auf die Hinterbliebenenrente, wenn der Ehepartner verstirbt. Dies war nicht immer so. Denn noch bis Ende 1985 hatten Witwer nur dann Anspruch auf eine Witwerrente, wenn die verstorbene Ehefrau zuletzt, also vor ihrem Tod, den überwiegenden Familienunterhalt bestritten hatte. War dies nicht gegeben, bestand auch kein Anspruch auf eine Witwerrente für den hinterbliebenen Ehemann. Die Ehefrau hatte hingegen immer einen Anspruch auf eine Witwenrente, nachdem der Ehegatte verstorben war.
Unser Tipp für Witwer: Antrag lohnt immer wegen Sterbevierteljahr
Viele Witwer stellen nach dem Tod ihrer Ehefrau keinen Antrag auf Witwerrente. Sie gehen nämlich davon aus, dass sie aufgrund ihrer auf die Witwerrente negativ anzurechnenden Einkünfte gar keinen Anspruch auf die Witwerrente haben.
Doch der Antrag auf Witwerrente lohnt in jedem Fall. Denn für die Zeit des Sterbevierteljahrs, also in den ersten drei Monaten nach dem Tod entspricht die Höhe der Witwerrente - unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte - den vollen Rentenansprüchen der verstorbenen Ehefrau.
Um das Sterbevierteljahr als Witwer in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag auf Witwerrente innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesmonat gestellt werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Witwenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Witwenrenten-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Witwenrente"
- Entfernen der Abfrage zum Lebensmittelpunkt im Witwenrentenrechner, denn ab 2025 gilt ein bundeseinheitliches Rentenrecht.
- Anpassung des Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2023
- Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2023 auf 46 Jahre und 0 Monate angepasst.
- Erweitern des Rechners für die Witwenrente um Einkünfte aus Minijobs mit Rentenversicherungspflicht.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite