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Rechner Rentenbesteuerung
Unter Angabe Ihrer Monatsrente erfahren Sie, ob und in welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen.Rentner können bei der Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch verschiedene Freibeträge das Einkommen, das sie versteuern müssen, senken und auf diese Weise Steuern sparen. Besonders wichtig ist hier der persönliche Rentenfreibetrag. Dieser wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und dem Steuerpflichtigen mitgeteilt. Den persönlichen Rentenfreibetrag behält er anschließend bis ans Lebensende. Ehemalige Beamte profitieren dagegen vom Versorgungsfreibetrag. Beide Beträge sinken für Neu-Rentner von Jahr zu Jahr, bis sie im Jahr 2040 bei Null liegen werden.
Nutzen Sie unseren Rechner zur Rentenbesteuerung, um zu ermitteln, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

Wenn Pensionäre oder Rentner neben der Pension oder der Rente noch Nebeneinkünfte oder sogar einen Lohn erhalten, können sie den Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Zu Nebeneinkünften zählen zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Riester-Renten. Auch die Höhe des Altersentlastungsbetrags sinkt von Jahr zu Jahr und ist somit abhängig vom Geburtsjahr des Steuerpflichtigen, zudem werden vom Finanzamt vor dem Altersentlastungsbetrag noch verschiedene andere Beträge wie der Werbungskosten- oder der Sparerfreibetrag abgezogen.
Genau wie andere Steuerpflichtige haben auch Rentner und Pensionäre Anspruch auf die Werbungskostenpauschale, die bei ihnen derzeit bei 102 Euro pro Jahr liegt. Darüber hinaus können Spenden als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ohne Quittungen kann man ebenfalls eine Pauschale geltend machen, die bei Rentnern momentan bei 36 Euro liegt. Im Einzelfall benötigen Sie eine Spendenbescheinigung.
Für außergewöhnliche Belastungen gibt es ebenfalls weitere Freibeträge. Gerade von älteren Menschen werden diese häufig in Anspruch genommen. Kosten können hier beispielsweise durch eine Haushaltshilfe oder durch Aufträge an Handwerker entstehen, die für eine behindertengerechte Ausstattung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses sorgen sollen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenbesteuerung" verwendet:
- § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) - Arten der sonstigen Einkünfte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Rentenbesteuerung
Letzte Aktualisierung am 16.02.2023
Die Seiten der Themenwelt "Rentenbesteuerung" wurden zuletzt am 16.02.2023 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 23.11.2022
- 23.11.2022: Hinterlegen der neuen Paramter für die Steuerberechnung 2023 im Rentensteuer-Rechner.
- Anpassen aller Texte der Themenwelt "Rentenbesteuerung" an die Steuergesetzgebung für 2023
- 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Rentensteuer-Rechner
- 11.03.2020: Erweitern der Themenwelt um die Ratgeberartikel Altersentlastungsbetrag und Tabelle Rentenfreibeträge
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt