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Rechner Rentenbesteuerung
Rentner können ihre Steuerlast durch verschiedene Steuerfreibeträge und Steuerpauschalen deutlich senken. Hier erfahren Sie kompakt, welche Freibeträge es gibt, wie sie wirken und wo Sie schnell prüfen können, ob eine Einkommensteuererklärung nötig ist.

Die wichtigsten Steuerfreibeträge für Rentner
Freibetrag / Pauschale | Wofür gilt er? | So wirkt er | Wo eintragen? |
---|---|---|---|
Rentenfreibetrag | Gesetzliche Altersrente | Prozentsatz hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und bleibt als Euro-Betrag lebenslang konstant. | Anlage R |
Versorgungsfreibetrag | Pensionen/Beamtenversorgung | Eigenes Freibetrags-System für Versorgungsbezüge (analog zum Rentenfreibetrag abnehmend). | Anlage N (Versorgungsbezüge) |
Altersentlastungsbetrag | Positive weitere Einkünfte nach Vollendung des 64. Lebensjahres (z. B. Arbeitslohn, Vermietung) | Prozentualer Freibetrag mit Jahrgangs-Höchstbetrag; vom Finanzamt in der Veranlagung berücksichtigt. | Automatisch in der ESt-Erklärung (§ 24a EStG) |
Grundfreibetrag | Alle Steuerpflichtigen | Einkommen bis zur jährlichen Grenze bleibt steuerfrei; wirkt zusätzlich zum Rentenfreibetrag. | Automatisch im Tarif |
Werbungskosten-Pauschbetrag | Leibrenten (gesetzliche Rente) u. a. | Pauschalabzug (ohne Nachweise). Tatsächliche höhere Werbungskosten sind ansetzbar. | Anlage R |
Sonderausgaben | z. B. Kranken-/Pflegeversicherung, Spenden | Mindern das zu versteuernde Einkommen; kleine Spenden pauschal möglich. | Anlage Sonderausgaben |
Außergewöhnliche Belastungen | z. B. Krankheits-/Pflegekosten | Abzug über der zumutbaren Eigenbelastung. | Anlage Außergewöhnliche Belastungen |
Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerker | Haushaltshilfe, Pflege, Renovierung | Direkte Steuerermäßigung (Prozentanteil der Arbeitskosten) – zusätzlich zu Freibeträgen. | Hauptvordruck |
Rentenfreibetrag: so ermitteln Sie Ihren Anteil
Die Höhe des Rentenfreibetrags ergibt sich aus dem Jahr des Rentenbeginns. Der entsprechende Prozentsatz (und damit der Besteuerungsanteil) bleibt für Sie dauerhaft maßgeblich. Prüfen Sie den persönlichen Wert mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung.
Altersentlastungsbetrag
Er greift für Personen, die nach Vollendung des 64. Lebensjahres positive Einkünfte (z. B. Arbeitslohn, Vermietung, selbstständige Tätigkeit) erzielen. Der Prozentsatz hängt vom Geburtsjahr ab und ist durch einen Höchstbetrag gedeckelt. Details und Tabelle finden Sie im Ratgeber Altersentlastungsbetrag.
Werbungskosten-Pauschale und Sonderausgaben
- Werbungskosten-Pauschbetrag: wird für Renten als Leibrenten automatisch berücksichtigt; tatsächliche höhere Kosten können statt der Pauschale angesetzt werden.
- Sonderausgaben: z. B. Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung und Spenden mindern zusätzlich die Steuer.
Außergewöhnliche Belastungen & Haushaltshilfen
Größere gesundheitsbedingte Aufwendungen (z. B. Pflege, Hilfsmittel) können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten gibt es zudem direkte Steuerermäßigungen auf die Arbeitskosten.
Praxisbeispiel: So greifen die Freibeträge zusammen
Ein Ehepaar bezieht 2025 zusammen 24.000 € gesetzliche Rente und zahlt Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung. Zusätzlich erzielt der Ehemann 3.000 € positive Einkünfte aus Vermietung. Vorgehen:
- Rentenfreibetrag je Person anhand des Rentenbeginns ermitteln (bleibt als Euro-Betrag konstant).
- Werbungskosten-Pauschbetrag (oder höhere tatsächliche Kosten) bei der Rente ansetzen.
- Sonderausgaben (Kranken-/Pflegeversicherung, Spenden) abziehen.
- Altersentlastungsbetrag auf die positiven Nebeneinkünfte anwenden (Vermietung).
- Zusätzlich mögliche Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerker prüfen.
Formulare & Nachweise: Wo trage ich was ein?
- Anlage R: gesetzliche Rente (Leibrente) samt Rentenfreibetrag/Besteuerungsanteil.
- Anlage N: Versorgungsbezüge (Pension) mit Versorgungsfreibetrag.
- Anlagen für Sonderausgaben (u. a. Kranken-/Pflegeversicherung) und außergewöhnliche Belastungen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerker: in der Steuererklärung gesondert angeben (Rechnung/Überweisung aufbewahren).
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenbesteuerung" verwendet:
- § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) - Arten der sonstigen Einkünfte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Rentenbesteuerung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenbesteuerung" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 01.04.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 26 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rechner Rentenbesteuerung beantwortet.
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