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Rechner Rentenbesteuerung
Rentner können bei der Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch verschiedene Freibeträge das Einkommen, das sie versteuern müssen, senken und auf diese Weise Steuern sparen.

Rentenfreibetrag
Besonders wichtig bei den Freibeträgen für Rentner ist der persönliche Rentenfreibetrag. Dieser wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und dem Steuerpflichtigen mitgeteilt. Den persönlichen Rentenfreibetrag behält er anschließend bis ans Lebensende. Ehemalige Beamte profitieren dagegen vom Versorgungsfreibetrag. Beide Beträge sinken für Neu-Rentner von Jahr zu Jahr, bis sie im Jahr 2058 bei Null liegen werden. Nutzen Sie unseren Rechner zur Rentenbesteuerung, um Ihren Rentenfreibetrag zu ermitteln und ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
Altersentlastungsbetrag
Wenn Pensionäre oder Rentner neben der Pension oder der Rente noch Nebeneinkünfte oder sogar einen Lohn erhalten, können sie den Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Zu Nebeneinkünften zählen zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Riester-Renten. Auch die Höhe des Altersentlastungsbetrags sinkt von Jahr zu Jahr und ist somit abhängig vom Geburtsjahr des Steuerpflichtigen. Zudem werden vom Finanzamt vor dem Altersentlastungsbetrag noch verschiedene andere Beträge wie der Werbungskosten- oder der Sparerfreibetrag abgezogen.
Werbungskostenpauschale/Sonderausgaben
Genau wie andere Steuerpflichtige haben auch Rentner und Pensionäre Anspruch auf die Werbungskostenpauschale, die bei ihnen derzeit bei 102 Euro pro Jahr liegt. Darüber hinaus können Spenden als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ohne Quittungen kann man ebenfalls eine Pauschale geltend machen, die bei Rentnern momentan bei 36 Euro liegt. Im Einzelfall benötigen Sie eine Spendenbescheinigung.
Außergewöhnliche Belastungen
Für außergewöhnliche Belastungen gibt es ebenfalls weitere Freibeträge. Gerade von älteren Menschen werden diese häufig in Anspruch genommen. Kosten können hier beispielsweise durch eine Haushaltshilfe oder durch Aufträge an Handwerker entstehen, die für eine behindertengerechte Ausstattung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses sorgen sollen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenbesteuerung" verwendet:
- § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) - Arten der sonstigen Einkünfte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Rentenbesteuerung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenbesteuerung" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 01.04.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 26 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rechner Rentenbesteuerung beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Rentenbesteuerung"
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