Pendlerpauschale berechnen

Pendlerpauschale - Ratgeber und Berechnung der Rückerstattung bei der Steuererklärung

Thema Pendlerpauschale ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Nutzen Sie unseren Pendlerpauschale Rechner um Ihre Steuerrückerstattung aufgrund der Entfernung Ihres Wohnorts zur Arbeitsstätte und der Anzahl der Arbeitstage zu ermitteln.

Pendlerpauschale je km
bis km 20ab 21. km
20200,30 Euro0,30 Euro
20210,30 Euro0,35 Euro
20220,30 Euro0,38 Euro *)
20230,30 Euro0,38 Euro *)
20240,30 Euro0,38 Euro
20250,30 Euro0,38 Euro
20260,30 Euro0,38 Euro
20270,30 Euro0,30 Euro

*) Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes zur Eindämmung der Inflationsauswirkungen von zunächst geplanten 0,35 Euro auf 0,38 Euro erhöht.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Pendlerpauschale

  • 01.

    Was versteht man unter Pendlerpauschale (offiziell "Entfernungspauschale")?

    Die im deutschen Einkommensteuerrecht verankerte Pendlerpauschale kann von Steuerzahlern für ihren Weg zur Arbeit in Anspruch genommen werden. Sie ist eine Entfernungspauschale, die die Höhe des zu versteuernden Einkommens reduziert. Über sie können Arbeitnehmer eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer von der Steuer absetzen - gleichgültig, welches Verkehrsmittel benutzt wird (außer Fahrten mit Taxi oder Flugzeug) oder ob ihnen tatsächlich Kosten entstanden sind. Für die Steuerjahre 2021 bis 2023 wurde die Pendlerpauschale anlässlich des Klimapakets ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 0,35 Euro sowie zwischen 2024 und 2026 um 8 Cent auf 0,38 Euro erhöht. Dank des Steuerentlastungspakets gilt nun die Anhebung um 8&Cent bereits ab 2022. Damit gilt also ab dem 21. Kilometer für 2021 eine Pendlerpauschale von 0,35 Euro und für die Jahre 2022 bis einschließlich 2026 beträgt die Pendlerpauschale 0,38 Euro.

  • 02.

    Wer kann die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen?

    Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen haben Anspruch auf die Pauschale - unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel (außer Taxi bzw. Flugzeug) und davon, wie hoch die realen Aufwendungen waren.

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  • 03.

    Wie wird die Pauschale errechnet?

    Die individuelle Pendlerpauschale lässt sich errechnen, indem zunächst die Anzahl der Arbeitstage des Kalenderjahres mit der Kilometerzahl für eine einfache Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle multipliziert werden. Das Ergebnis wird mit 30 Cent multipliziert, und das Resultat ist Ihre persönliche Pendlerpauschale. In den Jahren von 2021 bis 2026 wird die Pendlerpauschale zudem ab dem 21. Kilometer im Rahmen des Klimapaketes und des Steuerentlastungspakets 2022 vorübergehend erhöht. 2021 beträgt die Pendlerpauschale dann 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Von 2022 bis 2026 sind es 38 Cent, wonach ab 2027 wieder 30 Cent für jeden Entfernungskilometer gelten. Die berechnete Summe wird vom Finanzamt von den gesamten Jahreseinnahmen abgezogen. Für die verbleibende Summe werden Steuern erhoben.

    Die Pendlerpauschale kann nur für Tage angesetzt werden, an denen die Arbeitsstelle tatsächlich aufgesucht wurde. Außerdem kann sie pro Arbeitstag nur einmal und nur für die einfache Wegstrecke zur Arbeit berechnet werden, selbst wenn mehrere Fahrten stattfanden. Nur volle, nicht angefangene Kilometer werden berücksichtigt, und die pro Kalenderjahr geltende Höchstgrenze beläuft sich auf 4.500 Euro. Pro Kalenderjahr akzeptiert das Finanzamt im Schnitt 220-230 Fahrten für eine 5-Tage-Woche und 260-280 Fahrten für eine 6-Tage-Woche.

Pendlerpauschale Rechner

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  • 04.

    Welche Rolle spielt die 'maßgebliche Wohnung'?

    Als maßgebliche Wohnung, von der aus die Fahrten zur Arbeitsstelle stattfinden, wird der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" angesehen. Dies ist der Wohnsitz, der von dem Arbeitnehmer vorwiegend genutzt wird. Das kann auch, falls zwei Wohnsitze vorhanden sind, die weiter entfernt liegende Wohnung sein, wenn diese als Lebensmittelpunkt gilt.

  • 05.

    Wie viele Fahrten am Tag darf man berechnen?

    Pro Arbeitstag kann ein Berufstätiger nur eine einfache Wegstrecke berechnen, selbst bei Schichtarbeit oder wenn er z.B. mittags nach Hause fährt und anschließend wieder zurück zur Arbeitsstelle.

  • 06.

    Was beinhaltet die Regel der kürzesten Straßenverbindung?

    Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt bei der Pendlerpauschale nur die kürzeste Fahrtstrecke vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine alternative längere Straßenverbindung anzugeben, wenn diese erwiesenermaßen verkehrsgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig gefahren wird. Verkehrsgünstig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie Ihre Arbeitsstelle trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel zeitsparender und pünktlicher erreichen.

  • 07.

    Für welche Verkehrsmittel gilt die Pauschale?

    Die Pendlerpauschale kann unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel beansprucht werden. Einzige Ausnahme sind Taxi und Flugzeug - ansonsten spielt es keine Rolle, ob Sie öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, Moped, Motorrad, Motorroller oder ein Boot benutzen oder ob Sie zu Fuß zur Arbeit gehen. Auch bei der Mischform Park and Ride gilt, zunächst die kürzeste Straßenverbindung zu errechnen. Anschließend wird angegeben, für welche Teilstrecken Sie welches Verkehrsmittel benutzt haben. Bei Flügen werden die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten berechnet. Wenn Sie allerdings Ihren eigenen Wagen oder ein Ihnen überlassenes Fahrzeug für die Fahrt zur Arbeit benutzen, können Sie die Kilometerpauschale voll und ohne die Höchstgrenze von 4.500 Euro ansetzen.

  • 08.

    Wie werden die Fahrtkosten berechnet?

    Die Kosten für die Fahrten zur Arbeit stellen einen Teil der Berufsausgaben dar, die steuerlich absetzbar sind. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte können Berufstätige 30 Cent über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer bei 220 Arbeitstagen, an denen er jeweils 16 Kilometer zur Arbeitsstätte zurücklegt, am Ende des Kalenderjahres mehr als 1.000 Euro absetzen kann.
    Beispiel: 220 (Arbeitstage) × 16 (km einfache Fahrt) × 0,3 (Pendlerpauschale) = 1.056 Euro.

  • 09.

    Wo und wie trage ich die Pendlerpauschale in meine Steuererklärung ein?

    Die Ausgaben für Fahrten zur Arbeitsstätte werden in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen, ab Zeile 31. Nur die einfache Strecke kann geltend gemacht werden, und pro Kalenderjahr wird ein Höchstbetrag von 4.500 Euro berücksichtigt. Wenn Sie beim Finanzamt beantragen, die Entfernungs­kilometer auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, vermeiden Sie, monatlich mehr Vorab-Steuern als nötig zu zahlen.

  • 10.

    Wie kann eine Fahrgemeinschaft die Pendlerpauschale abrechnen?

    Bei Fahrgemeinschaften gilt, dass jeder mitfahrende Arbeitskollege entsprechend der für ihn geltenden Entfernungsstrecke die Pauschale absetzen kann. Dabei gilt für Arbeitstage, an denen man mitfährt, der absetzbare Höchstbetrag von 4.500 Euro. An den Tagen, an denen Sie Ihr eigenes Fahrzeug benutzen, können Sie die Kilometerpauschale voll und unbegrenzt ansetzen. Wege, um Mitfahrer abzuholen, dürfen nicht mitberechnet werden.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pendlerpauschale" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Pendlerpauschale" wurde zuletzt am 10.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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