
Über Religion soll man ja angeblich nicht streiten, aber über die Kirchensteuer kann man dies schon. Nutzen Sie unseren Kirchensteuer Rechner um die Höhe der anfallenden Kirchensteuer zu berechnen.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Kirchensteuer
- 01.
Wer zahlt die Kirchensteuer?
Kirchensteuer zahlen grundsätzlich alle Kirchenmitglieder, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Gebiet der jeweiligen Kirche haben. Dabei ist die Kirchensteuerpflicht in Deutschland auf natürliche Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz haben. Ausländer sind also ebenfalls kirchensteuerpflichtig, wenn sie einer steuererhebenden Kirche angehören. Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und dort haben, müssen dagegen keine Kirchensteuer zahlen.
- 02.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Lohn-, Einkommen- und Kapitalertragsteuer erhoben. Die Höhe dieses Zuschlags liegt in Baden-Württemberg und Bayern bei acht Prozent der genannten Steuern, in allen anderen Bundesländern liegt sie bei neun Prozent.
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- 03.
Wer erhält die Kirchensteuer?
Die Einnahmen aus der Kirchensteuer gehen an die Kirche, in deren Gebiet ein Kirchenmitglied seinen Wohnsitz hat. Ist ein Arbeitnehmer also zum Beispiel römisch-katholisch ist und wohnt in Schleswig-Holstein, gehen die Beiträge an das römisch-katholische Erzbistum Hamburg, zu dem Schleswig-Holstein gehört.
Kirchensteuer Rechner
- 04.
Gibt es einen Mindestbetrag bei der Kirchensteuer?
Kirchenangehörige sollen durch die Kirchensteuer dabei helfen, die Aufgaben der jeweiligen Kirche zu finanzieren. Aufgrund der mitgliedschaftlichen Solidarität in einer Kirche sollen auch Menschen mit einem geringen Einkommen einen gewissen Beitrag leisten. Das bedeutet, dass Kirchensteuer immer dann erhoben wird, wenn der Arbeitnehmer auf sein Einkommen auch Lohn- oder Einkommensteuer zahlen muss. Liegen die acht oder neun Prozent von der Einkommensteuer dabei jedoch unter einem gewissen Mindestbetrag, wird stattdessen dieser erhoben. Der Mindestbetrag unterscheidet sich allerdings in den verschiedenen Bundesländern, dabei liegt er in keinem Land höher als bei 3,60 Euro pro Jahr.
- 05.
Wann beginnt und endet die Kirchensteuerpflicht?
Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer beginnt entweder im Monat nach dem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland oder im Monat nach dem Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche. Die Kirchensteuerpflicht endet durch einen Umzug ins Ausland, durch den Austritt aus der Kirche oder durch den Tod des Kirchenmitglieds.
- 06.
Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Der Austritt aus der Kirche muss gegenüber der jeweils zuständigen Stelle erklärt werden, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen ist das Standesamt des Wohnortes zuständig, in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen das Amtsgericht, in Bremen muss der Austritt gegenüber der Kirchenkanzlei erklärt werden.
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- 07.
Wie werden Ehegatten besteuert?
Die Kirchensteuer ist von der persönlichen Mitgliedschaft eines Ehegatten in einer Kirche abhängig, dabei gilt der Grundsatz der so genannten Individualbesteuerung. Deshalb muss bei verheirateten Arbeitnehmern zwischen konfessionsverschiedenen und konfessionsgleichen Ehen unterschieden werden. In konfessionsgleichen Ehen wird die Kirchensteuer bei gemeinsamer Veranlagung auf der Grundlage der gemeinsam ermittelten Bemessungsgrundlage ermittelt.
- 08.
Welche Richtlinien gelten bei konfessionsverschiedenen Ehen?
In konfessionsverschiedenen Ehen sind beide Ehegatten Mitglied in unterschiedlichen steuererhebenden Kirchen. Dabei wird die Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung auf der Grundlage der gemeinsam ermittelten Bemessungsgrundlage berechnet, der Kirchensteuerbetrag wird dann jeweils zur Hälfte auf die beiden Kirchen der Ehegatten aufgeteilt.
- 09.
Welche Rolle spielt die Kirchensteuer für die Berechnung des Arbeitslosengeldes?
Die Kirchensteuer wird seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr berücksichtigt, wenn das Arbeitslosengeld berechnet wird. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes oder anderer Transferleistungen ist das Nettogehalt die ausschlaggebende Bemessungsgrundlage. Dieses Nettogehalt entspricht dem Arbeitsentgelt (dem Bruttogehalt), das um bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallende gesetzliche Abzüge verringert ist. Hierbei wird die Kirchensteuer nicht mehr berücksichtigt.
- 10.
Ist die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig?
Die Kirchensteuer-Zahlungen, die innerhalb eines Kalenderjahres geleistet wurden, können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und sind als Sonderausgabe abzugsfähig. Dabei sind eventuell erhaltene Erstattungen von der gezahlten Kirchensteuer abzuziehen. Liegen die Erstattungen allerdings höher als die gezahlte Kirchensteuer, sind diese nicht als Einnahmen zu verzeichnen, vielmehr liegen die Sonderausgaben in Bezug auf die Kirchensteuer dann bei Null.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kirchensteuer" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kirchensteuer" wurde zuletzt am 19.06.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Kirchensteuer"
- 19.06.2023: Berücksichtigung der Kirchensteuerauswirkungen aufgrund erhöhter Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 wegen des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Kirchensteuerrechner.
- 16.12.2022: Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.200 auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro im Kirchensteuerrechner gemäß des vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetzes.
- 20.11.2022: Anpassung des Kirchensteuerrechners sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kirchensteuerberechnung für 2023
- 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Kirchensteuerrechner mit Berechnung der Steuererstattung
- 10.11.2021: Anpassung des Kirchensteuerrechners sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kirchensteuerberechnung für 2022
- 21.08.2019: Im Kirchensteuerrechner wird nun die Kappung der Kirchensteuer bei hohen Einkommen berücksichtigt (bundesland- und konfessionsabhängig zwischen 2,75 und 4 Prozent vom zu versteuernden Einkommen statt 8 bzw. 9 Prozent der Einkommensteuer).
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