
Nutzen Sie unseren Pendlerpauschale Rechner um Ihre Steuerrückerstattung aufgrund der Entfernung Ihres Wohnorts zur Arbeitsstätte und der Anzahl der Arbeitstage zu ermitteln.
Pendlerpauschale je km | ||
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bis km 20 | ab 21. km | |
2020 | 0,30 Euro | 0,30 Euro |
2021 | 0,30 Euro | 0,35 Euro |
2022 | 0,30 Euro | 0,38 Euro *) |
2023 | 0,30 Euro | 0,38 Euro *) |
2024 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
2025 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
2026 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
2027 | 0,30 Euro | 0,30 Euro |
*) Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 zur Eindämmung der Inflationsauswirkungen von zunächst geplanten 0,35 Euro auf 0,38 Euro erhöht.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Pendlerpauschale
- 01.
Was versteht man unter Pendlerpauschale (offiziell "Entfernungspauschale")?
Die im deutschen Einkommensteuerrecht verankerte Pendlerpauschale kann von Steuerzahlern für ihren Weg zur Arbeit in Anspruch genommen werden. Sie ist eine Entfernungspauschale, die die Höhe des zu versteuernden Einkommens reduziert. Über sie können Arbeitnehmer eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer von der Steuer absetzen - gleichgültig, welches Verkehrmittel benutzt wird (außer Fahrten mit Taxi oder Flugzeug) oder ob ihnen tatsächlich Kosten entstanden sind. Für die Steuerjahre 2021, 2022 und 2023 wurde die Pendlerpauschale anlässlich des Klimapakets ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 0,35 Euro sowie zwischen 2024 und 2026 um 8 Cent auf 0,38 Euro erhöht. Dank des Steuerentlastungspakets 2022 gilt nun die Anhebung um 8&Cent bereits ab 2022. Damit gilt also ab dem 21. Kilometer für 2021 eine Pendlerpauschale von 0,35 Euro und für die Jahre 2022 bis einschließlich 2026 beträgt die Pendlerpauschale 0,38 Euro.
- 02.
Wer kann die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen?
Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen haben Anspruch auf die Pauschale - unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel (außer Taxi bzw. Flugzeug) und davon, wie hoch die realen Aufwendungen waren.
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- 03.
Wie wird die Pauschale errechnet?
Die individuelle Pendlerpauschale lässt sich errechnen, indem zunächst die Anzahl der Arbeitstage des Kalenderjahres mit der Kilometerzahl für eine einfache Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle multipliziert werden. Das Ergebnis wird mit 30 Cent multipliziert, und das Resultat ist Ihre persönliche Pendlerpauschale. In den Jahren von 2021 bis 2026 wird die Pendlerpauschale zudem ab dem 21. Kilometer im Rahmen des Klimapaketes und des Steuerentlastungspakets 2022 vorübergehend erhöht. 2021 beträgt die Pendlerpauschale dann 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Von 2022 bis 2026 sind es 38 Cent, wonach ab 2027 wieder 30 Cent für jeden Entfernungskilomter gelten. Die berechnete Summe wird vom Finanzamt von den gesamten Jahreseinnahmen abgezogen. Für die verbleibende Summe werden Steuern erhoben.
Die Pendlerpauschale kann nur für Tage angesetzt werden, an denen die Arbeitsstelle tatsächlich aufgesucht wurde. Außerdem kann sie pro Arbeitstag nur einmal und nur für die einfache Wegstrecke zur Arbeit berechnet werden, selbst wenn mehere Fahrten stattfanden. Nur volle, nicht angefangene Kilometer werden berücksichtigt, und die pro Kalenderjahr geltende Höchstgrenze beläuft sich auf 4.500 Euro. Pro Kalenderjahr akzeptiert das Finanzamt im Schnitt 220-230 Fahrten für eine 5-Tage-Woche und 260-280 Fahrten für eine 6-Tage-Woche.
Pendlerpauschale Rechner
- 04.
Welche Rolle spielt die 'maßgebliche Wohnung'?
Als maßgebliche Wohnung, von der aus die Fahrten zur Arbeitsstelle stattfinden, wird der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" angesehen. Dies ist der Wohnsitz, der von dem Arbeitnehmer vorwiegend genutzt wird. Das kann auch, falls zwei Wohnsitze verhanden sind, die weiter entfernt liegende Wohnung sein, wenn diese als Lebensmittelpunkt gilt.
- 05.
Wieviele Fahrten am Tag darf man berechnen?
Pro Arbeitstag kann ein Berufstätiger nur eine einfache Wegstrecke berechnen, selbst bei Schichtarbeit oder wenn er z.B. mittags nach Hause fährt und anschließend wieder zurück zur Arbeitsstelle.
- 06.
Was beinhaltet die Regel der kürzesten Straßenverbindung?
Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt bei der Pendlerpauschale nur die kürzeste Fahrtstrecke vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine alternative längere Straßenverbindung anzugeben, wenn diese erwiesenermaßen verkehrgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig gefahren wird. Verkehrgünstig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie Ihre Arbeitsstelle trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel zeitsparender und pünktlicher erreichen.
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- 07.
Für welche Verkehrsmittel gilt die Pauschale?
Die Pendlerpauschale kann unabhängig vom benutzten Verkehrmittel beansprucht werden. Einzige Ausnahme sind Taxi und Flugzeug - ansonsten spielt es keine Rolle, ob Sie öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, Moped, Motorrad, Motorroller oder ein Boot benutzen oder ob Sie zu Fuß zur Arbeit gehen. Auch bei der Mischform Park and Ride gilt, zunächst die kürzeste Straßenverbindung zu errechnen. Anschließend wird angegeben, für welche Teilstrecken Sie welches Verkehrmittel benutzt haben. Bei Flügen werden die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten berechnet. Wenn Sie allerdings Ihren eigenen Wagen oder ein Ihnen überlassenes Fahrzeug für die Fahrt zur Arbeit benutzen, können Sie die Kilometerpauschale voll und ohne die Höchstgrenze von 4.500 Euro ansetzen.
- 08.
Wie werden die Fahrtkosten berechnet?
Die Kosten für die Fahrten zur Arbeit stellen einen Teil der Berufsausgaben dar, die steuerlich absetzbar sind. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte können Berufstätige 30 Cent über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer bei 220 Arbeitstagen, an denen er jeweils 16 Kilometer zur Arbeitsstätte zurücklegt, am Ende des Kalenderjahres mehr als 1.000 Euro absetzen kann.
Beispiel: 220 (Arbeitstage) × 16 (km einfache Fahrt) × 0,3 (Pendlerpauschale) = 1.056 Euro.
- 09.
Wo und wie trage ich die Pendlerpauschale in meine Steuererklärung ein?
Die Ausgaben für Fahrten zur Arbeitsstätte werden in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen, ab Zeile 31. Nur die einfache Strecke kann geltend gemacht werden, und pro Kalenderjahr wird ein Höchstbetrag von 4.500 Euro berücksichtigt. Wenn Sie beim Finanzamt beantragen, die Entfernungskilometer auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, vermeiden Sie, monatlich mehr Vorab-Steuern als nötig zu zahlen.
- 10.
Wie kann eine Fahrgemeinschaft die Pendlerpauschale abrechnen?
Bei Fahrgemeinschaften gilt, dass jeder mitfahrende Arbeitskollege entsprechend der für ihn geltenden Entfernungsstrecke die Pauschale absetzen kann. Dabei gilt für Arbeitstage, an denen man mitfährt, der absetzbare Höchstbetrag von 4.500 Euro. An den Tagen, an denen Sie Ihr eigenes Fahrzeug benutzen, können Sie die Kilometerpauschale voll und unbegrenzt ansetzen. Wege, um Mitfahrer abzuholen, dürfen nicht mitberechnet werden.
Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pendlerpauschale" verwendet:
- § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) - Werbungskosten (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Entfernungspauschale
Letzte Aktualisierung am 16.02.2023
Die Seiten der Themenwelt "Pendlerpauschale" wurden zuletzt am 16.02.2023 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 20.05.2022
- 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Pendlerpauschale-Rechner
- 05.08.2021: Aufnahme der Vorteile für Schwerbehinderte bei der Pendlerpauschale im Pendlerpauschale-Rechner
- 12.10.2020: Erhöhung der Pendlerpauschale für 2021 bis 2026 gemäß Klimapaket im Rechner für die Pendlerpauschale sowie in den zugehörigen Texten integriert.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Gibt es eine Mindestpauschale für Pendler?
Hallo,
habe eine Frage zur Pendlerpauschale im Zusammenhang mit der Steuererklärung, die wir jedes Jahr machen. Da ich nur 8 km zur Arbeitsstätte entfernt wohne, heisst es bei der Steuererklärung immer, dass diese gar nicht extra aufgeführt werden müssen, weil diese sowieso unter einer Mindestpauschale fallen, die bereits berücksichtigt sind. Verstehen Sie was ich damit meine? Wo ist es denn richtig, rechnet das Finanzamt schon bei der Berechnung der Lohnsteuer schon eine Art Pendlerpuffer da rein? Wo läge denn da eine mögliche Grenze, damit man das mal weiß?
Ich bedanke mich im Voraus für eine hilfreiche Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen Oliver K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unseres Wissens gibt es keine Mindestpauschale im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale. Die Kosten zum Pendeln sind allerdings Werbungskosten, denn es sind Kosten, die durch Ihre Arbeit entstehen. Für die Werbungskosten gibt es eine jährliche Pauschale, den Werbungskostenpauschbetrag. Dieser lag in den vergangenen Jahren bei jährlich 1.000 Euro und wurde ab 2022 auf 1.200 Euro erhöht. Diesen Betrag können Sie ohne Nachweis etwaiger Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Ich vermute daher, dass Ihre Werbungskosten inklusive der Pendlerkosten diesen Werbungskostenpauschbetrag nicht überschreiten und daher pauschal berücksichtigt werden.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wie hoch ist die Pendlerpauschale für Motorradfahrer?
Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für diesen Service und die hilfreichen Informationen auf der Homepage. Ich versuche gerade herauszufinden, ob sich aktuell auch die Pauschale für die Benutzung von Motorrädern geändert hat. Bisher war das ja 20 Cent. Ich finde leider kein Infos hierzu im Netz und euer Rechner berechnet bei der Eingabe unter „andere Verkehrsmittel“ auch die 35 bzw. 38 Cent. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen. Auf jeden Fall schon mal vielen Dank.
Beste Grüße, Dirk F.
Hallo Herr F,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale), also die Pauschale für jeden Entfernungskilometer bis zur ersten Tätigkeitsstätte ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt also gleichermaßen für Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder z.B. auch Fußgänger. Damit gilt auch die Erhöhung ab dem 21. Kilometer auf nunmehr 38 Cent (für 2021 noch 35 Cent) ebenso für Motorradfahrer.
Auswärtstermine, also Dienstfahrten von der ersten Tätigkeitsstätte z.B. zu Kunden können hingegen anders abgerechnet werden: Für Autofahrten erkennt das Finanzamt 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer (also Hin- und Rückweg) oder die tatsächlichen Kosten an. Für Fahrten mit dem Motorrad können pauschal 20 Cent je gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.
Bei den Dienstfahrten gibt es keinen Zuschlag ab dem 21. Kilometer, jedoch kann hier der Hin- und Rückweg steuerlich abgesetzt werden, während bei der Pendlerpauschale nur der einfache Weg bis zur ersten Tätigkeitsstätte abgesetzt werden kann.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Erhöhte km-Pauschale ab dem 21. km auch bei Dienstreisen?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Pendlerpauschale. Gilt die Erhöhung von 5 Cent ab dem 21 Km nur für Fahrten der ersten Tätigkeitsstätte? Oder ist dies ebenfalls gültig für Fahrtkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit. Hier werden ja Hin-/ und Rückweg als Fahrtkosten berücksichtigt. Berechnet sich das Ganze dann für Hin-/ und Rückfahrt zusammen oder separat?
Ich bedanke mich bereits im voraus für ihre Hilfe. Ich hoffe solche Fragen sind hier richtig gelegen.
Gruß, S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Fahrtkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (vormals „Dienstreisen“) bleibt es unabhängig von der Überschreitung bestimmter Entfernungen bei den 30 Cent je Kilometer für die Hin- und für die Rückfahrt.
Der Co2-Ausgleich ab dem 21. Kilometer wurde lediglich für die Pendlerpauschale eingeführt.
Mit herzlichen Grüßen
Stefan Banse
Pendlerpauschale bei Kurzarbeit: Wieviele Tage gebe ich an?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frage: Beispiel Kurzarbeit an 100 Tagen im Jahr 2020.
Ist bei den Werbungskosten in der Steuererklärung dann dementsprechend die Zahl der Fahrten um die Tage der Kurzarbeit zu reduzieren, also z.B. statt 230 Tg. dann 130 Tage? Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Armin N.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Generell können sie nur die tatsächlich gemachten Fahrten geltend machen. Wenn Sie also aufgrund der Kurzarbeit nur 130 Tage zur Arbeit gefahren sind, können Sie auch genau diese 130 Tage geltend machen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse