Mit unserem Rechner können Sie die Höhe der Witwerrente schnell und einfach ermitteln. Ein ausführliches Berechnungsbeispiel und viele Tipps zur Nutzung finden Sie zudem auf der Seite zum Witwenrenten-Rechner.
Folgende Seiten empfehle ich
Witwerrente – rechtlicher Hintergrund
Heute haben Witwer denselben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente wie Witwen.
Das war nicht immer selbstverständlich: Bis Ende 1985 konnten Witwer nur dann eine Witwerrente erhalten, wenn die verstorbene Ehefrau vor ihrem Tod den überwiegenden Familienunterhalt bestritten hatte. Wurde dieser Nachweis nicht erfüllt, bestand für den hinterbliebenen Mann kein Anspruch. Witwen hingegen hatten stets ein Anrecht auf eine Witwenrente.
Tipp für Witwer: Antrag lohnt immer wegen Sterbevierteljahr
Viele Witwer verzichten auf einen Antrag, weil sie befürchten, dass ihre eigenen Einkünfte die Witwerrente vollständig aufheben. Das ist jedoch nicht sinnvoll. Denn im sogenannten Sterbevierteljahr – den ersten drei Monaten nach dem Tod der Ehefrau – erhalten Witwer die vollen Rentenansprüche der Verstorbenen, unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens.
Wichtig: Der Antrag auf Witwerrente muss spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesmonat gestellt werden, um das Sterbevierteljahr in Anspruch nehmen zu können.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Witwenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Witwenrenten-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Witwenrente"
- Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2026 auf 46 Jahre und 6 Monate angepasst.
- Anpassung des Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2025
- Entfernen der Abfrage zum Lebensmittelpunkt im Witwenrentenrechner, denn ab 2025 gilt ein bundeseinheitliches Rentenrecht.
- Erweitern des Rechners für die Witwenrente um Einkünfte aus Minijobs mit Rentenversicherungspflicht.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

