Herr Krämer, ein treuer Nutzer unserer über 200 Rechner, möchte wissen, wie viele Steuern er 2025 auf seine Rente zahlen muss. Wir erklären es hier an seinem Beispiel.
Folgende Seiten empfehle ich
So ermittelten wir Herrn Krämers Steuer auf seine Rente
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Krämer möchte wissen, wie hoch 2025 die Steuer auf seine Rente ist.
- Seit Januar 2010 erhält er eine Rente von 1.500 Euro.
- Im Jahr 2025 liegt seine Rente bei 1.900 Euro.
1. Rentenfreibetrag
Als Herr Krämer 2010 in Rente ging, waren 60 Prozent seiner Rente von 1.500 Euro steuerpflichtig. 40 Prozent, also 600 Euro im Monat bzw. 7.200 Euro im Jahr, blieben steuerfrei. Dieser Betrag gilt für alle folgenden Jahre als "Rentenfreibetrag".
Herrn Krämers jährlicher Rentenfreibetrag beträgt 7.200 Euro.
Was andere Leser auch gelesen haben
2. Gesamtbetrag der Einkünfte
Herrn Krämers Jahresrente beträgt 22.800 Euro (1.900 Euro × 12). Davon wird der Rentenfreibetrag von 7.200 Euro abgezogen. Es bleiben 15.600 Euro als Gesamteinkünfte übrig, wenn er keine weiteren Einnahmen hat.
Herrn Krämers Gesamteinkünfte betragen 15.600 Euro.
3. Zu versteuerndes Einkommen
Vor der Steuer kann Herr Krämer bestimmte Kosten absetzen. Dazu zählen die Werbungskostenpauschale von 102 Euro und die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro.
Außerdem setzt er seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Er zahlt 7,3 Prozent Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag von 1,25 Prozent. Für die Pflegeversicherung kommen 3,6 Prozent hinzu. Zusammen sind das 12,15 Prozent der Bruttorente, also 2.770,20 Euro im Jahr.
Insgesamt kann Herr Krämer 2.908,20 Euro abziehen. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt damit bei 12.691,80 Euro.
Herrn Krämers zu versteuerndes Einkommen (zvE) beträgt 12.691,80 Euro.
4. Herleitung Abgabepflicht
Herrn Krämers Einkünfte liegen über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025.
Herr Krämer muss daher eine Steuererklärung abgeben.
5. Steuerschuld
Auf Herrn Krämers zu versteuerndes Einkommen fällt 2025 eine jährliche Einkommensteuer von 86 Euro an.
Wegen der geringen Einkommensteuer zahlt er keinen Solidaritätszuschlag.
Da Herr Krämer aus der Kirche ausgetreten ist, fällt auch keine Kirchensteuer an. Wäre er noch Mitglied, hätte sie 8 oder 9 Prozent der Steuer betragen, also 6,88 Euro bzw. 7,74 Euro.
6. Tipp: Kosten absetzen
Herr Krämer kann sein zu versteuerndes Einkommen senken, wenn er weitere Kosten absetzt. So verringert sich auch seine Steuerlast.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Spenden
- Kirchensteuer
- außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten
- Zahlungen für eine Haushaltshilfe
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Rentenrechner, Rentenbeginnrechner, Rentenabschlag berechnen, Rentenlückenrechner, Erwersbminderungsrente Höhe, Brutto-Netto-Rechner, Waisenrente Rechner, Pflegegrad ermitteln, Personalrabatt Rechner, Inflationsrechner, Währungen umrechnen
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenbesteuerung" verwendet:
- § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) - Arten der sonstigen Einkünfte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Rentenbesteuerung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenbesteuerung" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 26 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rechner Rentenbesteuerung beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Rentenbesteuerung"
- Hinterlegen der neuen Parameter für die Steuerberechnung 2025 im Rentensteuer-Rechner.
- Anpassen aller Texte der Themenwelt "Rentenbesteuerung" an die Steuergesetzgebung für 2025
- Änderungen von Rentenfreibetrag und Altersentlastungsbetrag gemäß Wachstumschancengesetz 2024 in der Themenwelt zum Rentensteuerrechner.
- Erweitern der Themenwelt um die Ratgeberartikel Altersentlastungsbetrag und Tabelle Rentenfreibeträge
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite